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BaFin untersucht Fondsgesellschaften

BaFin, Bonn, Haupteingang
BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft Fondsgesellschaften. Der Verdacht: Zu große Passivität bei Fonds, die als aktiv gemanagt vertrieben werden. Dem Vorgehen liegt eine Erhebung der europäischen Finanzaufsicht zugrunde.

23.02.2016 | 15:06 Uhr

In einem ersten Schritt erhebt die Bonner Behörde entsprechende Daten bei den Fondsgesellschaften, wie eine Sprecherin gegenüber FundResearch bestätigte. Zur Erinnerung: Die europäische Finanzaufsicht ESMA hatte kürzlich Anbietern vorgeworfen, hohe Gebühren für die Fondsverwaltung zu verlangen, obwohl sie mit dem Fonds nur einen Index nachbilden. Aktiv gemanagte Produkte verlangen etwa 1,0-1,5 Prozent Verwaltungsgebühren, passive ETF kosten in der Regel 0,1 bis 0,3 Prozent. 

Die quantitative Methode von ESMA zur Identifikation von potentiellen closet-indexing-Fonds, die auch die BaFin bei ihrer Analyse nutzt, basiert auf den Kriterien „active share“, „tracking error“ und „R2“. Als „active share“ wird der Prozentsatz des Portfolios bezeichnet, der nicht mit der ausgewählten Benchmark übereinstimmt. „Tracking error“ zeigt die Standardabweichung der aktiven Rendite. „R2“ gibt den Prozentsatz der Fondsperformance wieder, der durch die Änderung der Benchmark-Performance erklärbar ist. Je höher R2 ist, desto stärker korreliert die Fondsperformance mit der Benchmark-Performance. 

Die ESMA hatte 2600 europäische Aktienfonds in den Jahren 2012 bis 2014 auf eine zu große Nähe zu einem Vergleichsindex untersucht. Bei 5 bis 15 Prozent der untersuchten Fonds bestand der Verdacht, dass sie nicht aktiv verwaltet werden und zu hohe Verwaltungsgebühren verlangen. Die BaFin wird nun, wie es heißt - die inländischen Kapitalanlagegesellschaften - sowohl quantitativ als auch qualitativ befragen. 

(DIF) 

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