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BaFin

AfW: Versicherungsvermittler brauchen Bafin-Aufsicht nicht zu fürchten

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler hatte kürzlich gewarnt, auch Vermittler von Fondspolicen könnten künftig unter Bafin-Aufsicht stehen und 34f-Lizenzen benötigen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW widerspricht – und beruhigt die 34dler.

26.08.2019 | 15:14 Uhr von «Jennifer Garic»

Finanzanlagevermittler brauchen derzeit nur Genehmigungen der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und des örtlichen Gewerbeamts. Künftig soll stattdessen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Aufsicht für den Berufszweig übernehmen, heißt in einem kürzlich veröffentlichen Papier der Bundesregierung. Rund 38.000 Vermittler mit einer Lizenz nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung (GewO) wären davon betroffen. Die Bafin werde - nach diesen Plänen - bereits ab dem 1. Januar 2021 eine zentrale Aufsichtsstelle für alle Vermittler bilden und die Qualität der Kontrollen sichern. Wenn alles glatt läuft, soll bis zum nächsten Sommer ein entsprechendes Gesetz verabschiedet sein. Wichtiges Detail des Vorhabens: Wer vor dem Stichtag bereits eine Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34f oder 34h erworben hatte, soll diese unabhängig von der neuen Bafin-Regulierung behalten können.

Wegen dieses Details im Eckpunktepapier hatte nun die Vereinigung zum Schutz fürAnlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) dazu aufgerufen, möglichst nochin diesem oder dem kommenden Jahr 34f-Lizenzen zu beantragen. "Wir glauben, dass die Neu-Zulassungsbedingungen später bei der Bafin sehr viel strenger ausfallen könnten als bei den jetzigen Aufsichtsbehörden", sagte VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth zur Begründung.

AfW: Versicherungsvermittler unterstehen bereits engen Regularien

Damit hat Barth ordentlich Staub aufgewirbelt. Denn erstens ist die Bafin-Regulierung noch gar nicht beschlossen. Zweitens rechnet der VSAV offenbar jetzt schon damit, dass die Genehmigungen künftig teurer werden und länger dauern könnten. Das Schreckensszenario des VSAV geht sogar noch weiter: Auch Fondspolicen, so die Warnung, könnten in Zukunft zu aufsichtspflichtigen Produkten gehören. Derzeit gelten Fondspolicen als Versicherungen, diese Definition könnte sich bei einem Wechsel der zuständigen Aufsicht allerdings ändern, fürchtet der VSAV. Daher sei Versicherungsvermittlern dringend zu raten, jetzt schnell eine zusätzliche Lizenz als Finanzanlagevermittler nach GewO-Paragraf 34f zu beantragen, um so dem Bafin-Regulierungsregime zuvorzukommen.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW widerspricht in diesem Punkt nun entschieden: "Weder auf europäischer Ebene noch in der deutschen Politik ist es derzeit im Gespräch oder geplant etwas an dem derzeitigen Status Quo der Einordnung von Versicherungsanlageprodukten zu ändern", heißt es in einer Stellungnahme. Hintergrund: Versicherungsvermittler unterliegen bereits besonders strengen Regularien, müssen beispielsweise schriftlich dokumentieren, ob und warum ein von ihnen empfohlenes Produkt zum Risikoprofil des Kunden passt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht überfordert. Auch Interessenskonflikte müssten die Versicherungsvermittler vermeiden, argumentiert der AfW. Die einschlägigen Regulierungspakete MiFID 2 und IDD hätten dazu beigetragen, den europäischen Markt zu vereinheitlichen. Für Vermittler von Fondspolicen reiche somit auch in den kommenden Jahren eine 34d-Lizenz aller Voraussicht nach aus: "Es ist absehbar keinesfalls erforderlich, dass Versicherungsvermittler für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten und Fondspolicen eine Zulassung nach Paragraf 34f GewO als Finanzanlagevermittler beantragen müssen", schreibt der AfW.

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