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EU-Kommission in Brüssel.
Regulierung

Provisionsverbot vorerst vom Tisch

Die EU-Kommission will die provisionsbasierte Finanzberatung nun doch nicht verbieten. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness kündigt jedoch bereits Verschärfungen an und hält sich die Option für ein späteres Verbot offen.

28.04.2023 | 14:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Mairead McGuinness hat am gestrigen Donnerstagnachmittag ihren Vorschlag, europaweit Provisionen in der Finanzberatung zu verbieten, zurückgezogen. Man habe „denen zugehört, die uns sagen, dass ein vollständiges Provisionsverbot zu diesem Zeitpunkt zu disruptiv sein könnte“, wird McGuinness vom Handelsblatt zitiert. Es ist eine überraschende Wendung. Am 3. Mai wollte die EU-Kommission über die Initiative der EU-Finanzkommissarin beraten. Die Sitzung wurde nun auf den 24. Mai verschoben. Und es sieht im Moment so aus, als ob die Berater- und Vermittlerbranche erst einmal aufatmen könnte. Der große Paukenschlag bleibt erst einmal aus. 

Doch das heißt nicht, dass alles beim Alten bleibt. McGuinness hat zwar dem Druck aus den Verbänden vorerst nachgegeben. Doch sie ist nach wie vor eine scharfe Kritikerin der provisionsbasierten Finanzberatung. Sie hat bereits angekündigt, dass sie nun umso mehr auf eine Verschärfung der Regeln für die Finanzberatung drängt. Der Entwurf für die neue EU-Kleinanlegerstrategie wird bis Ende Mai noch einmal überarbeitet werden. Die Baustellen sind bereits klar umrissen: McGuinness will Provisionen bei Execution-only-Geschäften verbieten - also Käufe und Verkäufe, bei denen gar keine Beratungsleistung stattfindet. Das wird Online-Banken hart treffen. Zudem sollen Anleger noch detaillierter über die Kosten einer Finanzberatung aufgeklärt werden. Das zielt vor allem auf den Vertrieb, insbesondere in Banken und Sparkassen. Die Befugnisse der Finanzaufsicht sollen zudem erweitert werden. Die nationalen Aufsichten sollen streng auf die Umsetzung der Vorgaben achten.

Eine kurze Geschichte des Provisionsverbots

Es ist nicht der erste Versuch der Kommission, ein EU-weites Provisionsverbot durchzusetzen. Bereits 2012 fand sich der Vorschlag im Entwurf einer EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie. Großbritannien und die Niederlande setzten die Idee unabhängig von der EU um. In den beiden Ländern herrscht seit 2013 ein Provisionsverbot in der Geldanlage und in der Altersvorsorge. Auf EU-Ebene kam es jedoch anders. Nach zähen Verhandlungen mit dem EU-Parlament und dem EU-Rat ist der betreffende Passus 2014 herausgestrichen worden. In der Richtlinie, die schließlich unter dem Namen EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) verabschiedet wurde, war von einem Provisionsverbot keine Rede mehr. Aus der Welt war der Vorschlag damit aber noch nicht. Die Regulierungsbehörde ESMA verfolgt die Entwicklung auf dem Vertriebsmarkt seit Jahren mit Argwohn. Sie überprüft das Regulierungspaket MiFID II regelmäßig mit Anlegerstudien. Am 1. April 2020 meldete die ESMA der EU-Kommission, dass die bestehenden Vorschriften wohl nicht die beabsichtigte positive Wirkung gehabt und die Entwicklung einer unabhängigen Finanzberatung gefördert hätten. Zwar gab sie gleichzeitig zu bedenken, dass ein vollständiges Verbot in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Auswirkungen hätte und dass zunächst die Auswirkungen der derzeitigen Vorschriften über Anreizsysteme auf den Vertrieb überprüft werden sollten. Doch der Geist des Provisionsverbots war seitdem erneut aus der Flasche. Monatelang wurde in Brüssel intensiv über das Thema gestritten.

Für die Befürworter des Provisionsverbots galten die Regelungen in den Niederlanden und in Großbritannien als Vorbilder. Die Erfahrungen dort werden seit Jahren zwar kontrovers diskutiert und bewertet. Doch McGuinness wollte erreichen, dass die Richtlinien aus diesen Ländern so oder in ähnlicher Form bald für die ganze Europäische Union gelten sollten. Diese Idee ist nun erst einmal vom Tisch.

Zahlen und Daten: Es geht um viel Geld

Die Sache mit der Provisionierung im Vertrieb bleibt ein heißes Thema. Denn es geht um richtig viel Geld. Fondskunden zahlen beim Kauf von Finanzprodukten und Versicherungen Abschlussprovisionen. Je nach Produkt ist das ein einmaliger Ausgabeaufschlag oder eine direkte Vertriebsvergütung an den Verkäufer. Bei Aktienfonds beträgt der Ausgabeaufschlag oft fünf Prozent. Bei Versicherungen werden Angaben des Versicherungsverbandes GDV zufolge im Schnitt rund 4,5 Prozent der Beitragssumme fällig. Bei Zertifikaten schwanken die Verkaufsgebühren je nach Produktgattung zwischen 0,1 und zwei Prozent. Über die einmalige Provision hinaus erhalten Berater und Vermittler von Finanzprodukten von den Emittenten jährlich eine Bestandsprovision. Die Fonds-Branche schüttet Schätzungen zufolge knapp 0,6 Prozent der Fondsvermögen in Privatdepots jährlich als Bestandsprovision aus. In der Versicherungsbranche soll es laut BaFin etwa ein Prozent sein. Genauere Zahlen gibt es leider nicht. Hinter den Prozentzeichen verbirgt sich eine beachtliche Summe: Handelsblatt-Recherchen zufolge geht es beim Thema Provisionen allein in Deutschland um rund 14 Milliarden Euro jährlich.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Am 24. Mai will die Europäische Kommission nun zur überarbeiteten EU-Kleinanlegerstrategie tagen. Die Finanzkommissarin wird darin aller Voraussicht nach eine lange Liste an neuen unangenehmen Verschärfungen präsentieren, die vielen in der Finanzbranche nicht schmecken dürften. Die Liste zu entschärfen, wird für die Finanzverbände eine sehr heikle Aufgabe. Denn einen Trumpf hält McGuinness weiterhin in der Hand: Sie hat in den Gesetzesentwurf bereits eine Revisionsklausel eingebaut, die es ihr ermöglicht, das Provisionsverbot doch noch einmal auf die Tagesordnung zu heben. „Falls es nötig sein sollte“, wie sie sagt.

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