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Rente

Pensionskassen in der Krise: So sollen Betriebsrentner gegen Insolvenzen von Arbeitgebern geschützt werden

Angesichts immer neuer Schieflagen in der Branche will die Bundesregierung die Arbeitnehmer und Pensionäre besser schützen.

03.12.2019 | 12:30 Uhr von «Martin Reim»

Gute Nachrichten für viele Betriebsrentner: Das Bundesarbeitsministerium will Pensionskassen besser gegen Insolvenzen von Arbeitgebern schützen. Dafür sollen die Einrichtungen in das allgemeine Sicherungssystem für Betriebsrenten einbezogen werden. Wie jetzt bekannt wurde, wird ein Gesetzesentwurf seit einigen Wochen mit anderen Ministerien abgestimmt.

Hintergrund: Pensionskassen werden von Arbeitgebern eingerichtet, um Mitarbeitern eine Betriebsrente zu ermöglichen. Die niedrigen Marktzinsen bringen viele dieser Institutionen in Bedrängnis, denn ein Gutteil ihres Kapitals steckt in Anleihen. Zudem steigen durch die Alterung der Gesellschaft die Auszahlungen. Deshalb kürzen viele Pensionskassen die Leistungen, was aber bei einigen immer noch nicht reicht - sie sind effektiv pleite.

Eigentlich müssen Arbeitgeber für diese Betriebsrenten-Zusagen haften. Oft klappt das aber nicht, etwa weil die Arbeitgeber selbst insolvent sind. Nun sollen die Kassen Mitglieder des Pensionssicherungsvereins werden. Ihm müssen schon jetzt alle Arbeitgeber angehören, die bestimmte Formen von Betriebsrenten anbieten.

Knapp vier Millionen Deutsche haben über Pensionskassen eine Betriebsrente oder einen Anspruch darauf. Eine Mitgliedschaft von Privatleuten in Pensionskassen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Oft ist es aber der einzige Weg, um eine Betriebsrente zu bekommen.

Die Krise der Branche zeigte sich erneut in der vergangenen Woche. Da untersagte die Finanzaufsicht Bafin der Deutschen Steuerberater-Versicherung das Neugeschäft. Sie hatte für 2018 einen Fehlbetrag von 158 Millionen Euro ausgewiesen. Die Pensionskasse für die steuerberatenden Berufe hat 8000 Pensionäre und beruflich aktive Mitglieder. Der Bafin-Bescheid bedeutet faktisch, dass sie zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt aufgelöst wird. Bis dahin muss sie alle Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Das gelingt nur, wenn sie die Leistungen so stark kürzt, dass die verfügbaren Mittel für alle Verträge ausreichen.

Wie drastisch solche Einschnitte werden könnten, ist an der Pensionskasse der Caritas und der Kölner Pensionskasse zu sehen. Ihnen untersagte die Bafin vor Jahresfrist das Neugeschäft, inzwischen sind Folgen für die knapp 60 000 Mitglieder bekannt: Die Leistungen sinken um teilweise mehr als ein Viertel. Hinter beiden Kassen steht eine ganze Reihe von Arbeitgebern. Ist einer von ihnen pleite, bleiben die Verluste bei den jeweiligen Mitgliedern hängen. In ähnlichen Fällen würde künftig die Gesetzesänderung greifen.

Immerhin scheint sich die Lage der Pensionskassen binnen Jahresfrist eher verbessert zu haben. Mitte 2018 hatte die Bafin rund ein Drittel der 139 Kassen unter "intensivierter Aufsicht". Vor einigen Monaten war es nur noch ein Viertel.

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