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Verbraucherzentrale: Frühstartrente verantwortungsvoll umsetzen ­ ­ ­ ­ ­ ­

Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Altersvorsorge

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt wichtige Schutzvorschriften zugunsten der minderjährigen Sparern und Sparerinnen im Referentenentwurf zur Einführung der Frühstartrente. Mit der Beschränkung auf Standarddepots sowie dem Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Lebensjahr zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus den Erfahrungen mit der Riester-Rente.

05.08.2026 | 12:15 Uhr

Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber jedoch dazu auf, die kollektive Auffanglösung bei der Bundesbank von Beginn an als Standardlösung auszugestalten und ihre Anlagerichtlinien gesetzlich abzusichern. ­ ­ ­ 

10 Euro monatlich vom Staat

Ab dem 1.1.2027 sollen Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat für ihre Altersvorsorge erhalten. Ältere Geburtsjahrgänge haben keinen Anspruch, jüngere Geburtsjahrgänge sollen schrittweise mit Vollendung des sechsten Lebensjahres hinzukommen. Die Grundidee ist sinnvoll: Durch den langen Anlagehorizont können auch geringe monatliche Beträge einen erheblichen Beitrag zur Altersvorsorge leisten. Allerdings bedarf es dazu gesetzlich abgesicherter Anlagerichtlinien, die eine breit gestreute Aktienanlage zu geringen Kosten sicherstellen und darüber hinaus vor politischer und kommerzieller Einflussnahme schützen. 

Der Referentenentwurf enthält aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtige Schutzmaßnahmen zugunsten der Begünstigten. Für die Frühstartrente sollen nur standardisierte Depots zugelassen werden. Außerdem dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Damit begrenzt der Gesetzgeber zentrale Fehlanreize, die bei staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen bislang zulasten der Verbraucher: und Verbraucherinnen wirkten. 

Lösung der Bundesbank sollte Regelfall sein

Für Kinder, deren Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen, ist eine kollektive Auffanglösung vorgesehen, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Aktienmarkt investiert wird. Nach dem Referentenentwurf soll diese Auffanglösung aber erst zwölf Monate nach dem sechsten Lebensjahr greifen. Eltern sollen so die Möglichkeit bekommen, selbst einen Vertrag bei einem privaten Anbieter abzuschließen. 

„Damit stellt der Gesetzgeber die einfache öffentliche Lösung zurück und eröffnet dem privaten Finanzvertrieb ein Zeitfenster für Verkaufsgespräche. Zudem geht ein Jahr Anlagezeitraum verloren“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank sollte deshalb mit Vollendung des sechsten Lebensjahres beginnen und der Regelfall sein.“ 

Warnung vor Verkaufswelle

Zugleich warnt die Verbraucherzentrale davor, dass die Frühstartrente zum Anlass für eine neue Verkaufswelle wird. Der politische Appell an die elterliche Verantwortung, frühzeitig für ihre Kinder vorzusorgen, bereitet das Marketing der Anbieter vor, was diese schon jetzt intensiv zur Bewerbung und zum Verkauf von anderen Anlageprodukten nutzen. Damit führt die Frühstartrente Eltern und Kinder in einen Markt, dessen strukturelle Fehlanreize, Kostenprobleme und verbraucherbenachteiligende Praktiken seit Jahrzehnten bekannt sind. 

 „Das staatlich finanzierte Startkapital muss vollständig den Kindern zugutekommen. Es darf weder während der Minderjährigkeit noch nach dem 18. Geburtstag zum Türöffner für den Vertrieb weiterer, kostenintensiver Altersvorsorgeprodukte werden“, so Nauhauser. (jk)


Mehr über die Kapitalrente, das Altersvorsorgedepot und weitere Themen zur Altersvorsorge lesen Sie hier https://www.fundresearch.de/altersvorsorge/

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