• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

MiFID II wird um ein Jahr verschoben

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der MiFID II-Richtlinie um ein Jahr zu verschieben.

11.02.2016 | 16:28 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die Anwendungsfrist für die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz "MiFID II") wird um ein Jahr verschoben. Das teilte die Europäische Kommission am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Die Kommission wollen den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie einzuhalten. Neue Frist ist nun der 3. Januar 2018.

Als Grund für die Terminverschiebung nennt die Kommission die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-II-Paket effektiv arbeiten kann.

Dass der Termin verschoben wurde, überrascht nicht. Schon im vergangenen November ergab eine Umfrage auf der MiFID-Konferenz in Stuttgart, dass die wenigsten Marktteilnehmer auf die Neuregulierung eingestellt sind. Nur rund ein Viertel der Befragten gab an, entsprechende Vorbereitungen abgeschlossen zu haben.
Zudem gab die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) schon im Herbst vergangenen Jahre zu Protokoll, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme für MIFID II bis Januar 2017 bereitstellen können. Kein Wunder angesichts der Zahlenflut: Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente müssen erfasst und verarbeitet werden.

Keine Auswirkungen auf den Zeitplan für „Stufe II“

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Mit Blick auf die großen technischen Herausforderungen, auf die die ESMA hingewiesen hat, ergibt es Sinn, den Termin für MiFID II zu verschieben. Wir geben den Beteiligten somit ein Jahr mehr Zeit, um sich gründlich vorzubereiten und die erforderlichen Änderungen an ihren Systemen vorzunehmen. In der Zwischenzeit treiben wir auf Stufe II die Bestimmungen zur Durchführung der MiFID II voran. Die entsprechenden Maßnahmen werden wir aller Voraussicht nach in Kürze vorstellen.“

Die Fristverlängerung hat keinerlei Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der „Stufe II“-Durchführungsmaßnahmen. Diese wird die Europäische Kommission unabhängig von dem neuen Anwendungsstichtag für MiFID II voranbringen, was die Rechtssicherheit erhöhen wird.

Um der hohen Komplexität des Pakets Rechnung zu tragen, war bereits ein Zeitraum von 30 Monaten zwischen dem Erlass und der Anwendung von MiFID II eingeplant worden. Die Frist wird nun lediglich um die Zeit verlängert, die erforderlich ist, um die technische Umsetzung abzuschließen.

Hintergrund

Die MiFID-Richtlinie, die für Wertpapiermärkte, Wertpapierfirmen und Anlagevermittler gilt, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, um einen stärker wettbewerbsorientierten und integrierten EU-Finanzmarkt zu schaffen. Doch haben die jüngsten Ereignisse und Marktentwicklungen Schwachstellen bei einigen ihrer Grundprinzipien offengelegt und Bereiche aufgezeigt, die verstärkt oder überprüft werden müssen.

MiFID II zielt nun darauf ab, diese Mängel zu beheben und die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum, sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet und Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen. Kurzum: MiFID soll dafür sorgen, dass die Finanzmärkte transparenter werden.

Außerdem sollen die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing verbessert werden. Ein weiteres Ziel ist es, mit den überarbeiteten MiFID-Vorschriften den Anlegerschutz zu verbessern, indem solide organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt werden.

(MvA)

Mehr zum Thema:

MiFID II: EU-Mitgliedsstaaten stimmen Verschiebung zu

MiFID II: Verschiebung immer wahrscheinlicher

Finanzmarktnovellierungsgesetz ohne MiFID II beschlossen

MiFID II: Mehr Luft für die Finanzbranche

MiFID II: Umsetzungsentwurf lückenhaft

MiFID II: Start nun erst 2018?

Diesen Beitrag teilen: