• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Banken

Tages- und Festgeld: Wie sich das Sparen noch lohnt - Teil 2

Konservative Sparer stehen unter Druck. Immer mehr Banken führen Verwahrentgelte oder Strafzinsen ein. Was Berater wissen sollten.

02.06.2021 | 07:10 Uhr von «Simone Gröneweg»

Sparkasse Düsseldorf greift durch

Kritik gab es nach dieser Pleite an Zinsportalen wie Zinspilot oder Weltsparen, denn die Bremer Greensill Bank warb auch auf solchen Seiten. Die Portale haben vor allem die Geldanlage im Ausland als Geschäftsmodell entdeckt und agieren dabei lediglich als Vermittler. Sparer können über die Plattformen relativ bequem in anderen Ländern anlegen und unbürokratisch Angebote wechseln.

Verbraucherschützer raten aber zur Vorsicht, denn sie sehen insbesondere Offerten aus wirtschaftlich kriselnden Ländern kritisch. Je schlechter die Kreditwürdigkeit eines Staats ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dessen Sicherungssysteme nicht funktionieren. Und darauf sei man im Pleitefall angewiesen. Wer solchen Unwägbarkeiten aus dem Weg gehen möchte und bei der Hausbank bleibt, muss sich ebenfalls wappnen. Zahlreiche Institute haben bereits Negativzinsen eingeführt.

Ziemlich konsequent zog das die Sparkasse Düsseldorf durch. Das Geldhaus betreut mehr als 405.000 Kunden und führte ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent ein. Für Bestandskunden gilt dabei ein Freibetrag von 100.000 Euro, für Neukunden sind es 50.000 Euro. Zunächst schrieb die Bank 1.800 Kunden mit mehr als 250.000 Euro auf Tagesgeld- und Girokonten an. Bei 99 Prozent der Kunden habe man eine individuelle Lösung gefunden, sagt ein Sprecher der Bank. Entweder wurde Geld umgeschichtet oder das Verwahrentgelt akzeptiert.

Fünf Betroffene reagierten nicht. Die Bank blieb konsequent: Das Geld dieser Kunden in Höhe von 2,43 Millionen Euro überwies sie ans Amtsgericht. Derzeit werden in einer zweiten Runde Kunden mit einem Vermögen von mehr als 130.000 Euro kontaktiert.
Das Beispiel zeigt, wie ungemütlich es für Sparer wird. Sie müssen damit rechnen, dass die Bank auf sie zukommt.

"Bei Bestandskunden brauchen die Institute die Zustimmung der Kunden, um Negativzinsen erheben zu können", erklärt der Frankfurter Rechtsprofessor Tobias Tröger. Einseitig können sie die nicht einführen. Das gelte auch, wenn die Bank eine Vergütung für das Verwahren der Kundengelder haben möchte. "In dem Fall müssen die Banken die Vertragsbeziehung zum Kunden umstellen und einen echten Verwahrvertrag abschließen. Eine solche Vertragsänderung bedarf aber ausnahmslos der Zustimmung des Kunden", ergänzt Tröger.

Vermutlich werden in den kommenden Monaten noch viele Sparer von ihren Banken angeschrieben. "Wer viel Geld auf seinen Konten liegen hat, sollte sich grundsätzlich wappnen, bevor er zum Gespräch mit dem Bankberater geht", rät der Finanzexperte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Eine Möglichkeit: Kunden können ihr Geld auf verschiedene Konten verteilen, um Freigrenzen einzuhalten. Allerdings müsse man dabei andere anfallende Kosten wie Kontoführungsgebühren im Blick haben, sagt Straub.

Besondere Vorsicht sei geboten, wenn die Bank eigene Finanzprodukte anpreise, warnt er. "Einerseits ist es natürlich sinnvoll, das Ersparte in andere Bereiche zu investieren. Man sollte sich jedoch erkundigen, ob die angepriesenen Produkte wirklich gut sind", sagt der Verbraucherschützer. Ansonsten könne sich die Situation der Anleger auch verschlimmbessern. "Wenn jemand etwa in überteuerte Fonds mit einer schwachen Performance investiert, verliert er am Ende vielleicht noch mehr Geld."

Wer zu einer anderen Bank wechselt, muss sich mit den Bedingungen des neuen Anbieters abfinden. Experten raten wechselwilligen Sparern darum zur Vorsicht. In der Regel werden sich die Geldhäuser von den Neukunden direkt einräumen lassen, dass sie einen Negativzins einführen können, der sich hinter dem nüchterner anmutenden Wort Verwahrentgelt verbirgt.


INVESTOR-INFO

Einlagensicherung Generell - Gewappnet für den Pleitefall

Wird eine Bank in Europa insolvent, erhalten Kontoinhaber ihr Geld bis zu einer Summe von 100.000 Euro automatisch zurück. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch. Bei Ehepaaren mit einem Gemeinschaftskonto liegt die Grenze bei 200.000 Euro. Das gilt für Guthaben auf Giro-, Tages- und Termingeldkonten. Verbraucher sollten jedoch wissen: Die Europäische Union hat die Regeln dafür festgelegt, die Einlagensicherung liegt jedoch in der Hand der einzelnen Länder. Banken aus Nicht-EU-Staaten können zudem völlig anders organisiert sein. Wer dort sein Geld anlegen möchte, sollte sich darum unbedingt mit den Regelungen der entsprechenden Länder vertraut machen.

Besonderheit - Höhere Sicherungsgrenze

Der Verkauf des Eigenheims, eine Abfindung nach der Kündigung oder der Eintritt ins Rentenalter - in solchen Lebenssituationen kann sich eine große Summe auf dem Konto befinden. Liegen solche besonderen Lebensumstände vor, gilt im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Bank für die Kunden eine Sicherungsgrenze bis zu 500.000 Euro. Der erhöhte Schutzumfang gilt nur für sechs Monate ab dem abzusichernden Ereignis.

Privatbanken - Gemeinsamer Fonds

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) schützt das Guthaben von Kunden bei privaten Banken in Deutschland. Falls sie mehr als 100.000 Euro durch eine Insolvenz verloren haben, steht die Sicherung für den darüber hinausgehenden Betrag gerade. Nach der Greensill-Bank-Pleite musste sie etwa drei Milliarden Euro in die Hand nehmen, um Anleger zu entschädigen. Welche Summe je Kunde abgesichert ist, richtet sich nach dem haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank. Infos dazu gibt es unter www.bdb.de.

Sparkassen und Co - Stützender Verband

Alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken gehören institutsbezogenen Sicherungssystemen an. Geht es einem Institut finanziell schlecht, wird es von den anderen Verbandsmitgliedern unterstützt, bis es wieder solvent ist. Nähere Informationen dazu findet man im Internet unterwww.dsgv.de und www.bvr.de.

Dieser Artikel erschien zuerst am 01.06.2021 auf boerse-online.de

Diesen Beitrag teilen: