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Nachhaltiges Investieren ist kein Selbstläufer.
Nachhaltigkeit

Die drei größten Gefahren für nachhaltige Investments

Finanzberater, die ihren Kunden in den vergangenen Jahren empfohlen haben, in Fonds mit ESG-Ansatz zu investieren, waren in der Regel auf der sicheren Seite. Das könnte sich im kommenden Jahr ändern.

23.12.2022 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Am 10. Februar 2023 segnet der Bundesrat vermutlich die Novellierung der Finanzanlagen-Vermittler-Verordnung (FinVermV) ab. Dann muss nahezu jeder, der Menschen in Sachen Geldanlage berät, seine Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Diese Angaben müssen in die Beratung einfließen. Nachhaltiges Investieren wird also zu einem zentralen Thema der Anlageberatung. Aus Sicht der Finanzbranche könnte das eine riesige Vertriebs-Chance sein: ESG- und Impact-Fonds müssten sich im kommenden Jahr noch besser verkaufen lassen als bisher. Eigentlich. Doch das Thema Nachhaltigkeit könnte im kommenden Jahr weniger gut ziehen als von den Gesetzgebern und der Branche erhofft. 

Die drei größten Gefahren für ESG-Fonds im Überblick:

Gefahr 1: Negative Presse

Fonds, die sich mit dem Zusatz ESG oder Nachhaltigkeit schmücken, haben in den vergangenen Monaten leider negative Schlagzeilen produziert. In erster Linie ist hier der Streit um die Fonds der DWS zu nennen. Die DWS wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Werbeaussagen zu ihren Fonds verklagt, die, so die Kläger, nicht so grün seien, wie sie vorgeben. Der Prozess beginnt am 10. März 2023. Doch der Imageschaden ist bereits jetzt groß. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begleitet die Diskussionen um die Fondsgesellschaft mit einer extra aufgesetzten Kampagne. Dort wird der DWS vorgeworfen, den „Klimacrash zu finanzieren“. 

Ganz gleich, wie der Prozess gegen die Fondsgesellschaft im März ausgeht: Die DWS muss nun mit dem Ruch leben, nicht so gewissenhaft grün zu sein, wie sie vorgibt. Der Fondsbranche insgesamt dürfte der Streit unangenehm sein. Denn in letzter Zeit sind einige Studien an die Öffentlichkeit gelangt, die belegen, dass nicht alles grün ist, was als solches bezeichnet wird. So verglich etwa eine Studie der Columbia University und der London School of Economics die Nachhaltigkeitsbilanzen von 147 ESG- Portfolios mit den Nachhaltigkeitsbilanzen von 2428 Portfolios ohne ESG-Ansatz. Das Ergebnis war ernüchternd. Die Unternehmen in den ESG- Portfolios erfüllten die hohen ökologischen, sozialen und Management-Kriterien weniger gut als die Unternehmen in den Portfolios ohne ESG-Ansatz. Häufen sich solche Berichte, dürfte es in Zukunft schwerer fallen, Anleger davon zu überzeugen, in nachhaltige Finanzprodukte zu investieren.

Gefahr 2: Lücken und schlechtes Timing der Gesetzgebung

Ein großes Problem beim Thema ESG sind fehlende oder lückenhafte Standards. Das fängt bei der Gesetzgebung an und endet bei den benötigten Daten. Bei der Gesetzgebung gibt es zwei für die Branche sehr ärgerliche grundsätzliche Mängel: die Definitionen und das Timing.

Definiert in der EU-Taxonomie, die vorgibt, welche Unternehmen nachhaltig sind und welche nicht, ist bisher nur das E in ESG, also die ökologischen Kriterien. Um das S wie soziale Aspekte und das G wie Governance (Unternehmensführung) gibt es noch großen Diskussionsbedarf. Dazu kommt, dass die Taxonomie bisher nur einen Teil des Wirtschaftssystems der EU abdeckt. Laut einer Untersuchung des Bankenverbandes sind zwischen 40 und 80 Prozent der Wirtschaft überhaupt nicht erfasst. Von dem Ziel, die gesamte Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu transformieren, ist die Gesetzgebung also noch weit entfernt.

