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Nachhaltigkeit

Kritik an den Green Finance-Ideen der EU

Die EU will dafür sorgen, dass nachhaltige Investments an den Kapitalmärkten eine größere Bedeutung bekommen. Die Vorschläge der EU stoßen auf Kritik. Zum Beispiel aus Bayern.

11.02.2019 | 13:00 Uhr von «Matthias von Arnim»

Geht es um das Thema Nachhaltigkeit und Finanzen, kochen die Gemüter derzeit leicht hoch. Den Einen geht es nicht schnell genug: Zu lange habe die Finanzindustrie das Thema vernachlässigt, jetzt sei der Gesetzgeber gefragt, mit Schärfe nachzuregulieren und grüne Anlagen zu fördern. Den Anderen geht der ganze ESG- und SRI-Aktionismus  zu weit und zu schnell. Am Ende soll doch bitte der Anleger selbst entscheiden, ob er mehr auf ein grünes Gewissen oder auf schwarze Zahlen Wert legt. Und so treffen in der aktuellen Diskussion über die Förderung nachhaltigen Investierens derzeit zwei Positionen aufeinander, die – jede für sich – durchaus nachvollziehbare Argumente haben.

Die EU will regulatorisch eingreifen

Auf der einen Seite steht die Europäische Union, die die Finanzindustrie grüner machen will. Sie will regulatorische Instrumente für die Finanzindustrie schaffen. EU-Kommission und Europäisches Parlament arbeiten deshalb an verschiedenen Gesetzgebungsinitiativen. Einer davon ist der „Action Plan: Financing Sustainable Growth“. Der Aktionsplan beinhaltet konkrete und weitreichende Vorschläge, wie die Finanzwirtschaft ihren Beitrag zu mehr nachhaltigem Wirtschaften leisten kann. Ziel des Aktionsplans ist es, mit zehn Maßnahmen Kapital in „nachhaltige und integrative“ Investitionen zu lenken, ökologische und soziale Risiken besser in das Risikomanagement der Finanzmarktteilnehmer einzubetten sowie die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit „transparenter und langfristiger“ auszurichten.

Institutionelle Anleger wie Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds sollen verpflichtet werden, vorvertraglich und im Internet konkret anzugeben, wie bei Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken Rechnung getragen wird,  ob sich diese Risiken auf die Rendite auswirken können und ob die Vergütungspolitik des Finanzmarktteilnehmers Nachhaltigkeitsrisiken und  entsprechende Investitionsziele berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auch eine Ausweitung bestehender Berichtspflichten vorgesehen. Außerdem sollen Vorschriften zur Kundenberatung durch Wertpapier- und Versicherungsvermittler um Komponenten zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden ergänzt werden.

Damit klar ist, was die EU unter Nachhaltigkeit versteht, hat die Kommission ein einheitliches Klassifikationssystem (EU-Taxonomie) im Bereich nachhaltiger Finanzierung erarbeitet, die die sogenannten ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) für verschiedene Assetklassen genau definiert. Damit geht eine ganze Reihe von geplanten Maßnahmen einher, die letztlich der Finanzindustrie in Teilen vorschreiben, in welchem Rahmen sie ESG-Kriterien bei ihren Investmententscheidungen zu berücksichtigen hat.

Die Bundesregierung hat bereits grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben signalisiert, Nachhaltigkeitskriterien im Finanzsystem zu integrieren. „Der Aktionsplan der EU ist weitgehend zu unterstützen“, teilte sie kurz nach Bekanntwerden der Brüsseler Absichten mit.

Die Finanzindustrie wehrt sich

Die Opposition sieht das naturgemäß anders. Die FDP hat einen kritischen Antrag formuliert. In einer Stellungnahme der F.A.Z. gegenüber sagt der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler: „Welches Investment nachhaltig ist, weiß der Staat nicht. Ist Siemens nachhaltig oder VW?. Der Aktionsplan der EU ist ein totaler Irrweg“. Im besten Fall schaffe er nur mehr Bürokratie, im schlimmsten Fall neue Blasen an den Finanzmärkten.

Die Finanzindustrie begrüßt zwar die EU-Taxomonie weitgehend. Denn sie schaffe EU-weit einheitliche Kriterien zur Ermittlung der Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts, so der allgemeine Tenor. Doch der Aktionsplan der EU stößt zunehmend auf Kritik. Verschiedene Verbände und Lobbygruppen haben sich bereits kritisch zu Wort gemeldet und – sinngemäß lautet die Kritik ähnlich – vor einer unnötigen und unangemessenen Bevormundung durch die EU gewarnt.

In dieses Horn bläst nun auch der Verband der Bayerischen Wirtschaft VBW. In einer schriftlichen Stellungnahme begrüßt auch der VBW eine Taxonomie für nachhaltige  Investitionen. Ziel des neuen Standards müsse es jedoch sein, die Informationen für den Kapitalmarkt transparent nutzbar zu machen, nicht aber Berichtspflichten auszuweiten. „Die neue Taxonomie muss zudem mit bestehenden gesetzlichen Vorgaben und technischen Standards kompatibel sein und in den Mitgliedstaaten der EU, besser noch auf OECD-Ebene, einheitlich interpretiert werden“, so Benedikt Rüchardt, wirtschaftspolitischer Experte des Verbandes und Autor der Stellungnahme. Ein wesentliches Ziel müsse es zudem sein, den Bürokratieaufwand für Unternehmen jeder Größe beherrschbar zu halten. „Nicht angebracht sind in diesem Zusammenhang im Europäischen Parlament angedachte hochgradig detaillierte Vorgaben zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken. Diese Bewertung einschließlich der damit verbundenen Methoden muss dem jeweiligen Finanzmarktteilnehmer überlassen bleiben“, so Rüchardt.

Sein Argument: Verlässliche Parameter zur Auswirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die Rendite stünden nicht zur Verfügung, insofern sei eine Informationspflicht dazu verfehlt. „Eine Bewertung nichtfinanzieller Auswirkungen auf die Gesellschaft kann nicht Aufgabe des Finanzmarktteilnehmers sein“, sagt Rüchardt.

Worauf es dem Verband vor allem ankommt: Der Gesetzgeber solle nicht diktieren, sondern nur Leitlinien vorgeben, deren Anwendung freiwillig sei. „Die Anwendung der Taxonomie und die Berücksichtigung ihrer Aussagen bei Finanzierungsentscheidungen [soll] den Marktteilnehmern überlassen bleiben“, so der VBW.

Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Stellungnahme eines Verbandes zu den Green-Finance-Ideen der EU bleiben. Die Diskussion geht gerade in die heiße Phase.

Die Stellungnahme des VBW als PDF-Dokument.

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