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Weekend-Background: Was AIFM für Berater bedeutet

Mietimmobilie: Neue Welt für Investoren?
Immobilienfonds

Auswirkungen vor allem bei Immobilien. Referentenentwurf des Finanzministeriums in Vorbereitung.

19.10.2012 | 09:58 Uhr

Vier große Buchstaben - ein Wort: AIFM. Dahinter verbirgt sich der abgekürzte englische Titel einer EU-Richtlinie für die Verwalter alternativer Investmentfonds, die Deutschland bis zum 1. Juli 2013 in Gesetze umwandeln muss: Alternative Investment Funds Manager Directive.

Die jüngst vom Finanzministerium erstellten Vorschläge alarmieren die Anbieter offener und geschlossener Fonds gleichermaßen. Dies nicht genug: Sie betreffen Millionen Anleger und deren Berater. Denn beinahe jeder, der in Deutschland eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat oder als Selbständiger Ansprüche über ein Versorgungswerk erwirbt, kann sicher sein, daß ein Teil seiner Ersparnisse in einem Immobilienfonds steckt.

Noch gibt es ledigliche erste Vorlagen des Ministeriums. Wie üblich bei solchen Prozessen sind bereits genauere Eckpunkte auf dem Markt, deren Stichhaltigkeit jedoch noch unsicher ist. Die Fondsbranche argwöhnt, daß künftig nur noch geschlossene Fonds in Grundstücke, Büros und Läden investieren dürfen. Gemeint sind dabei nicht die bisher als geschlossene Fonds betitelten Beteiligungen in Form von Kommanditgesellschaften. Als geschlossen soll vielmehr ein Fonds gelten, wenn er weniger als einmal pro Jahr Anteile zurücknimmt. Setzt sich dieser Ansatz durch, käme das einem Stopp aller Neuauflagen offener Immobilienfonds gleich. Produkte, die bereits im Markt vertrieben werden, wären nicht betroffen. Die meisten Anbieter hoffen, daß es nicht soweit kommen wird. "Der Entwurf wird vermutlich nicht so bleiben, wie er jetzt vorliegt", sagt Matthias Danne, Finanz- und Immobilienvorstand der Dekabank, dem "Handelsblatt".

Bleibt es bei der aktuellen Vorlage, sehen Versicherer und Altersvorsorgeeinrichtungen eingeschränkte Investitionschancen in Immobilien: Das Verbot der Neuauflage weiterer offener Produkte spielt hier eine Rolle. Es wäre für diese Anlegergruppen einfacher, breitere Anlagevehikel zu haben. Zum Schutz von Kleinanlegern dürfte der AIFM-Vorschlag gedacht sein, eine Mindestanlagesumme von 50.000 EUR vorzusehen, zumindest bei Fonds, die in nur ein Objekt investieren. Ob dies so bleibt, ist offen. Im Durchschnitt legen Anleger aktuell etwa 20.000 EUR an, heißt es vom Verband Geschlossener Fonds.

Von diesem stammt der Vorschlag, das Investment in Geschlossene Fonds qua AIFM-Umsetzung auf 15% des Anlegervermögens zu begrenzen. In diesem Falle läge der Ball im Feld des Beraters, vor dem Kauf die finanziellen Verhältnisse des Anlegers zu prüfen. Dies ist parallel eine Forderung der MIFID und schon heute ohnehin Voraussetzung für gesetzeskonforme Beratungen bei Banken. Künftig wird dies auch von unabhängigen Beratern in Form eines sog. Suitability-Tests verlangt.

Die nächsten Schritte: Bis November/Dezember dieses Jahres soll ein fertiger Referentenentwurf des Finanzministeriums stehen. Danach wird dieser im Regierungskabinett diskutiert.

(DIF)

Foto: Tiberius Gracchus - fotolia

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