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Dr. Helge Lach, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater.
Regulierung

„Das Provisionsmodell ist für Kleinanleger vorteilhaft“

Die Provisionsberatung für Kleinanleger ist meistens vorteilhafter als Honorarberatung, lautet das Fazit einer aktuellen Studie des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften.

28.04.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die EU-Kommission hat sich ein hehres Ziel gesetzt. Sie will den Marktzugang und den Verbraucherschutz für Kleinanleger verbessern. Um Ansatzpunkte für geeignete Maßnahmen zu ermitteln, hat die Kommission die sogenannte „Kantar-Studie“ in Auftrag gegeben. Diese Studie stützt sich auf eine Untersuchung der Rahmenbedingungen von Finanzmärkten in 15 EU-Mitgliedsstaaten. Eine Aussage dieser Studie ist, dass Finanzberatung auf Provisionsbasis für Anleger viel zu teuer sei. Auf Grundlage der Berechnungen der Autoren hatte die Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der vorsah, die Provisionsberatung EU-weit zu verbieten. Dieser Vorschlag ist seit gestern erst einmal vom Tisch. Doch eine Verschärfung der Regeln wird wohl kommen. Die EU-Kommission trifft sich dazu am 24. Mai.

Die Ergebnisse der Kantar-Studie sind umstritten

Schon kurz nach Erscheinen der Studie wurden Zweifel laut, ob die dort ermittelten Zahlen korrekt sind. Die Autoren mussten bereits nachbessern. Die Kritik ist dadurch jedoch nicht weniger oder leiser geworden. „Die Forderung eines Provisionsverbotes fußt unter anderem auf einem rechnerisch ermittelten Renditeverlust durch Provisionen. Die Aussage in der Kantar-Studie, nach der ein Anlageprodukt ohne Provision mehr Rendite erwirtschaften kann als eines mit Provision, ist banal“, sagt Helge Lach, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV). Es werde der Eindruck erweckt, Beratung sei kosten- und damit wertlos. Die Studie unterlasse es insbesondere, Renditeverluste durch alternative Vergütungsformen, beispielsweise Honorarzahlungen vergleichend den Provisionen gegenüberzustellen. So werde ein sehr einseitig negatives Bild von Provisionen gezeichnet, das förmlich zu Fehlinterpretationen einlade.

Die Kantar-Studie zeichne darüber hinaus ein unvollständiges Bild, da Versicherungsprodukte bei den relevanten Kostenvergleichen nicht berücksichtigt würden. Aber auch bei diesen würden Beratung und Service mit Provisionen vergütet, und sie spielten gerade in der Altersvorsorge der Kleinanleger eine große Rolle. Es sei deshalb nicht ausgeschlossen, dass ein Provisionsverbot auch hier greifen könnte. Die Kantar-Studie liefere dazu aber keinerlei Erkenntnisse.

„Aus unserer Sicht weist die Kantar-Studie viele Defizite auf. Die Verfasser benennen einige davon zwar offen. Das ändert aber nichts daran, dass diese Defizite förmlich dazu einladen, die Studie falsch zu interpretieren, das Provisionsmodell unangemessen negativ darzustellen und ein Verbot zu fordern. Zumindest für den deutschen Finanzmarkt führt dies zu einem falschen Bild. Wir haben vor diesem Hintergrund dringend dazu geraten, die Kantar-Studie nicht als Grundlage für eine Provisionsdiskussion heranzuziehen. Denn vergleichbare Ergebnisse wie die der ifa-Studie sind auch für andere große Finanzmärkte der EU mit Provisionsberatung zu erwarten. Nach unserer Auffassung sollten deshalb die Berechnungen und Schlussfolgerungen des ifa bedacht werden, wenn Kleinanleger in der EU besser geschützt werden sollen“, so Lach.

Um seine Kritik zu untermauern, hat der BDV das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) beauftragt, auf der Grundlage von Provisions- und Honorarmodellen in Deutschland Vergleichsrechnungen anzustellen. Diese Berechnungen kommen zu einem ganz anderen Bild als die Kantar-Studie.

Provisionsberatung für Kleinanleger sind im Regelfall kostengünstiger

Die ifa-Studie vergleicht dabei die Kosten des Verbrauchers bei Provisionsberatung mit denen bei unterschiedlichen Honorarmodellen und Nettotarifen. Dabei zeigt sich beispielsweise in einem Praxisbeispiel, dass der Verbraucher bei monatlichen Sparraten von unter 100 € mit der Provision stets günstiger abschneidet. Bei einer in der Altersvorsorge typischen Vertragslaufzeit von 20 Jahren ist das Provisionsmodell sogar bis zu einem monatlichen Beitrag von 186 Euro günstiger. „Aus unseren Analysen ergibt sich eine klare Empfehlung: Gerade für Kleinanleger, die im Rahmen der Kleinanlegerstrategie besser geschützt werden sollen, ist die Provision meistens das günstigere Modell, wenn es um langfristige Sparvorgänge, Kosten und Rendite geht. Ein Provisionsverbot würde demnach dem Kleinanleger schaden und nicht nutzen“, erklärt Professor Jochen Ruß, Geschäftsführer des ifa und Mitautor der Studie.

Plädoyer für Koexistenz von Provision und Honorar

Die Berechnungen des ifa zeigen spiegelbildlich aber auch, dass die Honorarberatung für Kunden mit höheren Anlagebeträgen und bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten wirtschaftlich vorteilhafter sein kann. „Für den Verbraucher sind weder Provision noch Honorar immer die kostengünstigere Variante. Dies spricht klar für ein Nebeneinander der Vergütungsformen mit Wahlfreiheit“, so Ruß. Dies gelte auch aus zahlreichen weiteren Gründen. Beispielsweise könnten mögliche Fehlanreize von jedem Vergütungssystem, also auch von Honoraren ausgehen. „Daher ist es nicht zwingend gewährleistet, dass alternative Vergütungsmodelle immer zu besseren Empfehlungen für den Verbraucher führen“, so Ruß.

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