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Steuern

Auslandsaktien für Renditejäger: Wie sich doppeltes Steuerzahlen vermeiden lässt - Teil 2

Auslandsaktien können Renditejägern viel Spaß bereiten. Wie sie dabei mit den Steuern in Belgien, Frankreich, Irland, Norwegen, Spanien und den USA zurechtkommen.

19.11.2020 | 12:30 Uhr von «Michael Schreiber»

Hier geht es zu Teil 1

Geld auch im Ausland anzulegen, ist für Leute, die Rendite erzielen wollen, völlig selbstverständlich. Insbesondere diejenigen, die auf Aktien setzen, haben jenseits der deutschen Grenzen schier unendliche Möglichkeiten. Doch die Chancen sind nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen stehen Risiken, die bedacht sein wollen. Wer schon einmal schmerzliche Währungsverluste erlitten hat, kennt zumindest diese Form von möglichen Nebenwirkungen.

Sechs Länder = sechs Steuerwelten

Vergleichsweise klar kalkulierbar sind hingegen die steuerlichen Pflichten von Anlegern, die in anderen Ländern unterwegs sind. Investoren mit Wohnsitz in Deutschland sind mit allen irgendwo auf der Welt erzielten Kursgewinnen und Dividendenerträgen hierzulande steuerpflichtig. Doch die ausländischen Finanzämter kassieren ebenfalls mit, und zwar mit einer eigenen Quellensteuer. In Teil zwei unserer zweiteiligen Reihe erklären wir Besonderheiten bei der Quellenbesteuerung in Belgien, Frankreich, Irland, Norwegen, Spanien und den USA.

Belgien

Unsere westlichen Nachbarn haben nicht nur superleckere Fritten zu bieten - für Dividendenjäger gibt es auch zahlreiche lukrative Dividendenzahler wie den Brauereiriesen AB Inbev (WKN: A2A SUV) oder den Immobilienvermieter Befimmo (WKN: 922 314) im Angebot. Der Quellensteuerabzug fällt mit 30 Prozent üppig aus - davon wird die Hälfte von der heimischen Depotbank auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Die andere Hälfte muss man in Brüssel zurückfordern. Dabei warten einige Besonderheiten auf Aktiensparer.

Das mehrsprachige Erstattungsformular gibt es über die Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) zum Download. Den Steuerberater kann man sich sparen. Jedoch verlangen die Belgier für jede einzelne Dividendenzahlung ein extra ausgefülltes Formular. Das macht bei Quartalszahlern im Depot viel Arbeit. Sind die Formulare abgeschickt, ist Geduld gefragt. Bis zu 28 Monate kann es dauern, bis die Belgier einen Erstattungsbescheid schicken, der in Französisch (und Englisch) verfasst ist.

Tipp: Wer die Sprachen nicht beherrscht, kann den Online-Übersetzer www.deepl.com nutzen.

Frankreich

Wenn es um das Bauen von Luftschlössern im Dividendenhimmel geht, ist die Grande Nation einsame Spitze. Das liegt nicht an den Unternehmen selbst. Der Grund ist das komplizierte Verfahren zur Quellensteuerrückforderung. Das Land hat zwar seine Quellensteuer auf Dividenden schon 2018 von 30 auf 12,8 Prozent gesenkt. Das klingt gut, doch französische Dividendentitel sind damit für deutsche Anleger noch unattraktiver geworden.

Trotz der Steuersenkung gilt weiter: Liegen französische Aktien im Depot eines Privatanlegers bei einer inländischen Bank, zieht diese meist wie bisher den Quellensteuersatz von 30 Prozent ein. Der Grund: Der Steuersatz von 12,8 Prozent gilt nur für Nichtfranzosen. Wertpapierlagerstellen wie Clearstream in Frankfurt am Main wissen aber nicht, in welchem Land der Anleger steuerpflichtig ist. Daher ziehen sie 30 Prozent ab. Davon werden seit 1. Juli 2018 jedoch nur noch 12,8 und nicht mehr 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer von 25 Prozent angerechnet. Anleger müssen also 17,2 Prozent statt wie früher nur 15 Prozent in Frankreich zurückholen.
Abhilfe aus diesem Dilemma kann derzeit nur ein Antrag auf Vorabermäßigung schaffen.

Dabei wird den französischen Behörden vor der Dividendenauszahlung bescheinigt, dass ein in Deutschland ansässiger Investor die Dividende erhält und die Aktien im Inland verwahrt werden. Doch diesen Weg bieten sehr viele deutsche Depotbanken gar nicht an. Frankreich-Liebhabern bleibt also nur das nachträgliche Erstattungsverfahren. Die Krux dabei: Die Erstattung lässt sich nicht ohne fremde Hilfe beantragen. Sie brauchen dafür ihre Depotbank und den Datendienstleister Clearstream. Die kassieren beide so kräftig ab, dass der Papierkram nur bei größeren Depotpositionen Sinn ergibt.

