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34f GewO

34f-ler-Aufsicht durch BaFin steht auf der Kippe

Das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Fondsvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollte am 1. Januar 2021 kommen. Daraus wird wohl nichts.

16.11.2020 | 12:10 Uhr von «Peter Gewalt»

Einem Medienbericht zu Folge wird es immer unwahrscheinlicher, dass der umstrittene Plan, Fondsvermittler unter die Aufsicht der BaFin zu stellen, wie geplant im kommenden Jahr vollzogen wird. Selbst ein vollständiges Aus scheint nun möglich.

"Es gibt gegenwärtig keine Beratungen, es steht auch kein Zeitplan fest", sagte Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD, gegenüber Fonds professionell online. "Ich gehe nicht davon aus, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird", erklärt er. Die SPD habe bereits Vorschläge unterbreitet, die Übertragung der Aufsicht erst 2022 oder 2023 stufenweise umzusetzen. „Aber wie gesagt, es gibt derzeit keine Beratungen", so Binding.

Und die Vorsitzende des Finanzausschusses Katja Hessel (FDP) erklärte gegenüber Fonds professionell online. „Ich glaube auch nicht, dass vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals und einer eventuellen BaFin-Reform auf die Idee kommt, sich mit diesem Entwurf noch einmal zu beschäftigen", sagte Hessel. "Daher besteht jetzt eine gute Chance, dieses Gesetz ein für alle Mal zu beerdigen", sagt sie.

Im Laufe dieses Jahres hatte sich die Kritik an dem Vorhaben verstärkt. „Die Übertragung der Aufsicht über die 34f-Vermittler auf die BaFin wird ihr Ziel nicht erreichen, die Aufsicht zu vereinheitlichen und die Beratung zu verbessern,“ so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management BVI. „Vielmehr wird eine Zweiteilung durch eine andere ersetzt.“

Und Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung AfW kritisierte gegenüber TiAM FundResearch: „Es ist kein großer Schadensfall bekannt, der durch Finanzanlagenvermittler verursacht worden wäre – geschweige denn, ein Fall, der bekannt geworden wäre und in dem die Aufsicht versagt hätte. Es gibt also gar keinen Anlass und damit auch keinen nachvollziehbaren Grund für einen Wechsel der Aufsicht. Die Aufsicht wird durch diesen Schritt vermutlich sogar schlechter und mit Sicherheit teurer als bisher.“

Doch nicht nur die Interessenverbände, auch der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf harsch ab. Unter anderem wurde moniert, dass zahlreiche Finanzanlagenvermittler auf Grund der erwartbar höheren Kosten, ihr Geschäft aufgeben werden. Es würden vor allem die Vermittler verbleiben, die in Vertriebsstrukturen eingebunden sind und sich häufig eher an Absatzvorgaben und weniger am Kundeninteresse orientieren. Für Verbraucher verschlechtert sich dadurch die Qualität der Beratung. Deshalb lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf auch aus Verbrauchersicht ab.

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