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Kompetenzgerangel der Kontrolleure

ESMA: Schlechte Laune in Paris
BaFin

Im Mai wetterte BaFin-Präsident Felix Hufeld gegen die europäischen Finanzmarkt-Aufseher, sie sollten ihre Zuständigkeiten nicht überdehnen. Jetzt bekommt er die geharnischte Quittung aus Paris: Die ESMA attestiert der BaFin, teilweise "unzureichend" zu agieren.

03.08.2018 | 15:17 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die EU-Behörden für Wertpapiere (ESMA) und Versicherungen (EIOPA) erklären den nationalen Aufsichtsbehörden gerne, wie sie ihre Arbeit zu machen hätten. Das kommt dort nicht immer gut an. Auch nicht in Deutschland. So erklärte BaFin-Chef Felix Hufeld Anfang Mai anlässlich der Jahrespressekonferenz in einer öffentlichen Stellungnahme: „Es gibt keinen sachlichen Grund, die ESAs zu Aufsehern der nationalen Aufseher zu machen“, sagte Hufeld. Wer die ESAs stärken wolle, solle vor allem dafür sorgen, dass sie ihre bereits bestehenden Kompetenzen besser nutzen können. Ein bürokratisches Monstrum mit überlappenden Befugnissen und komplizierten Abläufen brauche keiner.

Das sieht man in Paris, dem Stammsitz der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, natürlich anders. Die ESMA hat gerade ihren 112 Seiten umfassenden "Peer Review" zur Fondsaufsicht nationaler Behörden veröffentlicht. Darin vergleicht die ESMA die Aufsichtspraxis in den wichtigsten Fondsstandorten. Neben Deutschland, Frankreich und Großbritannien wurde auch die Behörden-Praxis in Luxemburg und Irland untersucht. Darüber hinaus hat die ESMA auch die Aufsicht in Estland untersucht.

Das Ergebnis der Untersuchung dürfte erneut für Ärger in Bonn gesorgt haben. Denn in dem ESMA-Report kommt die BaFin nicht besonders gut weg. Die deutsche Finanzaufsicht, so der Befund, überwache und prüfe ETFs und andere Publikumsfonds in wichtigen Punkten nur unzureichend. Zum Beispiel, wenn die Fonds Wertpapiere verleihen, Rückkaufvereinbarungen treffen oder bestimmte Finanzderivate einsetzen, also nach Definition der EU-Experten ein Efficient Portfolio Management (EPM) betreiben. Hintergrund: Wenn Fonds EPM-Transaktionen tätigen, müssen sie in Deutschland mindestens 51 Prozent der Nettoerträge dem Fonds selbst und damit den Anlegern zuführen. Die ESMA kritisiert scharf mögliche Versäumnisse der deutschen Aufseher: Es reiche nicht aus, lediglich eine fixe Grenze zu definieren, ohne die Marktteilnehmer weiter zu überwachen. Sprich: Eine Prüfung, ob die Regeln eingehalten werden, findet nicht statt. Für eine Aufsichtbehörde ist das starker Tobak. Die BaFin räumt zwar kleinlaut ein, hier eine zu allgemeine Regel verwendet zu haben. Sie habe aber die Praxis "sofort" geändert und an die EU-Regeln angepasst. Die Einstufung als "unzureichend konform" ("insufficiently compliant") sei aber unangemessen.

Die ESMA äußert in ihrem Papier noch einen weiteren Kritikpunkt, und zwar den Umgang mit Sicherheiten ("Collateral Management"). Manchmal gewährt die BaFin hier Ausnahmen - nach Auskunft der BaFin allerdings nur dann, wenn die Transaktionen durch bestätigte Institutionen abgewickelt werden und die Interessen der Investoren gewahrt bleiben. Auch hier stellt die ESMA der Überwachungspraxis der BaFin das Zeugnis "insufficiently compliant" aus. Wogegen sich die BaFin selbstredend verwehrt.

Das Kompetenzgerangel zwischen Bonn und Paris geht damit in die nächste Runde, Ausgang offen. In zwei Jahren soll der nächste Länder übergreifende Aufsichts-Report der ESMA folgen.

Peer Review der ESMA als Download

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