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Nachhaltigkeit

Was hinter dem EU Ecolabel für Finanzprodukte steckt

Die EU-Kommission will Finanzprodukte künftig mit dem EU Ecolabel bewerten. Versicherungen, Immobilienfonds und Zertifikate stehen dann in einer Reihe mit Bettmatratzen, Geschirrspülmitteln und Schmierstoffen.

07.01.2020 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die EU-Kommission dreht derzeit ein ziemlich großes Rad. Sie hat zahlreiche Initiativen ins Leben gerufen, die nicht weniger als die Rettung der Welt zum Ziel haben. Insbesondere der Klimawandel steht dabei im Fokus. Das Schlüsselwort zur Bewältigung der Probleme heißt Nachhaltigkeit. Und die Branche, die die Kapitalströme in die richtige Richtung lenken soll, ist die Finanzbranche. Sie soll auf vielfache Weise dazu verpflichtet werden, das Richtige zu tun, damit Ressourcen geschont werden und weniger schädliche Emissionen in die Atmosphäre gelangen. Um ihr Ziel zu erreichen, hat die EU auf Grundlage der Empfehlungen einer 2016 eingesetzten Expertengruppe, der sogenannten High Level Expert Group (HLEG), im Frühjahr 2018 den Sustainable Finance Action Plan veröffentlicht. Der Aktionsplan besteht aus einer Reihe von Regulierungsmaßnahmen, durch die Finanzmarktakteure wie Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungen, Pensionskassen oder Banken in die Pflicht genommen werden. 

Die Maßnahmen betreffen sowohl Finanzprodukte als auch die Anlageberatung und die Organisationsstruktur von Kapitalverwaltungsgesellschaften. Außerdem soll die Branche transparenter werden. Dafür hat sich die Kommission einen umfangreichen Katalog an neuen Offenlegungs- und Reporting-Pflichten ausgedacht. Das Problem dabei: Schon die einzelnen Maßnahmen sind teilweise so komplex und in ihrer Vielfalt und Gesamtheit kaum noch zu übersehen. Selbst Experten verlieren zuweilen den Überblick. 

Und die Finanzbranche, die die Regularien umsetzen soll, steht vor einem weiteren Problem: Sie weiß zum Teil nicht, was zu tun ist. Denn viele der Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Andere wiederum gehen im Nebel der vielen neuen Initiativen unter. Ein Beispiel dafür ist das EU-Ecolabel für Finanzprodukte, das im Zuge des Sustainable Finance Action Plan eingeführt werden soll.

Das EU Ecolabel ist keine neue Erfindung. Das Siegel wurde 1992 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen, um Produkte unter ökologischen Aspekten zu bewerten. Seit dem Jahr 2000 besteht auch die Möglichkeit, Dienstleistungen mit dem EU Ecolabel zu kennzeichnen. Das Spektrum reicht von Wasch- und Reinigungsmitteln über Textilien und Schuhe, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Nun sollen auch „grüne“ Finanzprodukte mit dem Ecolabel ausgezeichnet werden, die als verpackte Kapitalanlagen- und Versicherungsprodukte unter die PRIIPs-Regulierung fallen. Damit sind unter anderem Zertifikate, Fondsgebundene Versicherungen und Immobilien-AIF gemeint, die an Privatkunden vertrieben werden. Schätzungen des Joint Research Centre der EU Kommission (JCR) zufolge kommen etwa zehn bis 20 Prozent der verfügbaren Finanzprodukte für das Ecolabel infrage. Das Hauptkriterium bei der Bewertung ist, inwiefern die Underlying Assets die Vorgaben der Taxonomie erfüllen.

Noch steht die Kommission am Anfang ihrer Überlegungen. Die erste Veröffentlichung eines Konsultationspapiers durch das Joint Research Center der EU-Kommission erfolgte zwar bereits im März 2019, doch nun geht es um wichtige Details. Dazu zählt auch die Festlegung, wer die Finanzprodukte letztlich bewertet und das Öko-Siegel vergibt. Bisher sind das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH als zuständige Stelle (Competent Body) bei der Europäischen Kommission für Deutschland benannt worden. Dabei ist das Umweltbundesamt für die fachliche Seite bei der Neu- und Weiterentwicklung von Vergabekriterien zuständig, die RAL gGmbH bearbeitet die Anträge. Es ist durchaus denkbar, dass für die Bewertung von Finanzprodukten eine zusätzliche Instanz herangezogen wird. Eine Entscheidung darüber ist aber noch nicht gefallen.

Fazit: Die Verordnung zur Vergabe des EU Ecolabels wird – das ist schon jetzt abzusehen – ein komplexes Regelwerk werden, an dessen Ende keine differenzierte Bewertung von Finanzprodukten steht, sondern nur ein einfaches Unbedenklichkeits-Siegel mit der Aussage „grün“. Dabei ist derzeit noch nicht einmal entschieden, ob etwa Aktien von Kernkraftbetreibern als „grün“ zu bewerten sind – und damit auch Finanzprodukte, die solche Aktien als Underlying Assets haben. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission hat noch viel Arbeit vor sich.

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