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Steuern

Steuerzahler aufgepasst! Abgabe der Steuererklärung 2019 voraussichtlich später möglich

Wer seine Steuererklärung für 2019 noch nicht abgegeben hat, kann dies unter Umständen bis Ende August nachholen. Bislang galt Ende Februar als letztmöglicher Termin. Was Berater wissen sollten.

14.01.2021 | 12:10 Uhr von «Martin Reim»

Es geht um alle, die sich bei ihrer Steuererklärung 2019 von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Für sie galt bislang Ende Februar als Stichtag (wer die Erklärung ohne solche Hilfe erstellt, musste bereits Ende Juli 2020 fertig sein). Wie die Wirtschaftszeitung "Handelsblatt" berichtet, hat das Bundeskabinett eine Verlängerung bis Ende August beschlossen.

Eine Sprecherin des zuständigen Bundesfinanzministeriums bestätigte die Darstellung auf Anfrage von boerse-online.de. Sie äußerte sich nicht zur Frage, wann der Entwurf endgültig Gesetz werden könnte. Das Ministerium hatte die Verlängerung bereits Mitte Dezember in Aussicht gestellt.

Begründung laut "Handelsblatt": Aktuell sind viele Steuerberater überlastet, da sie ihre Mandanten bei den Anträgen für die Coronahilfen unterstützen. Um Betrügereien zu vermeiden, müssen diese Hilfen über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Wegen des großen Arbeitsaufwandes hatten Steuerberater vehement eine Fristverlängerung bei den derzeit anfallenden Steuererklärungen gefordert.

Diesem Wunsch komme die Bundesregierung nun nach. "Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt unter anderem voraus, dass ihnen hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung steht", heißt es nach Angaben der Zeitung in dem Gesetzentwurf. "Die Corona-Pandemie stellt sie gegenwärtig aber in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen."

Die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 sei in diesen Fällen vielfach nicht mehr gewährleistet. Deshalb sehe der Gesetzentwurf "in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen in Gestalt von Verspätungszuschlägen und Zinsen" vor.

Dieser Artikel erschien zuerst am 14.01.2021 auf boerse-online.de

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