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Krypto-Währungen

Erster Exchange Traded Bitcoin demnächst auf Xetra handelbar

Die ETC Group wird aller Voraussicht nach noch im Juni das erste Exchange Traded Product auf die Kryptowährung Bitcoin lancieren. Die Aufsichtsbehörde BaFin hat ihr Okay bereits erteilt. Was Berater wissen sollten.

17.06.2020 | 12:15 Uhr von «Jörg Bernhard»

An den deutschen Börsen werden Monat für Monat tausende von Wertpapieren neu emittiert, die von der ETC Group angekündigte Neuemission mit Bitcoin-Bezug kann zweifellos als etwas Besonderes bezeichnet werden und verdient daher, besonders erwähnt zu werden. Der Bitcoin Exchange Traded Crypto (BTCE) mit der ISIN DE000A27Z304 gilt nämlich als weltweit erste Exchange Traded Cryptocurrency. Sie verfügt über ein zentrales Clearing und soll demnächst auf der Handelsplattform Xetra eingeführt werden. Da dieses Wertpapier mit einem Lieferanspruch ausgestattet ist, kann man es vom Prinzip her sehr gut mit physisch hinterlegten Gold-ETCs mit Lieferanspruch vergleichen. Durch dieses Konstruktionsprinzip wurde das Kontrahentenrisiko minimiert.

Nur zur Erinnerung: Bei Zertifikaten oder Hebelprodukten auf den Bitcoin droht den Inhabern dieser Wertpapiere im Insolvenzfall des Emittenten ein Totalverlust. Für stark verunsicherte und auf Vermögensschutz bedachte Investoren eignet sich diese Spezies von Wertpapier daher eher nicht. Da Anleger den Bitcoin häufig als Krisenschutz nutzen möchten, bietet der eingebaute Lieferanspruch beim BTCE Anlegern zweifellos einen großen Vorteil und einen zusätzlichen Nutzwert.

So ist der Bitcoin Exchange Traded Crypto (BTCE) konstruiert: Jeder BTCE bezieht sich auf den Gegenwert von 0,001 Bitcoins. Außerdem erfolgt eine Hinterlegung mit Bitcoins zu 100 Prozent. Wichtig zu wissen: Mit einer Gesamtkostenquote (TER) von zwei Prozent p.a. fallen die Gebühren deutlich höher als bei artverwandten ETFs, ETCs bzw. ETPs aus. Anleger sollten dies als Preis für den Zugang zu einer technologisch komplexen Anlageklasse ansehen. Wer nämlich Bitcoins tatsächlich besitzen möchte, muss diese in einer sogenannten Wallet (elektronische Geldbörse) verwalten und sich damit selbst um die hierfür notwendige Hardware und die kryptografischen Schlüssel (Public-Key, Private-Key, Seed) kümmern. Der große Vorteil des BTCE besteht darin, dass Bitcoins dadurch so einfach handelbar werden wie andere börsennotierte Wertpapiere. Auch das Verwahren dieser "Form von Bitcoins" stellt keinen zusätzlichen Aufwand dar und erfolgt über das ganz normale Depot des Anlegers. Ein weiterer Vorteil des BTCE stellt zudem der regulierte Handel auf Xetra-Basis, das Clearing über eine zentrale Gegenpartei und das Bereitstellen liquider An- und Verkaufspreise für hohe Stückzahlen dar.

Dies wären die Nachteile der Weltneuheit BTCE

Grundsätzlich kann man dem BTCE aufgrund des deutlich reduzierten Kontrahentenrisikos ein besseres Chance/Risiko-Profil als den bisherigen börsennotierten Bitcoin-Investments attestieren. Doch im Falle einer systemischen Bankenkrise stellt sich natürlich die Frage, ob das Ausliefern der Bitcoins im Worst-Case-Szenario reibungslos funktionieren kann. Die Erfinder des Bitcoin wollten sich vor allem unabhängig von Banken machen und ihr digitales Geld in Eigenregie verwalten. Das heißt. Wer einen Zusammenbruch der globalen Finanzsysteme als mögliches Szenario ansieht, müsste eher auf "reine Bitcoin-Investments" setzen - natürlich nur, falls er über das hierfür erforderliche technologische Know-how verfügt.

Das direkte Bitcoin-Investment kann aber auch unter steuerlichen Aspekten punkten. Wer nämlich die digitale Währung nach mehr als zwölf Monaten Haltezeit verkauft, kann etwaige Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. Angesichts der in Expertenkreisen herumgereichten Kursziele des Bitcoin von 100.000 Dollar und mehr sollte dieser potenzielle Steuervorteil auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Übrigens: Bezüglich der steuerlichen Behandlung des BTCE machte der Emittent in seiner Pressemitteilung zur Neuemission keine Angaben.

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