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Investmentfonds: Falsche Prognosen begründen Schadenersatz

Bild: pixabay/FR
Rechtsprechung

Wenn Fonds-Investitionen aufgrund falscher Rendite-Versprechungen im Verkaufsprospekt zu hoch ausfallen, haben Anleger von AIF Anspruch auf Schadenersatz. Urteil könnte Klagewelle gegen Fondsgesellschaften und Vertrieb auslösen.

12.06.2018 | 11:01 Uhr von «Dominik Weiss»

 Der Bundesgerichtshof hat einem Anleger Schadensersatz wegen zu hoher Ertragsprognosen im Verkaufsprospekt zugesprochen. Der Investor hatte geklagt, dass die Prognosen dauerhaft um 10  Prozent zu hoch angesetzt gewesen seien. Die Beteiligungsanteile seien daher zum Zeitpunkt seines Eintritts in den Fonds um mehr als 50 % zu hoch bepreist gewesen. Die Differenz inklusive Zinsen wollte der Anleger vom Fondsanbieter ersetzt haben. Nachdem der Fall in den Vorinstanzen jeweils abgewiesen worden war, gaben die Richter in Karlsruhe nun der Klage statt (AZ II ZR 17/17). Experten fürchten eine Klagewelle.

Schadensersatz trotz guter Fonds-Performance

Das Besondere an dem Fall ist, dass dem Anleger durch seine Kapitalanlage selbst kein Schaden entstanden ist. Der Kläger hatte Ende 2001 in zwei Anteilsklassen eines Windenergiefonds investiert. Die erste Beteiligung wurde 2013 wie vereinbart inklusive Ausschüttungen zurückgezahlt. Für die zweite Beteiligung schlug der Kläger 2015 ein Sonderkündigungsrecht aus, mit dem er sein Investment verdoppelt hätte. Trotz der erfolgreichen Investition verklagte der Investor die Gründungsgesellschaft.

Die Richter argumentierten, dass ein Anleger einen Schaden erleidet, wenn er durch einen Prospektfehler zum Beitritt bewogen worden ist. Bemerke er den Fehler im Nachhinein, sei er nicht gezwungen, seine Anteile zurück zu geben oder den Fonds abzuwickeln. Er könne „an seiner Anlageentscheidung festhalten und Ersatz des Betrags verlangen, um den er seine Beteiligung wegen der unrichtigen Prospektangaben zu teuer erworben hat“, so die Urteilsbegründung. Für die nach Auffassung des Kläger zum Erwerbszeitpunkt tatsächliche Höhe der Beteiligung führte die Klageseite tabellarische Berechnungen und Gutachten an. Auf Basis dieses Werts wurde dann mit den geringeren Ertragswerten ein Beteiligungswert errechnet. Deren Differenz zur geleisteten Beteiligung stellte nach richterlicher Auffassung den Schaden dar.

Die Entwicklung des Fonds spiele für die Feststellung eines Schadens keine Rolle. Nach Ansicht der Richter sei es auch unerheblich, ob der Fonds, die angegebenen Prognosen nachträglich erfülle oder sogar übertreffe. Schließlich, so die Richter, wäre die Performance auch dann so ausgefallen, wenn die Anleger den geringeren Preis für die Anteile bezahlt hätten.

Die Beklagten hatten dagegen gehalten, dass ein Erwerb zu knapp 50 % des Preises nicht möglich gewesen wäre. Auch, dass der Fonds ohne den aufgerufenen Preis hätte abgewickelt werden müssen, war für die Richter nicht von Belang.

Dass der Anleger von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machte, sei ebenfalls nicht zu seinen Lasten auszulegen.

Urteil ermöglicht Klagewelle gegen Fondsgesellschaften und Vertriebe

Stefan Löwer, Chefanalyst von G.U.B. Analyse, sieht in dem Urteil eine Einladung zum Missbrauch. Der Umstand, dass eine zu optimistische Prognose unabhängig vom späteren Performanceverlauf und ohne Rückgabe der eigenen Fondsanteile einen Schadensersatzanspruch begründe, werde „Heerscharen von Anlegeranwälten auf den Plan rufen“ schrieb Löwer in einem Beitrag auf „cash-online“. Irgendein Punkt einer Prognose lasse sich im Nachhinein immer finden und damit eine Klage begründen. Dem Urteil zufolge richte sich der Anspruch grundsätzlich „gegen diejenigen, die sonst für die Mängel“ des Beitritt verantwortlich seien. Das gelte einerseits für die Initiatoren des Fonds. Bleiben diese ungreifbar, könnte aber auch der Vertrieb ins Visier der Anwälte geraten

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