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BaFin: So will die Finanzaufsicht den Handel mit Turbo-Zertifikaten beschränken

BaFin plant Einschränkungen bei Turbo-Zertifikaten. Im Mittelpunkt steht dabei der Anlegerschutz.
Zertifikate

Die BaFin will den Handel mit Turbo-Zertifikaten für Kleinanleger bremsen. Geplant sind strengere Anforderungen an Risikohinweise, Bonusverbote und Wissenstests. Ziel: besserer Anlegerschutz.

26.05.2025 | 10:00 Uhr

BaFin greift durch: Einschränkungen für den Handel mit Turbo-Zertifikaten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant eine Produktintervention, um Kleinanleger in Deutschland besser vor Risiken beim Handel mit Turbo-Zertifikaten zu schützen. Die Aufsicht kündigte an, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, zu der aktuell eine Anhörung der Marktteilnehmer läuft. Die Grundlage für diesen Schritt bildet eine umfassende Marktanalyse, die erhebliche Anlegerschutzbedenken aufzeigt.

Was sind Turbo-Zertifikate – und warum ist die BaFin besorgt?

Turbo-Zertifikate, auch als Hebelzertifikate bekannt, sind spekulative Finanzprodukte, mit denen Anleger auf steigende oder fallende Kurse setzen. Bereits geringe Kursbewegungen können große Gewinne – aber auch erhebliche Verluste – zur Folge haben. Laut BaFin-Studie haben 74,2 Prozent der privaten Anleger Verluste mit diesen Produkten gemacht. Im Schnitt betrug der Verlust 6.358 Euro pro Anleger. Insgesamt belief sich der Verlust über fünf Jahre auf mehr als 3,4 Milliarden Euro.

Neue Vorgaben für Anbieter: Risikowarnung, Bonusverbot und Wissenstest

Die geplante Allgemeinverfügung der BaFin sieht drei zentrale Maßnahmen vor, die Emittenten, Vermittler und Anbieter künftig beim Vertrieb von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger beachten müssen:

1. Standardisierte Risikowarnung

In sämtlichen Kommunikationsmitteln – egal ob Website, Broschüre oder Werbung – muss klar und prominent auf das Verlustrisiko hingewiesen werden. Denn: Sieben von zehn Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern erleiden laut BaFin Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten.

2. Verbot von Boni und Anreizen

Es dürfen keine monetären oder nicht-monetären Anreize (z. B. kostenlose Trades, Geschenke, exklusiver Service) gewährt werden, um den Handel mit Turbo-Zertifikaten zu fördern.

3. Erweiterte Angemessenheitsprüfung

Kleinanleger müssen künftig einen Wissenstest mit mindestens sechs Fragen bestehen, bevor sie Turbo-Zertifikate erwerben dürfen. Der Test prüft grundlegendes Verständnis der Funktionsweise und Risiken und muss alle sechs Monate wiederholt werden.

Rechtliche Grundlage der Produktintervention

Die Befugnis zur Beschränkung oder zum Verbot solcher Finanzprodukte ergibt sich aus Artikel 42 der EU-Finanzmarktverordnung MiFIR sowie aus dem Wertpapierhandelsgesetz (§15 Absatz 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 42 MiFIR). Die BaFin kann eingreifen, wenn erhebliche Risiken für Anleger bestehen – was nach eigener Aussage bei Turbo-Zertifikaten der Fall ist.

Fazit: BaFin stärkt Anlegerschutz bei spekulativen Derivaten

Mit der geplanten Intervention setzt die BaFin ein deutliches Signal für den Anlegerschutz im Bereich der komplexen Hebelprodukte. Anbieter müssen sich auf strengere Vorschriften einstellen – und Kleinanleger sollten sich künftig besser über die Risiken von Turbo-Zertifikaten informieren, bevor sie investieren. (jk)

Hier finden Sie die Untersuchung der BaFin zu Turbo-Zertifikaten

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