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BaFin: Millionenschwere Geldbuße gegen Varengold Bank AG

BaFin-Zentrale
BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt.

16.09.2025 | 11:00 Uhr

Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt. 

Begründung der BaFin: „Die Varengold Bank AG wies unter anderem bei der im Jahr 2022 durchgeführten Sonderprüfung sowie bei den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2022 und 2023 gravierende Defizite in der Geldwäscheprävention insbesondere bei der Durchführung von Geschäften mit Iran-Bezug auf. Die BaFin hat unter anderem Mängel bei folgenden gesetzlichen Pflichten festgestellt: der Risikoanalyse, der Schaffung und dem Betreiben eines EDV-Monitoringsystems, der Durchführung der kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie der Einhaltung der Pflichten bei der Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen. Die schwerwiegenden Mängel haben erhebliche Auswirkungen auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch das Institut. 

Am 25. Juli 2025 ordnete die Aufsicht daher die Beseitigung der Mängel an. Die Anordnung ist bestandskräftig.
 Die Varengold Bank AG hat der BaFin einen schriftlichen Maßnahmenplan vorgelegt und muss ihr laufend über den Stand der Mängelbeseitigung berichten.

Zudem hat die BaFin mit Bußgeldbescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße in Höhe von 3,3 Millionen Euro gegen die Varengold Bank AG festgesetzt. Das Institut hatte in der Zeit von Juni 2023 bis März 2025 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Außerdem hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG mit Bescheid vom 26. Februar 2025 ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro aufgrund zweier Verstöße gegen den Bescheid vom 27. Juni 2023 festgesetzt. In diesem war der Varengold Bank AG wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt worden, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Der Bescheid zur Zwangsgeldfestsetzung ist bestandskräftig. “ (pg)

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