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Investmentfonds

Flossbach von Storch baut Fondsgebühren um

Die Performance Fee der „Multiple Opportunities“-Fonds wird ab kommendem Jahr anders berechnet. Für Anleger gibt es dadurch einen großen Vorteil und einige kleine Nachteile.

12.12.2019 | 15:06 Uhr von «Julia Groth»

Zum Jahreswechsel ändert die Kölner Investmentboutique Flossbach von Storch die Berechnung der erfolgsabhängigen Gebühr bei ihren „Multiple Opportunities“-Fonds. Wie Flossbach seinen Anlegern mitteilt, sollen die Berechnungsmodalitäten künftig dem deutschen Standard folgen. Der Fondsanbieter nimmt diese Anpassung freiwillig vor. Die Fonds sind nämlich in Luxemburg aufgelegt und unterliegen dementsprechend luxemburgischem Recht. Betroffen sind das rund 16,6 Milliarden Euro schwere Flossbach-Flaggschiff „FvS Multiple Opportunities“ sowie dessen Kopie „FvS Multiple Opportunities II“ mit rund acht Milliarden Euro verwaltetem Vermögen.

Die Gebührenanpassung sei im Interesse der Anleger, heißt es von der Boutique. Das stimmt zwar nur halb. Die größte Änderung könnte Investoren aber tatsächlich nützen: Bisher wird die Performance Fee bei beiden Fonds quartalsweise berechnet – künftig soll die Berechnung stattdessen auf jährlicher Basis erfolgen. Flossbach von Storch setzt bei der Berechnung eine „High Water Mark“ an. Das heißt: Die Gebühr wird nur fällig, wenn vorherige Verluste ausgeglichen sind. In Zukunft genügt also ein kräftiger Kursrutsch zum Jahresende, um Investoren die Performance Fee von zwölf Monaten zu ersparen.

Weitere Neuerung: Ab kommendem Jahr darf die erfolgsabhängige Gebühr bei maximal 2,5 Prozent des durchschnittlichen Volumens der Anteilsklasse liegen. Bislang haben die Fonds keine solche Obergrenze. Was zunächst wie ein weiterer Vorteil für Anleger klingt, dürfte in der Praxis allerdings kaum eine Rolle spielen. Die Fonds verwalten so viel Geld, dass der Gebührendeckel nur in Jahren mit extrem guter Wertentwicklung zum Tragen käme, räumt Flossbach-Vorstand Markus Müller im Gespräch mit „Fonds professionell“ ein.

Aufseher denken über einheitliche Regeln nach

Einige Änderungen gereichen Anlegern sogar zum Nachteil. So gilt die „High Water Mark“ künftig nicht mehr zeitlich unbegrenzt, sondern nur noch fünf Jahre. Eine halbe Dekade nach einem Crash zählen also vergangene Verluste nicht mehr und Anleger werden bei guter Wertentwicklung zur Kasse gebeten – auch wenn der Wert der Fondsanteile noch immer nicht auf dem alten Stand ist. Nachteilig dürfte sich auch auswirken, dass die Rückstellungen für die erfolgsabhängige Gebühr künftig bei deren Berechnung keine Rolle mehr spielen. Nach dieser Brutto-statt-Netto-Berechnung könnte die Performance Fee etwas höher ausfallen als bisher.

Europaweit gibt es bei Performance Fees kaum Regulierung, kritisiert Morningstar-Experte Andy Pettit. „Das hat zu regulatorischer Willkür geführt und zu einem inkonsistenten Einsatz solcher Gebührenstrukturen in ganz Europa“, sagt er. Die europäische Marktaufsicht ESMA denkt darüber nach, die Regeln für erfolgsabhängige Gebühren bei Fonds, die nach der Wertpapierrichtlinie UCITS reguliert sind, zu vereinheitlichen. Aus Investorensicht wäre das zu begrüßen, sagt Pettit: Momentan seien Performance Fees unnötig kompliziert und würden oft zum Vorteil der Fondsanbieter statt im Sinne der Anleger eingesetzt.

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