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Immobilien

Was die neue Regierung im Bereich Bauen und Wohnen vor hat

Die neue Regierung will den Wohnungsbau beschleunigen und reguliert die Bestandsmieten etwas stärker. Was sonst noch alles neu wird. Was Berater wissen sollten.

13.12.2021 | 07:00 Uhr von «Bernhard Bomke»

Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP geht als diejenige in die Geschichte ein, die das Bundesbauministerium wiederbelebt. Unter der Leitung von Klara Geywitz (SPD) gibt es erstmals seit 1998 wieder ein Ministerium, das sich einzig um Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kümmert. Ein Blick in den Koalitionsvertrag liefert die Erklärung dafür: Die Ampel-Parteien haben sich insbesondere beim Wohnen viel vorgenommen, was für Eigentümer, Vermieter und Mieter relevant ist.

Gleich vorneweg erklärt die neue Regierung den Bau von 400 000 Wohnungen (davon 100 000 geförderte) im Jahr zum Ziel. Das wäre fast ein Drittel mehr als die gut 306 000 Wohnungen, die 2020 entstanden sind, und der höchste Jahreswert seit dem Millenniumsjahr 2000. Als wichtigsten Anreiz für mehr Wohnungsneubau erhöht die Regierung den jährlichen linearen Abschreibesatz von zwei auf drei Prozent. Damit geht ein lang gehegter Wunsch der Wohnungswirtschaft in Erfüllung, den die Vorgängerregierungen noch zurückgewiesen hatten.

Zu den weiteren Anreizen für mehr Wohnungsbau gehört eine neue Gemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen. So soll insbesondere bezahlbarer Wohnraum entstehen. Es soll ein Bund-Länder-Programm "für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende" geben. Das Programm der Förderbank KfW "für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau" will die Regierung "auskömmlich aufstocken".

Wer zahlt die CO2-Steuer?

Hingegen wird das KfW-Förderprogramm für Häuser mit Effizienzhausstandard 55 auch unter der neuen Regierung Ende Januar 2022 auslaufen. Es soll jedoch ein Nachfolgeprogramm geben, "das insbesondere die Treibhausgasemissionen pro Quadratmeter Wohnfläche fokussiert". Ab 2025 soll dann der Level Effizienzhaus 40 als Neubaustandard gelten.

Auch bei der Mietenregulierung ist der Koalitionsvertrag konkret. Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse (betrifft Neuvermietungen) wird bis 2029 verlängert. Die Kappungsgrenze (betrifft Bestandsmieten) für Mieterhöhungen auf angespannten Wohnungsmärkten sinkt von 15 auf elf Prozent binnen drei Jahren. Für Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern werden qualifizierte Mietspiegel vorgeschrieben. Sie speisen sich künftig aus Daten von Mietverträgen der vergangenen sieben (bisher sechs) Jahre. Das soll den Anstieg der Mieten dämpfen.

Bleibt noch die Frage, wer künftig die Mehrkosten durch die CO2-Steuer für die Heizung bezahlt. Bislang tun das die Mieter. Künftig sollen sich Mieter und Vermieter die Mehrkosten teilen. Wird bis zum 1. Juni 2022 kein geeignetes Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen gefunden, werden die CO2-Preis-Kosten "hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt".

Dieser Artikel erschien zuerst am 11.12.2021 auf boerse-online.de

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