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Der TiAM FundResearch Wochenrück- und -ausblick.
Kolumne

Provisionsberatung: Ein totes Pferd, das in Berlin weiter geritten wird

TiAM FundResearch blickt auf die Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: die nicht enden wollende Diskussion um die Provisionsberatung.

27.07.2026 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die zurückliegenden Wochen

In Brüssel ist die Sache entschieden. Ein generelles Verbot von Provisionen in der Finanzberatung wird es in der Europäischen Union nicht geben – nicht im aktuellen Kompromiss zur Kleinanlegerstrategie, und absehbar auch nicht in den nächsten Jahren. Drei Jahre lang wurde über genau diese Frage gestritten, bis der Rat der EU-Mitgliedstaaten sich im Trilog gegen ein Verbot und für ein schärferes Kostentransparenzregime aussprach. In Berlin aber tut man so, als sei das Thema noch offen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich ein Prüfauftrag: Reicht die Missstandsaufsicht der Finanzaufsicht BaFin aus, um Fehlanreize durch Provisionen zu verhindern – oder braucht es doch schärfere Eingriffe? Eine Frage, die in Brüssel längst mit Nein beantwortet wurde. Warum stellt Deutschland sie trotzdem noch einmal?

Die Fronten sind seit Jahren dieselben

Wer hinter der fortgesetzten deutschen Debatte steckt, ist kein Geheimnis. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kämpft seit über einem Jahrzehnt für ein gesetzliches Verbot von Vertriebsprovisionen bei Finanzanlagen und kapitalbildenden Versicherungen und hält an dieser Forderung fest, auch nachdem sie auf EU-Ebene gescheitert ist. An ihrer Seite steht die Bürgerbewegung Finanzwende, die Provisionen für einen strukturellen Interessenkonflikt hält: Wer als Vermittler an einem Abschluss verdient, verkauft im Zweifel das Produkt mit der höchsten Marge statt das mit dem größten Nutzen für den Kunden. Beide Organisationen verweisen auf ein Ungleichgewicht, das tatsächlich real ist – auf wenige hundert unabhängige Honorarberater kommen bundesweit rund 190.000 Vermittler, die auf Provisionsbasis arbeiten – allein im Versicherungsgeschäft ein Ungleichgewicht, das für sich spricht.

Auf der anderen Seite steht die geballte Vertriebslobby: der Bundesverband Finanzdienstleistung, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, die Verbände der Kreditwirtschaft. Ihr Argument ist ebenso bekannt wie nicht ganz von der Hand zu weisen: Wer Beratung nur noch gegen Honorar anbietet, schreckt genau jene Kundschaft ab, die eigentlich am dringendsten beraten werden müsste – Normalverdiener, denen schon der Gedanke an ein separat in Rechnung gestelltes Beratungshonorar den Gang zum Berater vergällt. Genau mit diesem Argument hatte schon der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber in Brüssel gegen ein Verbot mobilisiert, und genau dieses Argument gab am Ende auch europaweit den Ausschlag.

Warum der Streit trotzdem am Köcheln gehalten wird

Dass die Debatte in Deutschland dennoch nicht sterben will, hat wenig mit neuen Erkenntnissen zu tun und viel mit Koalitionsarithmetik. Die SPD hat sich den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag als Zugeständnis an die eigene, verbraucherschutzorientierte Klientel gesichert, ohne sich auf ein konkretes Ergebnis festzulegen. Für die Union und die ihr nahestehenden Verbände ist das ein akzeptabler Preis, solange am Ende nichts Verbindliches folgt. Am Ende bekommen alle etwas: die SPD ein Symbol, die Vertriebsverbände Ruhe. Nur die Branche, die eigentlich Planungssicherheit bräuchte, bekommt: eine offene Flanke, die jederzeit wieder aufgerissen werden kann.