Doch der Reihe nach: Das Erstattungsformular gibt’s über das BZSt als online ausfüllbare Variante. Das Formular ist mehrsprachig und auch Steuermuffel können es selbst ausfüllen. Danach muss man das ausgedruckte Papier für eine Wohnsitzbestätigung zu seinem deutschen Finanzamt verfrachten. Dann wird’s komplex. Denn man kann das Formular nicht einfach nach Frankreich schicken und um Rückzahlung seines eigenen Geldes ersuchen. Erstattungsanträge bearbeitet die französische Steuerbehörde nur, wenn diese über die Depotbank eingereicht werden und die deutsche Lagerstelle (Clearstream) bestätigt, dass die Aktien in einem deutschen Depot verwahrt werden.

Und das ist richtig teuer. Die ING verlangt für jeden Antrag 50 Euro, die Targobank macht’s für 45,70 Euro (Preisverzeichnisse, Stand Oktober 2020). Die Volksbank Kassel-Göttingen nimmt pro Formular vergleichsweise bescheidene 15 Euro, bei der Comdirect fallen "pro Zahlungsvorgang" (d.h. für jede Dividendengutschrift) 23,20 Euro an - Fremdspesen kommen on top, wohlgemerkt nur für die Weiterleitung eines vom Kunden bereits selbst ausgefüllten Formulars.

Dazu kommen die Gebühren von Clearstream - die betragen 71,40 Euro pro Dividendengutschrift. Die ING ist wenigstens so fair und berechnet nach Erhalt eines Erstattungsantrags, ob nach Abzug der Gebühren überhaupt noch ein Euro Steuerrückzahlung für den Anleger herausspringt. Werden die Steueransprüche durch die Gebühren aufgefressen, schickt die Bank die Anträge mit einem freundlichen Anschreiben an den frustrierten Anleger zurück.

Fazit: Die optisch hohen Dividenden französischer Aktien sind eine Fata Morgana. Rechnen Sie selbst noch mal neu und preisen Sie die überzahlte französische Quellensteuer (17,2 Prozent) von vornherein als Kostenfaktor ein.

Irland

Die reguläre Quellensteuer auf Dividenden von Firmen wie Ryanair und Co. beträgt in Irland 20 Prozent. Für deutsche Aktionäre sollte diese Abgabe eigentlich entfallen. Das klappt aber nur, wenn rechtzeitig vor dem Dividendentermin gegenüber den irischen Behörden oder dem Unternehmen der Wohnsitz innerhalb der EU sowie die Aktienbestände offengelegt werden. In Deutschland bietet leider so gut wie keine Depotbank diesen Service zur Vorabbefreiung an. Daher wird die Quellensteuer oft zu Unrecht erhoben. Deutsche Investoren sind doppelt gekniffen, denn die heimische Depotbank darf keine irische Quellensteuer auf die hiesige Steuerschuld anrechnen, weil der Anleger einen vollständigen Erstattungsanspruch in Irland hat. Anleger müssen also selbst sehen, wie sie ihr Geld zurückerhalten. Der Antrag muss binnen vier Jahren nach Ende des Ertragsjahres gestellt werden.

Rückvergütungsanträge bearbeiten die irischen Behörden nur, wenn ein Nachweis über die Quellensteuerzahlung erbracht wird. Kopien der normalen Dividendenabrechnungen akzeptieren sie nicht. Sie fordern eine Art "Tax Voucher" oder einen "Credit Advice", also einen Originalbeleg darüber, dass die Quellensteuer tatsächlich bezahlt wurde. Betroffene Anleger wenden sich vor einer Antragstellung zunächst an ihre deutsche Depotbank und fordern diesen Beleg an. Doch nicht jede Bank stellt ihn aus. Die ING übersendet den "Credit Advice" kostenfrei nur für Ausschüttungen der irischen Medtronic Inc. - nicht aber für andere irische Gesellschaften. Bei der Targobank und der Hamburger Sparkasse hoffen Anleger vergeblich auf Unterstützung.

Norwegen

Wer mit Aktien aus dem hohen Norden auf Renditejagd gehen will, muss vor allem eines haben - Ausdauer. Denn die Norweger haben zwar ein paar schöne Dividendenzahler zu bieten - sie verlangen aber auch 25 Prozent Quellensteuer, die zunächst gar nicht auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer angerechnet wird. Im Klartext: Von jedem Euro norwegischer Dividende gehen zunächst 50 Cent an Steuern weg: 25 Cent an den norwegischen Fiskus, 25 Cent an den deutschen. Die Depotbank darf die norwegische Quellensteuer aufgrund einer Besonderheit im norwegischen Steuersystem nicht als Gutschrift anrechnen. Denn ausländische Investoren können in Norwegen zwischen zwei Erstattungsvarianten wählen, um Quellensteuern zurückzufordern.

