Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. hat seine Stellungnahme zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge eingereicht und sieht dringenden Nachbesserungsbedarf.
22.07.2025 | 14:10 Uhr
Grundsätzlich begrüßt der AfW das Ziel, die gewerberechtlichen Regulierungen zu harmonisieren und den Verbraucherschutz zu stärken. Gleichzeitig warnt der Verband vor erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler sowie vor drohenden Engpässen bei der Sachkundeprüfung. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft – mit einer Übergangsfrist bis zum 20. November 2026 für bereits aktive Vermittlerinnen und Vermittler.
Besonders kritisch bewertet der AfW die geplanten Ausnahmen für
Kleinstunternehmen und KMU bei produktakzessorischer Vermittlung – etwa im
stationären Handel, wie Autohäuser, Elektro- oder Möbelmärkte. Diese sollen
Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eigener Warenverkäufe ohne Erlaubnis und
Sachkundenachweis vermitteln dürfen. Aus Sicht des AfW schafft dies ein nicht
nachvollziehbares Ungleichgewicht im Markt. „Die Größe eines Unternehmens darf
nicht darüber entscheiden, ob regulatorische Anforderungen und
Verbraucherschutz eingehalten werden müssen oder nicht. Unsere Mitglieder
fallen letztlich alle ebenso unter die KMU-Definition – sie müssen aber alle regulatorischen Anforderungen erfüllen und werden somit
klar benachteiligt“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Zudem verweist er auf
die Zunahme unregulierter Kleinkredite, die laut iff-Überschuldungsreport 2024 ein wachsendes Risiko für Verbraucher darstellen.
Auch bei der Sachkundeprüfung sieht der AfW erhebliche praktische Hürden. Nach
eigenen Schätzungen, basierend auf dem AfW-Vermittlerbarometer mit über 1.100
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, müssten allein über 19.000 Vermittlerinnen und
Vermittler aus dem Versicherungs- und Finanzanlagenbereich die
IHK-Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu absolvieren. Aufgrund fehlender
Prüfungskapazitäten, personeller Engpässe und bislang nicht definierter
Prüfungsinhalte sei eine rechtzeitige Durchführung unrealistisch. „Das
Zeitfenster ist viel zu eng. Die Vermittler dürfen nicht die Leidtragenden
einer verzögerten Gesetzgebung sein“, betont Rottenbacher. Der AfW fordert
daher, entweder auf die praktische Prüfung zu verzichten oder die
Übergangsfrist entsprechend zu verlängern.
Positiv bewertet der AfW die vorgesehene Anerkennung bestehender
Sachkundenachweise nach § 34i
GewO. Ebenso begrüßt der Verband die Rückkehr zu einer kalenderjährlichen
Weiterbildungspflicht – im Gegensatz zur bisher für
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter geltenden 3-Jahres-Regelung, die
mit erhöhtem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Gleichzeitig regt der AfW
an, dass Weiterbildungsinhalte nach § 34k GewO-neu, die mit den Anforderungen
der §§ 34d (VersVermV) und 34c (MaBV) übereinstimmen, auch dort anerkannt
werden, um unnötige Doppelungen zu vermeiden.
Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die gesetzliche Verknüpfung
unabhängiger Beratung mit einer ausschließlich honorarbasierten Vergütung. Der
AfW widerspricht dieser Sichtweise entschieden. „Auch provisionsbasierte
Beratung kann unabhängig und im Sinne des Kunden erfolgen – das beweisen unsere
Mitglieder tagtäglich“, so Frank Rottenbacher. (pg)
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