Die Bundesregierung will die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater schnellstmöglich auf die BaFin übertragen. Der Bundestag befasst sich heute mit dem Thema. Der Bundesrat lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf harsch ab.
07.05.2020 | 07:30 Uhr
Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler soll künftig von den IHKs auf die BaFin übertragen werden. Anfang März hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Heute befasst sich der Bundestag damit. Es ist zu erwarten, dass das Papier im Bundestag bestätigt und das Gesetz entsprechend verabschiedet wird.
Es ist ein erstaunlicher Vorgang. Die Bundesregierung verfolgt das Projekt seit Monaten, ohne von ihrem Ziel abzuweichen. Dabei ignoriert sie sowohl die Argumente aus der Finanzindustrie als auch die Meinung von neutralen Sachverständigen, die bisher dazu angehört wurden. Deren einhellige Meinung lautet: Für eine Neuordnung der Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater gibt es schlicht keinen Grund. „Es ist kein großer Schadensfall bekannt, der durch Finanzanlagenvermittler verursacht worden wäre – geschweige denn, ein Fall, der bekannt geworden wäre und in dem die Aufsicht versagt hätte. Es gibt also gar keinen Anlass und damit auch keinen nachvollziehbaren Grund für einen Wechsel der Aufsicht. Die Aufsicht wird durch diesen Schritt vermutlich sogar schlechter und mit Sicherheit teurer als bisher“, argumentierte etwa Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW, in einem Interview mit FundsResearch. Und Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel sieht sowohl Probleme bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes als auch bei den Kosten: „Die Aufsicht durch die BaFin wird weder effizienter noch kostengünstiger. Im Gegenteil. Die Stellen bei den IHKs und den Gewerbeämtern, die jetzt für § 34f und § 34d-Vermittler zuständig sind, werden ja nicht aufgelöst, wenn die § 34f-Aufsicht an die BaFin geht“, argumentiert Waigel.
In den Chor der Kritiker, die die Übertragung der 34f-Aufsicht auf die BaFin für unsinnig halten, stimmte gestern auch der federführende Finanzausschuss des Bundesrates ein. Er empfiehlt ohne Wenn und Aber, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die dreieinhalbseitige Liste der Begründungen für diese Empfehlung liest sich wie eine Ohrfeige für die Bundesregierung.
Der Bundesrat stellt der Regierung zudem in Summe ein schlechtes Zeugnis dafür aus, wie der Gesetzentwurf vorbereitet und begründet wurde. Und auch die praktischen Folgen seien nicht ausreichend bedacht worden. Aufwand, Kosten, Effektivität und Verbraucherschutz stünden in keinem nachvollziehbar guten Verhältnis zueinander. Im Gegenteil: Eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sei nicht zu erkennen. „Außerdem teilt der Bundesrat die Auffassung des Normenkontrollrats und einiger Verbändestellungnahmen, dass sich die Bundesregierung nicht genug mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt hat – wie beispielsweise einer zweistufigen Lösung, die BaFin und bisherige Aufsichtsbehörden einbezieht“, heißt es in der Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats. Gründe, die „eine beschleunigte Behandlung des Gesetzentwurfs rechtfertigen, sind nicht ersichtlich. Der schlichte Hinweis auf die allgemeine Dringlichkeit reicht an dieser Stelle nicht aus“, so die Ausschussmitglieder.
Fazit: Deutlicher können Analyse und Handlungsempfehlung des Bundesrates zwar nicht sein. Doch das Gesetz wird wohl in der vorliegenden Form verabschiedet werden. Der Bundesrat wird sich am 15. Mai und noch einmal im Juli mit dem Vorhaben befassen. Selbst wenn der Bundesrat den Gesetzentwurf ablehnt, kann er das Gesetz aber nicht verhindern. Denn die Zustimmung des Bundesrates ist in diesem Fall nicht notwendig.
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