Das Timing der Gesetzgebung ist angesichts dieser Ausgangslage nahezu grotesk. Bereits seit August müssen Finanzberater ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Und die Fonds werden bereits seit einiger Zeit nach Artikel 8 und Artikel 9 gemäß der Offenlegungs-VO klassifiziert, damit die Finanzberater in ihren Beratungsgesprächen entsprechende Produkte empfehlen können. Dabei sind Unternehmen noch gar nicht verpflichtet, entsprechende Daten an die Finanzindustrie zu liefern. Laut einer PwC-Studie hat erst knapp die Hälfte der Firmen (48 Prozent) mit der Konformitätsberichterstattung zur EU-Taxonomie begonnen. Die Fonds fischen bisher also im Trüben. Sie haben in den vergangenen beiden Jahren deshalb mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken die Klassifizierungen beantragt. Eine qualifizierte Prüfung durch die BaFin mussten sie dabei nicht fürchten. Denn auch die Finanzaufsichtsbehörde hatte keine besseren Daten zur Verfügung als die Fondsgesellschaften. Dieser Zustand wird sich frühestens ab dem Jahr 2024 ändern. Doch die europäische Finanzaufsicht ESMA will bereits im kommenden Jahr bei den Fonds, die sich ein hell- oder dunkelgrünes Mäntelchen umgehängt haben, genauer hinsehen, ob die jeweilige Klassifizierung gerechtfertigt ist. 

Das dürfte einer der wichtigen Gründe dafür sein, dass in den vergangenen Monaten fast alle großen Gesellschaften etliche ihrer Fonds, die gemäß der Offenlegungsverordnung (SFDR) nach Artikel 9 klassifiziert waren, noch vor dem Jahreswechsel auf Artikel 8 herabgestuft haben. Fast alle großen Namen der Branche haben einen breit angelegten Rückzug angetreten – von der DWS, über BNP Paribas und Blackrock, der Allianz-Tochter Pimco bis hin zu Amundi. Die Franzosen haben gar alle ihrer ehemaligen Artikel-9-Fonds herunterklassifiziert. Das macht die Arbeit für die Finanzberater nicht leichter. Sie können Kunden, die großen Wert auf Nachhaltigkeitsaspekte bei der Geldanlage achten und explizit nach Impact-Fonds fragen, im kommenden Jahr weniger Produkte anbieten.

Gefahr 3: Schlechte Performance

Die Inflation und die steigenden Zinsen drückten in diesem Jahr die Aktienkurse der Unternehmen fast aller Branchen in den Keller. Gleichzeitig sorgten der Krieg in der Ukraine und die nicht zuletzt damit verbundenen steigenden Energiepreise dafür, dass insbesondere Öl- und Gasfirmen sowie die in diesem Umfeld tätigen Ausrüster an der Börse gefeiert wurden. In ESG-Indizes sind diese Firmen traditionell entweder unterrepräsentiert oder fehlen komplett. 

Der Effekt: Im Vergleich zu breiten Aktienmarkt-Barometern entwickelten sich ESG-Indizes und -Fonds deutlich schlechter. Hier lauert eine Gefahr für den Vertrieb. Mehrere Verbraucherstudien aus dem vergangenen Jahr haben gezeigt, dass das Interesse der Anleger für nachhaltiges Investieren zwar grundsätzlich wächst. Doch wenn es um die Rendite geht, wollen die wenigsten von ihnen Einbußen hinnehmen. Klimagewissen hin oder her. Wer seinen Kunden ESG-Produkte empfiehlt, sollte beim Blick auf die Aktienperformance im Jahr 2022 also gezielt auf die Unwucht der Bewertungen bei CO2-sensiblen Werten und den zuletzt überproportional gut performenden Energieunternehmen hinweisen. Mit einem wichtigen Hinweis: Dieser Trend könnte sich zwar noch eine Weile fortsetzen. Langfristig sieht das jedoch vermutlich anders aus. Dafür sorgt schon allein die Gesetzgebung – so ruckelig die Verfahren derzeit auch sein mögen.

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