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Kryptoassets

NFT - Die Kunst der Digitalisierung

In der Finanzbranche gehört es mittlerweile zum guten Ton, etwas über die Blockchain zu erzählen. Ein bunterer Hot-Spot der digitalen Assets ist jedoch der Kunstmarkt.

14.12.2021 | 07:30 Uhr von «Martin Leinweber und Jörg Willig»

Non-Fungible Token (NFT) ist eine etwas unglücklich gewählte Bezeichnung für eine besondere Kategorie digitaler Assets. Ein Gut wird als fungibel bezeichnet, wenn es identisch und austauschbar ist. So ist es egal, mit welchem Zehn-Euro-Schein ein Kunde seinen Einkauf bezahlt. Auch zwischen zwei standardisierten Goldbarren gibt es keinen Unterschied. Zu den nicht fungiblen Werten zählen beispielsweise Kunstwerke, Immobilien oder Wein.

Non-fungible-Token stellen einzigartige, digitale Vermögenswerte dar. Dabei kann es sich um die digitale Repräsentation eines realen physischen Objekts oder um ein rein digitales Objekt handeln. Relevant ist lediglich die Auszeichnung jedes dieser Token mit einer einzigartigen, unveränderlichen und nicht kopierbaren Eigenschaft wie einem kryptografischen Kennzeichen. Technisch betrachtet sind NFTs Token einer Blockchain, die der Übertragung digitaler Werte dienen und folgende Eigenschaften besitzen:

  • Einzigartigkeit: Jedes NFT hat Eigenschaften, die in den Metadaten der Datei auf der Blockchain gespeichert werden. Diese Informationen können aus einer Nachricht, einem Bild, einem Video oder Musik bestehen, die durch eine eindeutige digitale Signatur zu etwas Einmaligen werden. Da die Daten auf einer Blockchain gespeichert werden, sind sie unabänderlich, für jeden einsehbar und für immer verfügbar.

  • Knappheit: Die Erzeuger eines NFT können festlegen, wie viele gleichartige Token, sprich Kopien mit einer jeweils einzigartigen Signatur, erzeugt werden sollen. So gibt es Einzelstücke, aber auch NFTs mit einer festgelegten Auflage, beispielsweise mehrere NFTs mit den Daten desselben Videos. Die Einhaltung der bei der Emission festgelegten Anzahl der Token wird durch die Blockchain sichergestellt.

  • Unteilbarkeit: NFTs werden nicht in kleinere Einheiten zerlegt, daher kann ein NFT nur im Ganzen übertragen werden. Die Definition von NFT gemäß der Encyclopedia Britannica lautet: „Ein NFT (non-fungible token) ist ein digitaler Vermögenswert, der mithilfe der Blockchain-Technologie authentifiziert wurde.

"Art is a lie that makes us realize the truth”
— Pablo Picasso

Wer einen NFT in seiner Wallet hält, besitzt und kontrolliert es. Da es auf einer Blockchain aufgesetzt wurde, ist auch die gesamte Historie der Transaktionen dieses NFT für jeden nachvollziehbar und eindeutig identifizierbar. Im folgenden Beispiel sehen wir das Bild „Fidenza“ von Tyler Hobbs, das auf der Plattform opensea.io angeboten wird:

Abb-1-14-12

Die Transaktionsliste auf der Plattform opensea.io zeigt einen Besitzer mit dem Pseudonym “Punk6529”. Auf der Ethereum Blockchain ist der Kauf unveränderlich festgehalten. Auch die Details der Transaktion, der Tausch von 1.000 Ether gegen einen Art Block mit der Referenznummer 78000313 sind einsehbar. Diese Nummer identifiziert als Uniform Resource Identifier (URI) eindeutig die Bilddatei im Internet. Das Konzept der URI stammt aus den 90igern und ist allen Nutzern des World Wide Web über den Spezialfall der URL (Uniform Resource Locator) bekannt, mit der im Hypertext auf Webinhalte verwiesen wird.

Vielen Investoren fällt es schwer, die Werthaltigkeit von NFTs zu beurteilen. Manche fragen sich, ob solche digitalen Assets überhaupt einen Wert haben können. Dabei sind die Unterschiede zum klassischen Kunstmarkt möglicherweise gar nicht so groß, wie es zunächst scheint. Für Investoren ergibt sich der potenzielle Nutzen von NFTs aus der Möglichkeit, verifizierbar einzigartige digitale Assets übertragen zu können. Den Anwendungsfeldern für diese Möglichkeit sind keine Grenzen gesetzt.

Auch für Künstler mit monetären Interessen kann sich die Programmierbarkeit der Token als Segen erweisen. So lassen sich beispielsweise Regeln zur Höhe von Tantiemen programmatisch hinterlegen, die dann ohne großes Vertragswerk und ohne Geldeintreiber dafür sorgen, einem Künstler auch einen Anteil der Erlöse aus zukünftigen Geschäften mit seinem Kunstwerk zukommen zu lassen. Den Erben von van Gogh und anderen großen Meistern hätte diese Funktion sicherlich gefallen.

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