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Solvency II: So geht es weiter

Am dem 1. Januar 2014 startete die einheitliche Vorbereitungsphase. FundResearch zeigt den weiteren Zeitplan bis zur endgültigen Umsetzung 2016.

29.01.2014 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Die Umsetzung der Kapitalanforderungen für europäische Versicherer – Solvency II – nimmt Formen an. Bis zum 31. Dezember 2013 sollten die nationalen Aufsichtsbehörden in der Europäischen Union gegenüber der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) erklären, ob sie die Leitlinien ab dem 1. Januar 2014 anwenden werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird sämtliche Leitlinien zwecks Vorbereitung auf Solvency II anwenden. „Die BaFin wird die Vorbereitungsphase aktiv mitgestalten und in einem dialogorientierten und strukturierten Vorgehen die von Solvency II betroffenen Unternehmen mittels Verlautbarungen bezüglich einzelner Themenblöcke ergänzend informieren und motivieren sowie den Umsetzungsstand in den Unternehmen laufend abfragen“, gab die Behörde bekannt. Sie fordert die Unternehmen auf, sich mit allen Vorbereitungsrichtlinien intensiv zu befassen und die nötigen Schritte zu ihrer Beachtung und Implementierung ab sofort einzuleiten. „Die Anwendung der Leitlinien hat zum Ziel, dass jedes von Solvency II erfasste Unternehmen mit Start der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen am 1. Januar 2016 vollständig erfüllen kann“, so die BaFin. Denn wenn die Richtlinie in zwei Jahren in Kraft getreten ist, werde es keine weiteren Überganszeiträume geben. Soweit zumindest der aktuelle Stand.

Drei Themenblöcke in der Vorbereitungsphase

Bei der Vorbereitung ist zu beachten, dass die Vorbereitungsrichtlinien Anforderungen, die sich bereits aus der Richtlinie ergeben, konkretisieren. Deshalb müssten die Unternehmen berücksichtigen, dass sie zum 1. Januar 2016 die Vorgaben von Solvency II umfassend zu erfüllen haben. Die 70 Leitlinien sind auf der Website der BaFin detailliert aufgeführt und erläutert. Thematisch untergliedern sie sich in Leitlinien zu den Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement, zur vorausschauenden Beurteilung der eigenen Risiken, zum Vorantragsverfahren für interne Modelle und für das Berichtswesen. Um die Vorgehensweise zu strukturieren, hat die BaFin alle Leitlinien dieser vier Bereiche in 15 verschiedene Themenblöcke gruppiert:

Anforderungen an die Geschäftsorganisation und das Risikomanagement   

1.    Allgemeine Governance-Anforderungen
2.    Fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit
3.    Risikomanagement
4.    Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht
5.    Eigenmittelanforderungen und Governance-System
6.    Interne Kontrollen und interne Revision
7.    Versicherungsmathematische Funktion
8.    Outsourcing

Vorausschauende Prüfung der unternehmenseigenen Risiken   

9.    Beurteilung der Gesamtsolvabilitätsbedarfs sowie allgemeine Grundsätze
10.    Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der gesetzlichen Kapitalanforderungen und der Anforderungen an die versicherungstechnischen Rückstellungen
11.    Beurteilung der Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils von den Annahmen, die der Standardformel zugrunde liegen

Sonderthemen

12.    Quantitative Berichterstattung
13.    Narrative Berichterstattung
14.    Interne Modelle (Vorantragsphase)
15.    Quantitative Vollerhebung zur Feststellung der Eigenmittel-Ausstattung unter Solvency-II-Bedingungen (nur Lebensversicherer)

Bearbeitung der Blöcke in drei Halbjahren

Zu jedem dieser 15 Themenblöcke wird die BaFin Verlautbarungen veröffentlichen. Damit will sie auf den jeweiligen Themenblock aufmerksam machen sowie ergänzende Erläuterungen und Hinweise geben. Die Themenblöcke werden auf drei Halbjahre verteilt. Von Januar bis Juni 2014 werden die Blöcke 1, 2, 5, 9 und 12 behandelt. Von Juli bis Dezember 2014 folgen die Blöcke 4, 6, 10, 13, 14, und 15. Die Themen 3, 7, 8, und 11 werden von Januar bis Juni 2015 behandelt. Themenblöcke, die im selben Halbjahr liegen, werden nicht gleichzeitig abgearbeitet, sondern zeitlich gestaffelt.

„Für die Themenblöcke 1 bis 11 wird es jeweils eine Dialogphase, eine Verlautbarungsphase und eine weitere Dialogphase geben“, gibt die BaFin bekannt. Die Dialogphase könne verschiedene Formen annehmen: „Wie sie jeweils konkret ausgestaltet wird, hängt von dem betreffenden Themenblock ab.“ In der Verlautbarungsphase soll dargelegt werden, welche Aspekte aus Sicht der Aufsichtsbehörde wichtig sind und worauf es bei einer Implementierung ankommt. „Ziel der Verlautbarung ist es, zu praktikablen Ansätzen zu kommen, die auch mit Anwendungsbeginn von Solvency II fortbestehen sollen.“ Für die Themenblöcke 12 bis 15 ist eine solche Strukturierung nicht vorgesehen. Zu den Themenblöcken 12 und 13 findet bereits ein Dialog statt. Im ersten Halbjahr 2014 wird die BaFin hierfür übergreifende Aspekte herausgeben und voraussichtlich Mitte dieses Jahres weitere EIOPA-Spezifikationen veröffentlichen. Für den Themenblock 14 soll ein eigenständiger Prozess eingerichtet werden. Ebenfalls in diesem Jahr soll es weitere Informationen dazu geben. „Themenblock 15 bezweckt, von den Lebensversicherern in der zweiten Jahreshälfte 2014 quantitative Informationen abzufragen, mit vorbereitenden Informationen im ersten Halbjahr.“

Zeitplan Solvency II

Quelle: Steria Mummert

Versicherer sollten Anforderungen zeitnah umsetzen

Die neuen Kapitalanforderungen sollen bis spätestens März 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Damit dies möglich ist, will die EU-Kommission bis Mitte 2014 Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Regeln machen. Im Spätsommer dieses Jahres soll es dann zu einer verbindlichen Abfrage der Solvenz deutscher Lebensversicherer durch die BaFin kommen. „Das Umsetzungsdatum ist sehr ambitioniert“, findet Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV). „Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Frist zwischen Finalisierung und Scharfschaltung der Regeln sehr kurz sein wird.“ Felix Hufeld, Exekutivdirektor der BaFin, möchte die Vorbereitungsphase für einen intensiven Dialog zwischen Versicherungswirtschaft und Aufsicht nutzen. „Bitte warten Sie nicht, bis sich im Jahr 2015 die Blätter bunt färben“, rät er den Versicherern. Mit der Umsetzung der Leitlinien sollte so schnell wie möglich begonnen werden. 

(PD)

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