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Anleihen

Green-Bond-Standards – es gibt noch viel zu tun

Grüne Anleihen werden bei Investoren immer beliebter, doch noch bremst der Mangel an einheitlichen Standards die Marktentwicklung. Immerhin bahnt sich jetzt nicht nur in der EU die Standardisierung ihren Weg. Vorerst müssen jedoch Investoren noch wachsam bleiben und Informationen einfordern.

21.07.2021 | 07:30 Uhr von «Brian S. Ellis»

In den vergangenen zehn Jahren hat die Vielfalt der Emittenten und Projekte, die durch grüne Anleihen unterstützt werden, zugenommen. Doch trotz der Expansion des Marktes hat sich in der jüngeren Zeit der gemeinsame Fokus auf grüne Anlagen, die sich mit dem Klimaschutz befassen, verstärkt – offenbar wegen der zunehmend definierten Kohlenstoffausstoßziele auf nationaler und internationaler Ebene.

Während sich im Allgemeinen die Richtlinien der International Capital Market Association (ICMA) für grüne Anleihen durchgesetzt haben, gibt es in bestimmten Bereichen der grünen Finanzierung noch immer Unsicherheiten. Zwar haben die ICMA-Leitlinien maßgeblich dazu beigetragen, ein gemeinsames Verständnis für nachhaltige Finanzinstrumente zu schaffen. Doch es sind noch weitere technische Maßgaben notwendig, um Emittenten mit großem Volumen einen Fahrplan für den Zugang zu nachhaltigem Kapital zu geben.

So lag der Fokus bei den technischen Richtlinien bisher darauf, welche Finanz- und Leistungskennzahlen sowie Projekt­informationen Emittenten grüner Anleihen offenlegen sollten. Auf die technischen und wissenschaftlichen Vorzüge einzelner Projekte wurde hingegen weniger eingegangen. Beispiele dafür, was Emittenten und Investoren bei ihren Entscheidungen helfen könnte, sind Rahmenwerke, die bei der Beurteilung unterstützen, welche Anlagen als glaubwürdiger als andere angesehen werden. Die EU-Taxonomie und der mögliche Green-Bond-Standard leisten dies für nachhaltige Anlagen, aber es gibt wenige Richtlinien darüber, was als glaubwürdig für eher übergangsweise Aktivitäten vereinbart wird, die darauf abzielen, negative Auswirkungen zu reduzieren, selbst wenn die Projekte vollständig nachhaltig sind.

In der Folge zeigen sich etliche Emittenten unsicher, ob ihre Projekte eine ausreichende Wirkung haben, um sich auf dem Markt für grüne Finanzierungen zu qualifizieren, und ziehen daher vielleicht weniger gängige Vehikel in Betracht, wie beispielsweise an Nachhaltigkeit gebundene Anleihen. Andere befürchten, dass sie von ESG-Investoren als nicht-grüne Unternehmen wahrgenommen und von der Teilnahme ausgeschlossen werden könnten.

EU-Taxonomie für grüne Anleihen

2020 gab es einige Fortschritte in Bezug auf Leitlinien und Rahmen von führenden Industriegruppen im Bereich der Übergangsfinanzierung, mit der Unternehmen in Branchen mit höherem Kohlenstoffausstoß einen nachhaltigeren Weg einschlagen wollen. Im September veröffentlichte die Climate BondsInitiative (CBI) in Kooperation mit der Credit Suisse die „Financing Credible Transitions“, einen Rahmen, der ehrgeizige Ziele definieren und zusätzliche Klarheit für potenzielle Teilnehmer am Transition-Bond-Markt schaffen soll. Um von der CBI als „grün“ eingestuft zu werden, müssen 100 Prozent der Nettoerlöse einer Anleihe für die Finanzierung expliziter grüner Vermögenswerte, Projekte und Aktivitäten verwendet werden.

Im Dezember veröffentlichte die ICMA ihr „Handbook for Climate Transition Finance“. Das bietet zwar keinen endgültigen Rahmen für die Definition von Transition Bonds, aber zumindest Empfehlungen auf Emittentenebene für die Offenlegung. Diese sind notwendig, um das Vertrauen der Investoren in Transitionen zu gewinnen – und letztlich das Marktwachstum zu fördern.

