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Regulierung

Beratungshilfen für nachhaltige Geldanlagen

Seit dem 2. August müssen sich Bankberater und Fondspolicenvermittler erkundigen, ob ihre Anleger Wert auf nachhaltige Investments legen. Verbände und Unternehmen bieten dazu Beratungshilfen an.

08.09.2022 | 06:20 Uhr von «Ulrich Lohrer»

Anleger, die bislang von ihrem Bank- oder Finanzberater nach ihrer Risikoneigung, Anlagedauer oder Renditeerwartung befragt wurden, müssen seit dem 2. August 2022 –falls gewünscht – auch über nachhaltige Investments informiert werden. Mit der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MIFID II der Europäischen Union in deutsches Recht werden Berater und Vermittler von Banken und Sparkassen verpflichtet, sich bei ihren Kunden zu erkundigen, ob sie sich für nachhaltige Geldanlagen interessieren. Wird dies bejaht, sollten sie den Anlegern passende nachhaltige Investments anbieten. Verwirrenderweise gilt diese Erkundigungspflicht vorerst nicht für freie Anlagevermittler und Honorarberater, Versicherungsvertreter, sofern sie fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen anbieten, müssen sich aber nach den Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Fondspolicen-Anleger erkundigen.

Für die verpflichteten Finanzberater dürfte es am angenehmsten sein, wenn ihre Kunden erst gar nicht an nachhaltigen Geldanlagen interessiert sind. Denn wünschen Anleger nachhaltig anzulegen, dürfte dies für seriöse Finanzberater zu einem Interessenkonflikt und zu praktischen Umsetzungsproblemen führen. Banken und Finanzberater, die sich zum Teil seit Jahrzehnten auf nachhaltige Investments spezialisiert haben, weisen dabei häufig auf die Gefahr von „Greenwashing“ hin. Dabei werden reine Marketingmaßnahmen von Unternehmen oder Anbieter von Investments kritisiert, die sich grünes Image geben, ohne in Wirklichkeit sich für die Umwelt oder Nachhaltigkeit zu engagieren.

Die meisten Anbieter von Finanzprodukten fürchten dagegen nichts mehr als den Vorwurf von Greenwashing. So musste Asoka Wöhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung des Fondsanbieters DWS, Anfang Juni nach Untersuchungen wegen Verdachts des Greenwashing bei der DWS seinen Posten räumen. Die meisten Produktanbieter haben wegen der zunehmenden Anzahl nachhaltig investierender Anleger ein starkes Interesse daran, Anlagen anzubieten, die auch aus Sicht informierter und kritischer Anleger glaubwürdig nachhaltig sind.

So hat sich der Absatz nachhaltiger Investmentfonds laut dem Branchenverband BVI trotz derzeit stark schwankenden Aktienkursen an den Börsen und politischer Unsicherheiten wegen des Ukrainekrieges relativ gut entwickelt. Das verwaltete Vermögen von Fonds mit Nachhaltigkeitskriterien betrug Mitte dieses Jahres 718 Milliarden Euro, das entspricht einer Steigerung von 48 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf Publikumsfonds entfielen 575 Milliarden Euro. Damit machen sogenannte Artikel-8-Fonds (mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen) und Artikel-9-Fonds (die zu mindestens einem Nachhaltigkeitsziel beitragen) rund 44 Prozent des gesamten Publikumsfonds-Marktes aus (siehe Grafik).

Nachhaltigkeitsstatus

Quelle: BVI

Umweltverbände und grüne Finanzdienstleister werfen allerdings ausgerechnet dem europäischen Gesetzgeber vor, mit seinen Verordnungen zu nachhaltigen Investments „strukturelles Greenwashing“ zu betreiben. Tatsächlich konnte die französische Atomlobby und die deutsche Energiewirtschaft über ihre Regierungen erfolgreich Druck auf die EU-Kommission bei der Definition nachhaltiger Investments (Taxonomie) ausüben. Anfang Juli hat auch das Europäische Parlament die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas der Taxonomie-Verordnung zugelassen, obwohl der fossile Brennstoff Gas stark klimaschädlich und die Entsorgung radioaktiver Abfälle nicht nachhaltig möglich ist. „Private Anlegerinnen und Anleger werden nicht in „nachhaltige“ Produkte investieren wollen, die das Taxonomie-Label tragen. Die Glaubwürdigkeit der EU-Taxonomie ist dahin“, kritisiert Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland.

Auch sind die umfangreichen EU-Vorgaben für eine in mehrere Schritten gegliederte Kundenberatung für die Beratern nicht gerade anwendungsfreundlich.Nach der Verordnung zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von MIFID II müssen nun die nicht weniger als 72 eng bedruckten Seiten die technischen Regulierungsstandarts (RTS-Verordnung) ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt werden. Um die Erfüllung dieser technischen Kriterien der Aktiengesellschaften bewerten zu können, fehlen allerdings oft noch verlässliche Unternehmensdaten.

„Die Regulierung stellt für die Kreditinstitute und ihre Kunden eine große Herausforderung dar, zumal die Unterschiede bei den zu erfragenden Details nicht immer eindeutig sind“, heißt es dazu vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG), ein Interessenverband nachhaltig ausgerichteter Banken, Versicherungen, Stiftungen und Ratingagenturen, hat dazu seinen vor zwei Jahren vorgestellten Leitfaden aktualisiert. „Viele Berater haben sich noch nie mit Nachhaltigkeit beschäftigt, da gibt es einiges an Nachholbedarf“, erläutert Robert Balázs, Referent für Regulatorik und Recht beim FNG. In klarer Sprache wird mit Beispielen aufgezeigt, wie die EU-Vorgaben in der Beratungspraxis anzuwenden sind. Dem Leitfaden hat das FNG zudem ein Begleitdokument mit Begriffserläuterungen und weitere Informationsquellen beigelegt.

Einen Beratungsleitfaden mit dem Modul für ökologisch, sozial und an guter Unternehmensführung (ESG) ausgerichtete Geldanlagen hat auch das Deutsche Institut für Normung (kurz DIN) als Teil ihrer Beratungsnorm „Basis-Finanzanalyse in Privathaushalten“ mit Branchenvertretern erstellt. Das Geschäftsmodell der an der freiwilligen Norm Beteiligten basiert auf eine kostenpflichtige Zertifizierung oder Nutzung der Spezialsoftware durch Finanzberater. Diese können dann mit der DIN – ähnlich einem Siegel – auf ihre Zertifizierung gegenüber ihren Kunden hinweisen.

Wichtiger als eine Beratungsnorm ist, dass die Finanzberater auch die Anlagen, die sie vermitteln, selber verstehen. Auch gibt es bislang noch nicht für jede Anlageart – etwa bei Rentenfonds – eine ausreichend große Auswahl nachhaltiger Produkte. Schließlich erfüllen die bereits angebotenen Anlagen strenge ESG-Kriterien sehr unterschiedlich gut. Der Erfolg der ESG-Investments wird vor allem von der Glaubwürdigkeit abhängen. Getäuschte Anleger werden den verantwortlichen Produktanbietern oder Vermittlern kein Geld mehr anvertrauen. Greenwashing – durch Unternehmen oder dem Gesetzgeber – entlarvt die nicht wirklich nachhaltigen Investments schnell als unglaubwürdige Mogelpackungen.

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