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EU plant Neuordnung der Wertpapier-Aufsicht

Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor Wettbewerbsverzerrungen.
Finanzaufsicht

Die EU-Kommission hat eine Verordnung über neue Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen vorgelegt. Grund für die Reform ist der anstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union.

08.08.2018 | 12:35 Uhr von «Matthias von Arnim»

Regulierung reloaded: Während Finanzdienstleister und nationale Aufsichtsbehörden noch mit der adäquaten Umsetzung der aktuellen Reformen durch MiFiD II beschäftigt sind, plant die EU schon den nächsten Schritt. Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an ihren Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden.

Der Brexit zwingt die EU-Kommission zum Handeln

Grund für die Reform ist der anstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Die EU Kommission sieht die Gefahr, dass Finanzdienstleister regulatorische Unterschiede in Zukunft für sich ausnutzen könnten. Deshalb will die Kommission einen stärker auf Wertpapierfirmen ausgerichteten Aufsichtsrahmen schaffen, der sich an ihren Geschäftsmodellen und Risiken orientiert und „schädliche Regulierungsarbitrage“ durch die Verlagerung von Geschäftstätigkeiten der Firmen in die EU im Zuge des Brexit verhindert.

Hintergrund der Überlegungen: Wertpapierfirmen – z.B. Vermögensverwalter – ermöglichen Anlegern durch Dienstleistungen wie Anlageberatung oder Portfoliomanagement den Zugang zu den Kapitalmärkten. Sie erbringen dabei häufig banktypische Dienstleistungen, betreiben aber im Gegensatz zu Banken kein Einlagen- und Kreditgeschäft. Etwa die Hälfte der EU-Wertpapierfirmen hat ihren Sitz in Großbritannien. Acht Wertpapierfirmen, die „überwiegend“ in Großbritannien angesiedelt sind, verwalten etwa 80% der Vermögenswerte der EU-Wertpapierfirmen. Für Wertpapierfirmen wie für Banken gelten bislang ähnliche Vorschriften, insbesondere die Eigenkapitalrichtlinie und die Eigenkapitalverordnung. Laut EU-Kommission tragen diese jedoch den Geschäftsmodellen und Risiken von Wertpapierfirmen nicht ausreichend Rechnung.

Einteilung von Finanzdienstleistern in drei Klassen

Die EU-Kommission will Wertpapierfirmen künftig in drei Klassen einteilen und den Regulierungsrahmen für jede Klasse neu abstecken.

Klasse 1 umfasst alle systemrelevanten Wertpapierfirmen. Dazu zählen all jene Unternehmen, die über Vermögenswerte von über 30 Milliarden Euro verwalten und Handel auf eigene Rechnung betreiben oder die Emission von Finanzinstrumenten – z.B. Aktien, Anleihen, Geldmarktinstrumente – mit fester Übernahmeverpflichtung betreiben, also Finanzinstrumente, die keine Käufer finden, in ihre Bücher nehmen. Ausgenommen sind auf Warenderivate und Emissionszertifikate spezialisierte Wertpapierfirmen.

Klasse 2 umfasst die nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen, die nicht in Klasse 3 fallen. Wertpapierfirmen der Klasse 2 sind insbesondere all jene, die – kombiniert über alle Firmen einer Gruppe – Vermögenswerte von über 1,2 Milliarden Euro verwalten, täglich Kundenaufträge über 100 Millionen Euro für Kassa- oder über eine Milliarde Euro für Derivatgeschäfte bearbeiten, über eine Bilanzsumme von über 100 Millionen Euro verfügen oder jährlich ein operatives Betriebsergebnis von über 30 Millionen Euro erzielen. Wertpapierfirmen der Klasse 2 sind zudem auch solche, die Kundengelder halten.

Klasse 3 umfasst (nichtsystemrelevante), kleine und nicht „verflochtene Wertpapierfirmen“. Gemeint sind alle Wertpapierfirmen, die sämtliche genannten Schwellenwerte für Wertpapierfirmen der Klasse 2 unterschreiten.

Vorteile und Nachteile der geplanten Reform

Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Regulierung im Wertpapierbereich analysiert. Das cep-Fazit ist durchaus kritisch: Zwar könne die Einteilung von Wertpapierfirmen in drei Klassen einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirken. Aus Sicht des cep ist im Interesse der Finanzstabilität auch gerechtfertigt, dass die Kommission „systemrelevante“ Wertpapierfirmen der Klasse 1 bei der Regulierung den Banken gleichstellen will. Allerdings, so warnt das cep, könne eine abgestufte Regulierung zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch sei fraglich, ob die neuen Eigenkapitalvorschriften für Wertpapierfirmen die bezweckten Erleichterungen bewirken können. Die Diskussion um die Reform bleibt auf jeden Fall spannend.

Die vollständige cep-Analyse als PDF-Dokument.

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