In Europa unternimmt die Europäische Union (EU) Schritte zur Herausgabe einer grünen Taxonomie, die den EU-Green-Bond-Standard untermauern soll und als wichtiger Maßstab für die Ausrichtung einer Anleihe an sechs wichtigen Umweltzielen dienen wird. Im November 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission für zwei dieser Ziele – Klimawandel­abschwächung und Klimaanpassung – Entwürfe für endgültige Kriterien, um die Einstufung wirtschaftlicher Aktivitäten als nachhaltig zu definieren. Die Kriterien für andere Umweltziele sollen später im laufenden Jahr veröffentlicht werden. Nach ihrer Fertigstellung wird die EU-Taxonomie für Investoren und Emittenten weltweit eine wichtige Orientierungshilfe für die Klassifizierung nachhaltiger Finanzen sein.

China hebt seine Standards an

China, ein dominierender Akteur unter den Schwellenländern bei der Emission von grünen Anleihen, hat erhebliche Fortschritte bei der Anhebung seiner Qualifikationsstandards für grüne Anleihen gemacht. Dies dürfte zum Teil auf die jüngste Verpflichtung des Landes zurückzuführen sein, ab 2060 keine CO2-Emissionen mehr zu verursachen.

Im Mai 2020 schlug Chinas Zentralbank, die People’s Bank of China, vor, Projekte zur sauberen Nutzung fossiler Brennstoffe – wie Kohlekraftwerke und Projekte zur Entfernung von Verunreinigungen aus der Kohle – von der Liste der Programme zu streichen, die für eine Finanzierung durch grüne Anleihen infrage kommen. Und die Pläne der Bank gehen im Interesse, die Standards in China an die weltweite Entwicklung anzupassen, noch weiter. Sie sehen beispielsweise einheitliche Standards für Emittenten in den verschiedenen Rechtsgebieten Chinas vor, die von unterschiedlichen Regulierungsbehörden überwacht werden. Chinas staatliches Planungsbüro NDRC erlaubt beispielsweise noch immer, dass nicht sämtliche Green-Bond-Erlöse in nachhaltige Anlagen fließen müssen, sondern bis zu 50 Prozent davon für allgemeines Betriebskapital verwendet werden dürfen, was für internationale Green-Bond-Investoren ein No-Go darstellt. Doch das soll sich sukzessive verbessern.

Im März 2021 erklärte Chinas Zentralbank, mit der EU zusammenarbeiten zu wollen, um eine gemeinsame grüne Taxonomie zu verabschieden. Im April 2021, am selben Tag, an dem die EU die EU-Taxonomie bekannt gab, veröffentlichte die PBoC den „2021 Green Bond Endorsed Project Catalogue“, womit sich das chinesische Rahmenwerk dem EU-Rahmenwerk annähert und das „Do No Significant Harm“-Prinzip einbezieht. Offenbar ist die PBoC daran interessiert, sich dem Rest der Welt anzugleichen und das internationale Interesse an chinesischen Green Bonds zu erhöhen.

Neben den standardsetzenden Regulatoren spielen auch die Investoren eine wichtige Rolle. Sie müssen den Emittenten mitteilen, welche Informationen sie als besonders wichtig erachten und was sie als beste Marktpraktiken ansehen. Sie können sich an die Underwriter einer Anleihe wenden und Kritik üben. Dieses Feed­back ermöglicht es den Underwritern, zukünftige Emissionen zu modifizieren und gegebenenfalls zu verbessern – zumal bei zunehmenden Anleiheemissionen ein Vergleichen und Gegenüberstellen von Anleihen besser möglich wird. Eine selektive Anleiheauswahl wird letztlich dazu beitragen, den gesamten Markt positiv zu beeinflussen, was im Umkehrschluss die Formalisierung umfassender Standards für grüne Anleihen sowie ein beschleunigtes Marktwachstum erwarten lässt.

Fazit

Investoren spielen eine Hauptrolle bei der Gestaltung des Marktes für grüne Anleihen und sollten sicherstellen, dass sie in die bestmöglichen Angebote investieren. Kriterien dafür sind vor allem die Auswirkungen der zu finanzierenden Projekte sowie der ökologische Fußabdruck des Emittenten, um sicherzustellen, dass dieser sich dauerhaft für grüne Projekte einsetzt.

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