Bei der Variante 1, der sogenannten "Shielding Deduction", zahlen die Norweger Aktionären aus dem EU-Ausland die norwegische Quellensteuer nur anteilig zurück. Die Höhe der Rückzahlung schwankt und ist gekoppelt an die Durchschnittsverzinsung norwegischer Staatsanleihen. Das Verfahren ist für deutsche Sparer nicht zu empfehlen, weil sie damit keine Vollerstattung erreichen können. Die zweite Möglichkeit bietet unter dem Strich die höhere Erstattung. Hier können Anleger nachträglich eine Reduzierung der Quellensteuer von 25 auf 15 Prozent beantragen. Dann erhalten sie die überzahlten zehn Prozentpunkte vom norwegischen Staat zurück. Dieses Erstattungsverfahren ist unkompliziert und kostenfrei. Das Formular der norwegischen Steuerbehörde gibt es über die Website des BZSt, es ist online ausfüllbar. Geben Sie gleich die Kontoverbindung mit IBAN und BIC-Code an.

Tipp: Da viele norwegische Unternehmen ihre Dividenden quartalsweise auszahlen, lohnt es sich, erst alle vier Zahlungen abzuwarten, und dann für das Gesamtjahr einen Sammelantrag zu stellen. Die Rückerstattung erfolgt in Norwegischen Kronen. Die heimische Bank wird also beim Rücktausch in Euro eine Wechselgebühr abzwacken.
Den anderen Teil der norwegischen Quellensteuer (15 Prozent) holen sich Anleger über die Steuererklärung zurück. Auf der Anlage KAP für 2020 (Zeile 41 "Anrechenbare, noch nicht angerechnete Quellensteuer") tragen sie 15 Prozentpunkte der norwegischen Quellensteuer ein. Über den Steuerbescheid erstattet das heimische Finanzamt den Betrag zurück.

Spanien

Der spanische Fiskus kassiert 19 Prozent Quellensteuer auf Dividenden. Davon bekommen deutsche Aktionäre die üblichen 15 Prozent in Deutschland als Gutschrift auf die eigene Abgeltungsteuerschuld angerechnet. Nur der Differenzbetrag von vier Prozentpunkten muss bei einer zentralen Erstattungsbehörde in Madrid zurückgefordert werden. Über die Website des BZSt kann man das notwendige Erstattungsformular "Modelo 210" abrufen und online ausfüllen. Hier sind allerdings gute Englischkenntnisse erforderlich. Auch die aktuell vom Amt bereitgestellte Ausfüllhilfe ist nur in Englisch erhältlich.

Tipp: Über die Google-Suche im Internet erhält man eine ältere deutschsprachige Version einer Ausfüllhilfe der spanischen Botschaft in Berlin (Suche: "Spanische Botschaft und Modelo 210"). Damit kommt man auch ohne Hilfe der Depotbank oder eines Steuerberaters durch den Erstattungsantrag. Die Spanier überweisen den Betrag in der Regel innerhalb von sechs bis acht Monaten kostenfrei auf das im Antrag angegebene Konto zurück. Anleger erleben verlässliche spanische Steuerbehörden, die korrekt auszahlen.

USA

Hier lockt der mit Abstand größte Aktienmarkt der Welt mit starken Dividendentiteln. Der US-Fiskus verlangt auf die Dividenden von Coca-Cola und Co eine Quellensteuer von 30 Prozent. Davon wird die Hälfte (15 Prozent) deutschen Anlegern auf die heimische Steuerschuld angerechnet. Sie zahlen dann in Deutschland zusätzlich nur noch die verbleibenden zehn Prozent, um auf die Steuerquote von 25 Prozent Abgeltungsteuer zu kommen. Die in den USA abgezwackten 15 Prozent muss man durch Abgabe einer Steuererklärung bei den US-Behörden zurückfordern. Entsprechende Formulare hält die US-Steuerbehörde IRS unter www.irs.gov bereit. Hier sind in jedem Fall gute Englischkenntnisse erforderlich.

Wer in den USA investieren will, kann mit einem einfachen Trick Scherereien und unnötige Steuerabzüge vermeiden. Man sucht sich für seine Investments eine Depotbank, die bei den US-Behörden als "Qualified Intermediary" registriert ist. Fragen Sie vor einem Kauf von US-Aktien bei Ihrer Bank nach. Erfüllt die Bank diese Bedingung, werden von US-Dividenden nur noch 15 Prozent Quellensteuer einbehalten, die dann der Fiskus in voller Höhe auf die deutsche Steuerschuld anrechnet. Die USA bieten in nahezu allen Branchen solide Dividendenzahler. Eine Doppelbelastung mit Quellensteuern lässt sich vermeiden, wenn man die richtige Depotbank wählt. Lästige Anträge und überzogene Bankgebühren fallen dann gar nicht erst an.

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Dieser Artikel erschien zuerst am 18.11.2020 auf boerse-online.de

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