Und genau das ist das Problem. Während sich Anlageberater, Versicherungsvermittler und Vermögensverwalter ohnehin auf die größte Regulierungswelle seit Jahren einstellen müssen – die Kleinanlegerstrategie bringt mit ihrem Value-for-Money-Prinzip schon genug Dokumentations- und Rechtfertigungsaufwand mit sich –, hängt über der gesamten Vergütungsfrage ein nationales Damoklesschwert, dessen Klinge frühestens irgendwann während dieser Legislaturperiode fällt oder eben nie. Wer als Finanzvertrieb heute in IT-Systeme, Personal oder neue Beratungsprozesse investiert, würde gerne wissen, auf welcher Vergütungsbasis er das in fünf Jahren noch tun darf. Diese Unsicherheit ist teurer als jede einzelne Regulierungsmaßnahme, über die eigentlich schon entschieden ist.

Warum man das Thema beerdigen sollte

Die europäische Debatte hat drei Jahre gedauert, war fachlich fundiert, hat alle Interessen gehört – und ist zu einem Ergebnis gekommen, das eben kein Provisionsverbot, sondern schärfere Transparenz- und Rechtfertigungspflichten vorsieht. Das ist keine Kapitulation vor der Lobby, wie Kritiker gerne unterstellen, sondern eine nüchterne Abwägung zwischen Verbraucherschutz und Beratungszugang, die in mehreren europäischen Ländern mit tatsächlich eingeführten Provisionsverboten – etwa den Niederlanden oder Großbritannien – durchaus zwiespältige Erfahrungen gemacht hat: Dort ist die sogenannte Beratungslücke, also der Anteil der Bevölkerung ohne jeden Zugang zu Finanzberatung, spürbar gewachsen. Wer diese Erfahrung ignoriert und das Thema in Deutschland trotzdem am Leben hält, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Rechtssicherheit einer ganzen Branche.

Das heißt nicht, dass die Kritik der Verbraucherschützer grundsätzlich falsch ist. Interessenkonflikte durch Provisionen sind real, und die Aufsicht sollte durchaus genauer hinschauen, ob die BaFin ihre bestehenden Instrumente auch konsequent nutzt. Aber genau dafür braucht es keinen neuen, monatelangen nationalen Grundsatzstreit über ein Verbot, das auf EU-Ebene bereits vom Tisch ist. Es würde reichen, die vorhandene Aufsicht zu schärfen, statt ein europäisch entschiedenes Thema auf nationaler Bühne ein weiteres Mal aufzuführen. Die Branche hat mit der Kleinanlegerstrategie mehr als genug auf dem Tisch. Sie hat sich eine klare Ansage verdient – und die lautet: Das Kapitel ist geschlossen. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, es auch offiziell zu den Akten zu legen.

Interessante Termine in den kommenden Tagen

Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über das Jahresentgelt bei Riester-Bausparverträgen – ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Riester-Produktlandschaft. Konjunkturseitig richtet sich in den USA der Blick auf den ADP-Beschäftigungsbericht und das US-Verbrauchervertrauen – beides frühe Fingerzeige auf die Verfassung der US-Wirtschaft vor der Fed-Sitzung am Folgetag.

Der Mittwoch dürfte der Tag der Woche werden: Die US-Notenbank verkündet ihren Zinsentscheid, gefolgt von einer Pressekonferenz des neuen Fed-Chefs Kevin Warsh – dessen erster großer Auftritt in dieser Funktion und damit ein Termin mit Signalcharakter für die Geldpolitik der kommenden Monate. Interessant dürften vor allem die Zwischentöne sein. Die große Frage lautet: Präsentiert sich Warsh als der verlängerte Arm Donald Trumps? Oder zeigt er Rückgrat?

Am Donnerstag ist die Bank of England an der Reihe: Die britische Notenbank verkündet am Donnerstag ihren eigenen Zinsentscheid, kurz bevor aus Washington gleich zwei Schwergewichte der Konjunkturstatistik folgen – die erste Schätzung zum US-BIP für das zweite Quartal sowie der PCE-Preisindex, das von der Fed bevorzugte Inflationsmaß. Für Anlageberater ergibt sich damit ein seltener Dreiklang aus zwei Zentralbankentscheidungen und den zentralen US-Preisdaten binnen 48 Stunden.

Am Freitag richtet sich der Blick nach Asien. Die Bank of Japan trifft ihren Zinsentscheid, während China seine offiziellen Einkaufsmanagerindizes veröffentlicht – beides wichtige Gradmesser für die Weltkonjunktur. Ein datenreicher Ausklang einer Woche, die geldpolitisch in Erinnerung bleiben dürfte.

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