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MiFID II: Wieviel ist Research wert?

Vermögensverwalter sollen ab 2018 fürs Research zahlen (Bild: pixabay)
Regulierung

Mit der Umsetzung von MiFID II dürfen Fondsgesellschaften ihr Research nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen. Vermögensverwalter sollen dafür zahlen. Es gibt aber auch eine elegantere Lösung.

25.08.2017 | 15:55 Uhr von «Matthias von Arnim»

Sitzt ein Mann in der Kneipe, trinkt sein Bier und greift nach den Erdnüssen, die vor ihm auf dem Tisch stehen. Da spricht ihn der Kellner an und sagt: „Dafür müssen Sie extra bezahlen“. Diese Karikatur aus einer Präsentation der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG macht derzeit in Finanzkreisen die Runde. Sie beschreibt mit einem Schuss bitterer Ironie ein Problem, vor dem derzeit Fondsgesellschaften, Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre stehen. Hintergrund: Ab kommendem Jahr dürfen mit Inkrafttreten der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II unabhängige Asset Manager in Europa keine Zuwendungen mehr von Banken entgegennehmen. Und als Zuwendung gilt auch Investment-Research.

Für Vermögensverwalter ist diese Regelung eine bittere Pille. Sie haben im Prinzip nur drei  Möglichkeiten, mit der neuen Regelung umzugehen: Sie verzichten auf Research, sie geben die Research-Kosten an ihre Kunden weiter oder sie übernehmen die Kosten auf eigene Rechnung. Das Fatale daran: Keine dieser Lösungen bedeutet eine Verbesserung des Services oder der Kostenstruktur für die Anleger, die Vermögensverwalter können sich nur zwischen schlechten Optionen entscheiden, und die Fondsgesellschaften wissen noch überhaupt nicht, wie sie mit dieser neuen Regelung umgehen sollen. Das fängt schon mit der Preisfindung für ein Produkt an, das bisher kostenfrei weitergegeben wurde.

Der erste Vermögensverwalter zahlt

Der Genfer Asset Manager Unigestion hat sich nun als erster Vermögensverwalter für die dritte Lösung entschieden. Unigestion wird ab Januar die Kosten für Research-Dienstleistungen im Auftrag seiner Kunden selbst übernehmen. Mit der Kostenübernahme bleiben die Verwaltungsgebühren unverändert. Dies teilte Unigestion nun offiziell mit.

„Wir tun einfach das Richtige, um unseren Kunden auch weiterhin umfassende Transparenz zu bieten und klar darzustellen, welche Gebühren bei unseren Produkten wofür in Rechnung gestellt werden“, erklärt Fiona Frick, CEO von Unigestion. „Gleichzeitig schützen wir unsere Kunden durch ´Best Execution´ vor potenziellen Interessenkonflikten. Sowohl unser maßgeschneidertes internes Research als auch das Research externer Dienstleister sind ein integrierender Bestandteil unseres Investmentprozesses. Wir werden sie weiterhin parallel nutzen, um bestmögliche Anlagelösungen und Renditen für unsere Kunden weltweit zu bieten“, so Frick weiter.

Heikle Preisfindung für Peanuts

Wie viel Unigestion tatsächlich zahlt, wird nicht öffentlich gemacht. Kein Wunder: In der Branche wird noch heftig über die Preisfindung diskutiert. Denn wieviel Geld können Fondsgesellschaften für ein Marketingprodukt verlangen, das nun keines mehr sein darf. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur Bloomberg haben sich immerhin die ersten Anbieter öffentlich aus der Deckung gewagt. Die Großbank UBS etwa will demnach mit Inkrafttreten von MiFID II rund 40.000 US-Dollar jährlich für den Zugang zu ihrem Basis-Aktien-Research verlangen. Gleichwohl ist das eher als ein erster Diskussionsvorschlag zu verstehen. Die UBS will den Markt sondieren und lässt sich manche Hintertür für Preisveränderungen offen. So hänge die Gebühr auch stark davon ab, welches Unternehmen das Research beziehen wolle. Laut einer Sprecherin verhandelt die UBS die Preise und Dienstleistungen auf Kundenbasis.

Wie weit die Spanne der Preisvorstellungen auseinandergeht, wird an ein paar weiteren Beispielen deutlich: So kalkuliert Barclay´s mit Gebühren von bis zu einer halben Million US-Dollar pro Jahr, während JPMorgan Chase 10.000 US-Dollar jährlich für seine Research-Angebote in Rechnung stellen will.

Der Wert von Research und die Anforderungen an dessen Qualität

Die Chance der neuen Research-Vorschrift unter MiFID II könnte darin liegen, dass Investment-Research einen konkreten Wert erhält. „Für qualitativ hochwertiges Research sind Kunden bereit zu bezahlen“, erklärte kürzlich eine Vontobel-Sprecherin in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung. Klar ist aber auch: Würden alle Banken und Fondsgesellschaften solche Preise für ihr Research verlangen wie die UBS oder gar Barclay´s, müssten sich insbesondere kleinere Vermögensverwalter schon aus Kostengründen auf einige wenige Research-Anbieter beschränken. Dazu kommt ein weiteres Problem: Auch wenn demnächst ein Preisschild am Research hängt, so sind die Anbieter der Analysen ja noch immer dieselben – und sie haben zuweilen ihre ganz eigenen Interessen. Da stellen sich aus Sicht der Vermögensverwalter natürlich Fragen: Muss nicht auch die Qualität des Angebots steigen? Wie wird gewährleistet, dass Research interessenfrei erstellt wurde?

Die Problematik ist auch den Anbietern klar. Deshalb überlegen einige Banken auch, sich komplett davon zu verabschieden, anstatt in einen Preis- und Bieterwettkampf in einem wenig profitablen Geschäftsfeld einzutreten. Gleichzeitig schöpfen bankenunabhängige Anbieter Hoffnung. Research-Anbieter wie GBC, Fairesearch oder der Schweizer Anbieter Research Partners hoffen, die entstehenden Lücken füllen zu können. Das Risiko dabei: Der Markt könnte schnell unübersichtlich werden und in einigen Bereich auch in Grauzonen operieren. Denn nicht jeder Research-Anbieter ist frei von Interessen Dritter.

Fazit: Gutes Research entsteht nicht kostenlos. Irgendjemand muss dafür zahlen. Bislang haben Fondsanbieter ihren Aufwand als Marketingkosten verbucht. In Zukunft könnte der Trend zunehmen, dass börsennotierte Unternehmen fürs Research direkt zahlen, weil sich Banken immer stärker zurückziehen und immer weniger Aktien aktiv beobachten. Die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit und Transparenz würde so konterkariert.

(MvA)

Mehr zum Thema: MifiD II: Steigende Kosten und das Researchproblem

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