• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----
Krisen

Corona-Hilfen für Unternehmer: Das müssen Berater wissen

Die Politik hat schnell reagiert, um die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu minimieren. Der Erfolg ist ungewiss. Zudem werden durch die Maßnahmen auch neue Probleme geschaffen.

27.03.2020 | 14:50 Uhr von «Christian Bayer»

Viel hilft viel?

Für die Unternehmen werden je nach Größe passende Hilfspakete geschnürt. Während für Großkonzerne wie die Lufthansa Staatsbeteiligungen ins Auge gefasst werden, sollen mittlere und kleinere Unternehmen durch Kredite und Zuschüsse Hilfe bekommen. Am 18. März hat die Bundesregierung ein unbegrenztes Kreditprogramm aufgelegt, um Unternehmen durch die Corona-Krise zu bringen. Die Hilfsmaßnahme soll über die Hausbank der Kreditnehmer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt werden. Die Prüfung des Kreditantrages liegt bei einer Summe von bis zu drei Millionen Euro bei der Hausbank. Erst oberhalb dieses Betrags führt die KfW eine eigene Prüfung durch. Offen ist, ob Unternehmen die beantragten Kredite tatsächlich auch bekommen, denn ein Teil des Kreditausfallrisikos bleibt bei der Bank. Je nach Kredit übernimmt die staatseigene KfW ein Ausfallrisiko von maximal 90 Prozent des Kreditvolumens. Bei Gewährung der Kredite ist eine der Voraussetzungen eine sogenannte positive Fortführungsprognose. Dabei soll der Zustand des Unternehmens im Jahr 2019 beurteilt werden. KfW-Chef Günther Bräunig gibt zu, dass man bei der Einschätzung der Fortführungsprognose Annahmen über die Reaktivierung des wirtschaftlichen Lebens nach dem Lockdown machen muss. Und genau diese Einschätzung kann aktuell kaum treffsicher vorgenommen werden.

Großes Interesse

Jedenfalls ist das Interesse der Unternehmen an den Krediten groß. Bereits an den ersten beiden Tagen nach Auflegung des Hilfsprogramms zum Wochenbeginn meldete die KfW 76 Kreditanträge mit einem Gesamtvolumen von über 3,18 Milliarden Euro. Auffallend dabei: Acht Anträge machten zusammen ein Volumen von 3,16 Milliarden Euro aus. Der überwiegende Anteil der Kreditnachfragen bewegt sich aktuell in einer Größenordnung von 20000-35000 Euro. Bräunig rechnet insgesamt mit etwa 20000 bis 100000 Anträgen. Hinsichtlich der Höhe der insgesamt nachgefragten Summe wagt er allerdings keine Prognose, da es bislang für die Pandemie-Krise keinen Präzedenzfall gegeben habe. Kritiker befürchten, dass durch das Resthaftungsrisiko der Banken die notwendigen Kredite nicht ausgereicht werden. Bräunig teilt die Befürchtung, dass Banken bei der Kreditgewährung Zurückhaltung üben, nicht: „Letztlich haben die Banken bei den meisten Kunden ja auch noch andere Kredite ausstehen und müssen ein großes Interesse daran haben, dass das Unternehmen überlebt.“

Mitnahmeeffekte

Bei den geplanten Maßnahmen gilt es, Mitnahmeeffekte zu begrenzen, was offensichtlich nicht immer gelingt. So hat der Sportartikelproduzent adidas sich dafür entschieden, ab April für seine Filialen keine Miete mehr zu bezahlen. Bei einem Großkonzern mit Cash-Beständen von knapp drei Milliarden Euro laut Bilanz von 2019 ein eher fragwürdiges Vorgehen. Mittlerweile hat sich bei den Mietzahlungs-Verweigerern unter den Unternehmen der Schuhverkäufer Deichmann angeschlossen. In Deutschland können Vermieter ihren Mietern vorerst nicht kündigen, wenn diese ihre Miete aufgrund der Corona-Krise nicht zahlen können. Die Regelung gilt zunächst von April bis Juni mit einer Verlängerungsoption bis September. Auch wenn die Miete bei ausbleibender Insolvenz der Unternehmen im Nachgang gezahlt werden muss, fehlt den Vermietern aktuell die Liquidität, um ihre Kredite zu bedienen oder beispielsweise Handwerker zu bezahlen. Ein negativer Domino-Effekt ist dadurch vorprogrammiert.

Vorsicht bei Zuschüssen

Vorsicht geboten ist bei möglichen juristischen Fallen im Zusammenhang mit Zuschüssen für Kleinunternehmer, die die Regierungen der Bundesländer anbieten. Interessenten sollten in jedem Fall das Kleingedruckte in den Antragsunterlagen lesen. Den Antragsformularen für Bayern ist beispielsweise zu entnehmen, dass vor Inanspruchnahme der Soforthilfe verfügbares liquides Privatvermögen eingesetzt werden muss. Ausgenommen ist die langfristige Altersvorsorge wie Aktien, Immobilien und Lebensversicherungen. Das Aufbrauchen des liquiden Privatvermögens muss auf dem Antrag eidesstattlich versichert werden. Konkret bedeutet das für die Kleinunternehmer, dass sie möglicherweise wegen Subventionsbetrug zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Angaben nicht wahrheitsgemäß gemacht werden. Die Frage ist nicht unberechtigt, ob mit diesen Maßnahmen nicht vorrangig Unternehmen gerettet werden, die schon vor der Krise kaum überlebensfähig waren.

Diesen Beitrag teilen: