Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben.
05.08.2025 | 11:40 Uhr
Darin begrüßt der AfW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen zu beenden – fordert aber Nachbesserungen zur Stärkung der Rechtssicherheit.
„Es ist richtig und überfällig, dass ewige Widerrufsrecht bei
Lebensversicherungen zu begrenzen. Vermittlerinnen und Vermittler sowie
Versicherer brauchen nach spätestens zwei Jahren endgültige Planungssicherheit“,
erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Doch der Entwurf
bleibt an entscheidender Stelle zu unklar: Der Begriff ‚nicht ordnungsgemäße
Belehrung‘ lässt zu viel Interpretationsspielraum. Damit drohen neue
Unsicherheiten – genau das, was eigentlich beendet werden sollte.“
Konkret fordert der AfW, dass die im Gesetz vorgesehene Ausschlussfrist von 24
Monaten und 30 Tagen auch dann gilt, wenn eine Belehrung zwar inhaltlich
fehlerhaft, aber formal erteilt wurde. Nur das vollständige Fehlen einer
Widerrufsbelehrung dürfe als Ausnahme gelten. Zudem müsse der Gesetzgeber
klarstellen, dass auch bereits bestehende Verträge unter die neue Regelung
fallen.
Das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ hatte in der Vergangenheit zu
zahlreichen Rückabwicklungen langlaufender Lebensversicherungsverträge geführt
– teilweise auch verbunden mit Provisionsrückforderungen gegenüber
Vermittlerinnen und Vermittlern, selbst viele Jahre nach Abschluss. Der AfW
betont, dass solche wirtschaftlichen Risiken ohne eindeutige Ausschlussfrist
auch künftig weiterbestehen könnten.
„Wir brauchen eine gesetzliche Klarheit, die für Verbraucher nachvollziehbar und für Vermittler rechtssicher ist“, so Wirth. „Nur dann lässt sich das Vertrauen in langfristige Altersvorsorgeverträge nachhaltig stärken.“
Der AfW steht dem Gesetzgeber auch weiterhin für einen konstruktiven Dialog zur
Verfügung, um die angestrebte Reform praxisgerecht zu gestalten. (pg)
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