TiAM FundResearch blickt auf die Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: Der BGH erteilt nicht nur den Bausparkassen eine Lektion.
03.08.2026 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»
Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche ein Fass aufgemacht, das die Bausparkassen offenbar schon lange im Keller abgestellt und vergessen hatten. Rund 1,5 Millionen Riester-Bausparverträge sind in Deutschland im Bestand – und für einen erheblichen Teil davon galt bislang eine bequeme Rechtsauffassung der Anbieter: Jahresentgelte für die Vertragsverwaltung seien bei geförderten Verträgen zulässig, auch wenn der BGH sie bei ungeförderten Bausparverträgen bereits 2022 kassiert hatte. Diese Unterscheidung ist seit dem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 83/25) in der vergangenen Woche hinfällig.
Der XI. Zivilsenat hat klargestellt, dass es für eine Sonderbehandlung von Riester-Verträgen keine gesetzliche Grundlage gibt. Für die betroffenen Bausparkassen ist das mehr als eine juristische Fußnote. Wer über Jahre hinweg Entgelte kassiert hat, die sich nun als unwirksam erweisen, muss mit Rückforderungen rechnen – und zwar nicht nur vereinzelt, sondern in der Fläche. Bei anderthalb Millionen Verträgen braucht es keine große Fantasie, um zu erahnen, welche Größenordnung an Regressansprüchen hier zusammenkommen kann, sobald sich Verbraucherzentralen und spezialisierte Kanzleien der Sache annehmen. Die Argumentationslinie „bei geförderten Produkten gilt anderes Recht“ war offenbar von Anfang an dünn – und sie ist jetzt Geschichte.
Interessant wird der Fall aber vor allem mit Blick nach vorn. Denn die Entscheidung liefert eine Blaupause für ein Produkt, das noch gar nicht existiert: das geplante Altersvorsorgedepot als Teil der Rentenreform. Anbieter, die dort künftig Produkte offerieren wollen, die vom regulierten Standarddepot abweichen, bekommen vom Gesetzgeber zwar größere Freiheit bei der Kostengestaltung zugestanden. Doch das BGH-Urteil zeigt exemplarisch, wohin es führt, wenn man diese Freiheit zu großzügig auslegt: Was heute als vertretbare Verwaltungspauschale durchgeht, kann in ein paar Jahren vor Gericht als unangemessene Benachteiligung der Kundschaft eingestuft werden – mit der Folge, dass Jahre an Erträgen rückwirkend erstattet werden müssen.
Für Vertriebe und Produktanbieter, die sich schon jetzt für das Altersvorsorgedepot in Stellung bringen, sollte das Urteil deshalb eine Warnung sein, keine Einladung zur Improvisation. Wer Kostenmodelle entwirft, die erkennbar an der Grenze dessen liegen, was Gerichte als angemessen akzeptieren, verschiebt das Risiko nur in die Zukunft – und riskiert dort ein Vielfaches dessen, was er an zusätzlichen Erträgen heute einstreicht. Die Riester-Bausparverträge sind ein Lehrstück dafür, wie teuer eine zu forsche AGB-Gestaltung werden kann, wenn sie über Jahrzehnte im Bestand bleibt, bevor ein Gericht sie kippt.
Tipp: Wer im Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten unterwegs ist, sollte die Karlsruher Entscheidung deshalb nicht als reine Bausparkassen-Meldung abtun, sondern als Fingerzeig lesen: Der Gesetzgeber mag bei neuen Produkten Gestaltungsspielraum lassen – die Gerichte werden ihn im Zweifel enger auslegen, als es der Branche lieb ist.
Seit heute gelten für Unternehmen mit Hochrisiko-KI-Systemen verschärfte Pflichten aus dem EU AI Act. Betreiber müssen unter anderem Risikomanagement, Dokumentation und Transparenzvorgaben nachweisen. Für Fondsgesellschaften mit KI-Exposure in Technologie- und Datenanalyse-Strategien rücken damit Compliance-Kosten und regulatorische Risiken neu ins Blickfeld.
Am Dienstag wird SpaceX erstmals als börsennotiertes Unternehmen Geschäftszahlen vorlegen. Man darf gespannt sein, ob – wenn ja: wie – es Elon Musk gelingen wird, hohe Gewinne und hoch ambitionierte und gleichzeitig erreichbare Ziele zu formulieren, die die Aktionäre davon überzeugen können, dem Unternehmen nicht von der Fahne zu gehen.
Am Mittwoch fluten weitere Unternehmen im Zuge der Berichtssaison dem Markt mit ihren Zwischenbilanzen. Fresenius, DHL Group, Siemens Energy, Vonovia und Infineon legen unter anderem Zahlen vor, dazu Novo Nordisk, Glencore und AMD.
Am Donnerstag rückt erneut SpaceX in den Fokus. Denn die meisten Investoren, die vor dem Börsengang eingestiegen sind (Pre-IPO-Investoren) sind ab heute berechtigt, ihre Aktien zu verkaufen. Man darf damit rechnen, dass in den kommenden Wochen und Monaten bis zu einer Milliarde SpaceX-Aktien auf den Markt geworfen werden. Dem Aktienkurs dürfte das angesichts des riesigen Abgabedrucks nicht unbedingt guttun. Paradoxerweise dürfte die Gewichtung der SpaceX-Aktie in Indexfonds deutlich zunehmen – und zwar nicht nicht trotz, sondern wegen der zu erwartenden Verkaufswelle. Denn mit jeder neuen frei handelbaren Aktie steigt der Streubesitz. Dieser bestimmt in den meisten Indizes die Gewichtung einer Aktie. Die Folge: US-Index-ETFs sowie weltweit anlegende ETFs mit Indizes wie dem MSCI World müssen zusätzliche SpaceX-Aktien kaufen. Für Anleger, die in diese ETFs investiert sind, bedeutet das: Der Anteil von SpaceX in ihren Portfolios dürfte steigen.
Am Freitag ist der US-Arbeitsmarktbericht für Juli der Termin der Woche. Denn der dürfte entscheidend sein für die Zinserwartungen vor der Fed-Sitzung im September. Zusätzlich melden Allianz, Munich Re und EnBW ihre Zahlen – ja, es ist immer noch Berichtssaison. Und China veröffentlicht seine Außenhandelsdaten für den Juli.
Diesen Beitrag teilen: