In einer internen Stellungnahme – einem sogenannten Non Paper – haben die Bafin und die Deutsche Bundesbank in der vergangenen Woche weitreichende Änderungen im aufsichtsrechtlichen Rahmen für kleinere Banken vorgeschlagen.
28.08.2025 | 13:00 Uhr
Der Vorstoß könnte sich laut Barkow Consulting als regulatorische Zeitenwende erweisen: Künftig sollen Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme unter zehn Milliarden Euro von der Pflicht zur Berechnung risikogewichteter Aktiva (RWA) entbunden werden. Statt der bislang üblichen Eigenkapitalquote soll für diese Institute ausschließlich das Leverage Ratio – also die ungewichtete Verschuldungsquote – maßgeblich sein. Dies hätte zur Folge, dass das Risiko einzelner Kreditpositionen aufsichtsrechtlich nicht mehr differenziert berücksichtigt wird: Ein Kredit an den Bund wäre regulatorisch gleichgestellt mit einem Kredit an ein hochriskantes Unternehmen.
Die Begründung: Kleine Banken könnten im Krisenfall einfach abgewickelt werden und stellten daher kein systemisches Risiko dar.
Analyse: Wie viele Banken wären betroffen?Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen hat Barkow Consulting untersucht, wie viele Institute unter die vorgeschlagene Bilanzsummengrenze von zehn Milliarden Euro fallen. Stand Ende 2024 verfügten demnach 91,9 Prozent der insgesamt 1.296 Banken in Deutschland über eine Bilanzsumme unterhalb dieser Schwelle – das entspricht 1.190 Instituten. Zusammengenommen repräsentieren sie 29 Prozent der gesamten Bilanzsumme aller deutschen Kreditinstitute.
Besonders hohe Quote bei GenossenschaftsbankenUnter den Volks- und Raiffeisenbanken liegt laut Barkow Consulting der Anteil kleiner Institute erwartungsgemäß besonders hoch: 97,3 Prozent aller Genossenschaftsbanken unterschreiten die zehn Milliarden-Grenze. Ihr Anteil an der Gesamtbilanzsumme innerhalb der Sektorgruppe beträgt 75,1 Prozent.
Bedeutung für die BankenregulierungSollten die Pläne von Bafin und Bundesbank umgesetzt werden, würde dies für Barkow Consulting die aufsichtsrechtliche Landschaft in Deutschland deutlich verändern. Kleinere Banken würden regulatorisch erheblich entlastet – unabhängig von der tatsächlichen Risikostruktur ihrer Kreditportfolios. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die EU-Aufsichtsbehörden, insbesondere die EZB und die EBA, auf den Vorstoß reagieren werden. (jk)

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