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Beratung

Corona-Vorsorge: Vollmachten für den Fall des Falles

Schlägt das Coronavirus zu, ist das oft nicht nur gesundheitlich ein Problem. Ein Notfallordner mit wichtigen Vollmachten sorgt dafür, dass Angehörige von Betroffenen handlungsfähig bleiben. FundResearch zeigt eine Übersicht von gebrauchsfertigen Download-Vorlagen im Netz.

07.04.2020 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

In diesen Tagen ist nichts mehr, wie es vorher war. Das Coronavirus beherrscht die Schlagzeilen und unser tägliches Leben. Für Viele bedeutet das Arbeit vom Homeoffice aus, ansonsten: aussitzen, abwarten, hoffen, dass es bald vorbei ist mit den Ausgangsbeschränkungen. Und dass es bald wieder Toilettenpapier im Supermarkt gibt. Wer sich jetzt Gedanken um die Zukunft und das eigene Leben macht, kommt aber auch schnell zu dem Punkt, wo eine wichtige Frage auftaucht: Was passiert, wenn es mich trifft? Oder meine Lebenspartnerin? Oder meinen Lebenspartner? Wer im Krankenhaus liegt und keine Entscheidungen mehr fällen kann, ist darauf angewiesen, dass die Angehörigen finanziell und Behörden gegenüber handlungsfähig bleiben. Da ist es hilfreich, wenn Vollmachten vorliegen, mit deren Hilfe sie entscheiden und handeln können. Im Krankenhaus. Gegenüber Behörden. Wenn es ums Geld geht. 

Es ist eine heikle Aufgabe für Finanzberater, die Sinne ihrer Kunden dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, Verfügungen und Vollmachten auszustellen. Nicht nur in Zeiten von Corona, jetzt aber ganz besonders. Deshalb ist es aktuell eine gute Gelegenheit, Kunden zu empfehlen, eine sogenannte Notfallmappe mit Vollmachten für alle möglichen Fälle und Situationen anzulegen. Das erleichtert Angehörigen im Fall des Falles das Leben und einem selbst das Gewissen.


Die wichtigsten vier Vollmachten auf einen Blick

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass derjenige, der die Verfügung unterschreibt, im Vorhinein festlegt, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Als Notfall gilt die Situation, dass der Unterzeichner keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Liegt keine Patientenverfügung vor, können auch fremde Personen Entscheidungen treffen. Wichtig: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann Menschen auch in jungen Jahren ereilen. Deshalb ist eine Patientenverfügung nicht nur für ältere Menschen empfehlenswert. 

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht erlaubt einem Bevollmächtigen uneingeschränkten Zugriff aufs Konto des Unterzeichners. Als Bevollmächtigte werden in der Regel Ehepartner oder volljährige Kinder eingesetzt. Die Bankvollmacht ist gültig, sobald sie bei der Bank eingereicht wird. Sie kann jederzeit widerrufen werden, hat in der Regel aber auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus Bestand.   

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, dass die Bevollmächtigten dringende Behördengänge erledigen oder eine häusliche Pflege organisieren können. Wichtig: Die betreffenden Personen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. Darauf sollten Berater ihre Kunden hinweisen. Tipp: Die Vollmacht sollte vor einem Notar verfasst und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Generalvollmacht

Der Begriff Generalvollmacht sagt schon alles über seine Bedeutung aus. Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, nahezu alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu erledigen. Der Bevollmächtigte regelt alle Vermögensangelegenheiten und vertritt den Vollmachtgeber unter anderem auch bei Verhandlungen mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern. Ausgenommen sind hiervon persönliche Rechtsangelegenheiten des Vollmachtgebers wie beispielsweise die Einreichung einer Scheidung. Darüber hinaus gibt es einige weitere Entscheidungen, die explizit in der Vollmacht aufgeführt werden müssen. Berater weisen ihre Kunden im Beratungsgespräch darauf hin. 

Hilfe im Netz: Notfall-Mappen als Download

Wer als Finanzberater für seine Klienten eine Notfall-Mappe entwirft, findet im Internet eine Reihe von Vorlagen. Nachteil: Es gibt nur wenige Sammlungen, die die verschiedenen Arten von Vollmachten kompatibel zusammenfassen. FundResearch nennt Beispiele:

Vorsorgemappe des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Die Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ mit Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) ist als beschreibbares PDF entworfen und lässt sich so individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abstimmen. Auch bei der Beratung kann die Ratgeberbroschüre unterstützen: Es wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben. Die kostenfreie Vorsorgemappe kann hier heruntergeladen werden.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ)

Das Ministerium informiert auf seinen Internetseiten über Rechte und Pflichten von Betroffenen und bietet darüber hinaus den Download von PDF-Vorlagen an. Mehr Infos und Download der Dateien gibt es hier

Infos und Formularvorlagen von der Hessischen Landesregierung

Das Land Hessen bietet auf seiner Website die Notfallmappe unter dem Namen Wichtigmappe als beschreibbare Download-Datei an. Darin lassen sich eine Reihe von Daten eintragen, die im Ernstfall dann für diejenigen, die handeln müssen, schnell greifbar sind. Zum Beispiel wichtige Rufnummern, Infos zu Rente/Versorgung, Krankenversicherung, Medizinische Daten zum Gesundheitszustand, Notfall-Ausweise, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht/Vorsorgeverfügungen, Finanzen, Verbindlichkeiten, Hinweise auf bestehende Verträge, Fahrzeuge, Fahrzeug-/Verkehrsversicherungen, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Mitgliedschaften, Merkblatt für eine Krankenhauseinweisung und eine Checkliste für den Todesfall.

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