• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Beratung

Berater-Tipp: Schenken mit Sicherheitsschloss

Immer mehr Menschen der Generation der Baby Boomer suchen Beratung zum Thema Vermögensübertragung. Berater raten in der Regel zum Schenken statt zum Vererben. Hier kommt es auf die Feinheiten an.

12.12.2019 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Beim Geld hört der Spaß auf. Und wenn es ums Erbe geht, ist Blutsverwandtschaft oft kein Familien-Kitt, sondern eher ein entzündlicher Brennstoff. Das erleben Finanzberater und Vermögensverwalter, zu deren Arbeitsgebiet auch die Beratung zum Thema Erben und Schenken zählt, fast täglich. Insbesondere diejenigen, die als Testamentsvollstrecker arbeiten, kennen die Herausforderungen für ihre Klienten, Vermögen an die nächste Generation zu übertragen.

Eingeschränkte Freude übers Erbe

Wer erbt, ist darüber oft nicht glücklich – schon allein deshalb, weil der Anlass in der Regel traurig ist. Zur Trauer gesellt sich aber auch manchmal der Ärger über das Finanzamt: Bei einem Erbe sind je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 500.000 Euro, zum Beispiel für einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, am Gesamterbe steuerfrei. Darüber hinaus müssen Erben den Nachlass mit ihrem persönlichen Erbschaftssteuersatz versteuern. Das hat Folgen: Angenommen, der Verstorbene hat eine Lebensversicherung abgeschlossen und selbst bezahlt, dann wird die Versicherungssumme dem Nachlass zugerechnet.

Da kann es schnell passieren, dass die Erbmasse über den jeweiligen Freibetrag steigt und das Finanzamt heftig zugreift. Bei Immobilien sind die Höchstgrenzen ohnehin schnell erreicht. Wer nicht über genügend Barmittel verfügt, kann hier mit einem Erbe aufgrund steuerlicher Verpflichtungen kurzfristig sogar in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Versicherungsmantel als Lösung

Eine Lösung für das Steuer-Problem: Diejenigen, die Vermögen möglichst steuerschonend übertragen und überdies verhindern wollen, dass diejenigen, denen sie das Vermögen zukommen lassen wollen, dadurch sogar in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Kapital in einen Versicherungsmantel einer speziellen Lebensversicherung packen und noch zu Lebzeiten auf die potenziellen Erben übertragen. 

Der Vorteil: Nach einer Laufzeit von zehn Jahren ist die Auszahlung aus der Versicherung für den Beschenkten steuerfrei. Wer als Schenkender darüber hinaus die Kontrolle behalten will, ob und wann der Beschenkte auf das Geld zugreift, kann eine Art Sicherheits-Schloss in die Versicherung einbauen. Der Trick: Ein Prozent der Versicherungssumme verbleibt beim Schenkenden. Dieser kann jederzeit über seinen Ein-Prozent-Anteil bestimmen, was mit den übrigen 99 Prozent der Versicherungssumme passiert. 

Die Konstruktion einer Lebensversicherung mit einer 99-zu- eins-Splittung hat einen zusätzlichen Nutzen, gerade für diejenigen, die präzise steuern wollen, wer wann wieviel Geld von ihnen bekommt: Sollte der Erblasser versterben, fällt – wenn die Schenkung mehr als zehn Jahre zurück liegt – nur sein Ein-Prozent-Anteil in die Erbmasse. Der Pflichtanteil von nahen Verwandten bezieht sich also nur auf diesen geringen Prozentanteil. Als Erblasser kann man so für klare Verhältnisse sorgen – und nebenbei die Pflichtteil-Regelung bei rechtzeitiger und vorausschauender Planung leicht umschiffen. 

Immobilien: Schenken mit Nießbrauch 

Allerdings gibt es bei der Versicherungslösung eine Einschränkung, die insbesondere bei größeren Vermögen fast immer zum Tragen kommen dürfte: Immobilien und Firmen lassen sich nicht auf diese Weise in einen Versicherungsmantel packen und übertragen. Das ist nämlich nur mit Geldvermögen möglich. Geht es um Immobilien, sind deshalb Übertragungen mit Nießbrauch eine denkbare Alternative: Das Eigentum wird übertragen, die Nutzung bleibt jedoch beim Schenkenden. Wobei zur Nutzung nicht nur die Eigennutzung zählt, sondern gegebenenfalls auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. 

Hier liegt der Kick vor allem im Steuerrecht: Zehn Jahre nach der Schenkung kann die Immobilie verkauft werden, ohne dass Steuern auf Gewinne fällig werden. Im Gegensatz zu dem Fall, indem ein Erbe im Zweifelsfall sogar gezwungen ist, die geerbte Immobilie zu verkaufen, um seine Steuerschulden aus dem Erbe begleichen zu können, wenn das Finanzamt zum Beispiel einem Stundungsantrag nicht zustimmt, ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Schenkung zu Lebzeiten.

Fazit: Vorausschauende und professionelle Finanzprofis raten ihren Kunden, das eigene Erbe noch zu Lebzeiten zu regeln – mit den entsprechenden Vorteilen: Zum einen vermeiden Erblasser mit eindeutigen Regelungen in einem Testament unnötigen Streit ums Erbe. Zum anderen behalten sie mit einem Testament die Kontrolle. Das ist gerade jenen, die mit viel Arbeit und Engagement ein Vermögen selbst aufgebaut haben, wichtig. Wer nicht nur vererben, sondern noch mit warmen Händen schenken und gleichzeitig noch die Kontrolle übers Geschenkte behalten will, hat mehrere Möglichkeiten. Dazu zählen die 99-1-Versicherungslösung und – wenn es um Immobilien geht – die Übertragung mit Nießbrauch. 


Diesen Beitrag teilen: