Luxemburg baut seine Position als führender europäischer Fondsstandort weiter aus. Mit gezielten steuerlichen Anpassungen, der frühzeitigen Umsetzung zentraler EU-Richtlinien sowie einer Modernisierung regulatorischer Vorgaben schärft das Großherzogtum sein Profil sowohl im Bereich der alternativen als auch der liquiden Anlagestrategien.
24.02.2026 | 08:00 Uhr
„Luxemburg zeigt erneut, wie sich ein führender Fondsstandort weiterentwickeln sollte – durch die kontinuierliche Verfeinerung und Erweiterung seines regulatorischen und strukturellen Instrumentariums“, betont Corinne Lamesch, Deputy CEO und General Counsel der Association of the Luxembourg Fund Industry (ALFI). Das Ökosystem verbinde Flexibilität, Rechtssicherheit und hohe Anlegerschutzstandards.
Attraktiveres Steuerregime für Carried Interest
Ein zentrales Element der Reformagenda ist die Überarbeitung des Carried-Interest-Regimes. Das Luxemburger Parlament verabschiedete am 22. Januar 2026 eine Reform, die rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt.
Das ursprünglich 2013 im Zuge der Umsetzung der AIFM Directive eingeführte Regime galt bereits als wettbewerbsfähig – insbesondere für sogenannte „invested carry“-Modelle. Die nun beschlossene Reform bestätigt die Steuerbefreiung für Erträge aus investiertem Carry (unter bestimmten Voraussetzungen) und erhöht zugleich die Attraktivität nicht investierter Carry-Modelle: Diese werden künftig nur noch mit einem Viertel des regulären Steuersatzes besteuert.
Darüber hinaus wird der Kreis der begünstigten Personen erweitert. Wichtige Klarstellungen – etwa zur steuerlichen Transparenz von Investmentfonds oder zur Behandlung von Deal-by-Deal-Strukturen – erhöhen die Rechtssicherheit. Bestehende Modelle bleiben geschützt.
Damit stärkt Luxemburg seine Position als Standort für alternative Investmentfonds und erhöht zugleich seine Attraktivität im internationalen Wettbewerb um Talente.
Frühe Umsetzung von AIFMD II und UCITS VI
Mit Gesetzesänderungen vom 12. Februar 2026 setzte Luxemburg als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten die überarbeiteten Richtlinien AIFMD II und UCITS Directive (UCITS VI) in nationales Recht um. Betroffen sind insbesondere das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen sowie das Gesetz vom 12. Juli 2013 über AIFM.
Die Reformen harmonisieren unter anderem Liquiditätsmanagement-Instrumente und Delegationsregelungen, ohne bewährte Geschäftsmodelle infrage zu stellen. Für den Private-Assets-Bereich besonders relevant: AIFMD II führt europaweit einheitliche Regeln für kreditvergebende AIF ein und schafft einen grenzüberschreitenden Kreditvergabepass.
Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Verwahrstellen in bestimmten Fällen grenzüberschreitend zu bestellen – eine gezielte Erleichterung für kleinere Märkte mit begrenztem Angebot an lokalen Verwahrstellen.
Modernisierte Aufsichtspraxis für alternative Fonds
Auch regulatorisch hat Luxemburg nachgeschärft. Am 19. Dezember 2025 veröffentlichte die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) das neue Rundschreiben 25/901 für SIFs, SICARs und Teil-II-Fonds.
Die Vorgaben werden konsolidiert und vereinfacht. Anstelle detaillierter Vorschriften setzt die CSSF stärker auf prinzipienbasierte Regelungen. Für Fonds, die sich an professionelle Anleger richten, bedeutet dies mehr Flexibilität – etwa bei Risikostreuung und Fremdfinanzierung. Für Publikumsfonds bleiben die Schutzmechanismen hingegen streng.
Erleichterungen für Sàrl-Strukturen geplant
Mit dem im Dezember 2025 eingebrachten Gesetzentwurf Nr. 8669 sollen zudem Gesellschaftsgründungen beschleunigt werden. Künftig soll es privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sàrl) möglich sein, das gesetzliche Mindestkapital bis zu zwölf Monate nach Gründung einzuzahlen.
Sollte die Reform verabschiedet werden, dürfte dies insbesondere die Auflage von Zweckgesellschaften (SPVs) vereinfachen und Luxemburgs Attraktivität als Strukturierungsstandort weiter erhöhen.
Neue Transparenzregeln für UCITS-ETFs
Im Bereich liquider Anlagen aktualisierte die CSSF am 17. Februar 2026 ihre FAQ zum Gesetz von 2010. Künftig müssen alle UCITS-ETFs – aktiv wie passiv gemanagt – ihre vollständigen Portfoliobestände mindestens quartalsweise veröffentlichen, mit einer maximalen Verzögerung von 30 Geschäftstagen.
Die Anpassung schafft mehr operative Flexibilität, ohne die Transparenzstandards zu senken.
Vereinfachte Sachzeichnungsprozesse
Im Zuge der UCITS-VI-Umsetzung entfällt zudem die Pflicht zur Erstellung eines Bewertungsberichts durch einen Abschlussprüfer bei Sacheinlagen. Dies beschleunigt insbesondere ETF-Zeichnungsprozesse und reduziert administrative Hürden.
Klarerer Rahmen für Krypto-Engagements
Mit einer Aktualisierung ihrer Krypto-FAQ vom 4. Februar 2026 hat die CSSF auch die Regeln für Krypto-Exposure präzisiert. UCITS dürfen nun indirekt bis zu 10 Prozent ihres Nettoinventarwerts in Krypto-Assets investieren – allerdings ausschließlich über übertragbare Wertpapiere ohne eingebettete Derivate.
Retail-AIFs dürfen direkt oder indirekt ebenfalls bis zu 10 Prozent investieren. Für AIFM mit höherem Krypto-Anteil ist eine spezifische Lizenzerweiterung erforderlich.
Der Ansatz zielt darauf ab, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig klare Schutzmechanismen für Anleger zu gewährleisten.
Koordinierte Standortstrategie
In der Summe zeigen die Maßnahmen eine abgestimmte Strategie von Gesetzgeber, Aufsicht und Branchenvertretern. Luxemburg reagiert nicht nur auf europäische Vorgaben, sondern gestaltet regulatorische Entwicklungen aktiv mit – und stärkt damit seine Rolle als führendes Fondsdomizil in Europa. (jk)
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