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Immobilien

Immobilienverkäufe: Wann handle ich gewerblich?

Die Redaktion beantwortet Anfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.

14.02.2022 | 07:15 Uhr von «Stefan Rullkötter»

Als Privatanleger habe ich zur Altersabsicherung einige Immobilien erworben. Ich möchte diese zur Geldbeschaffung für den bevorstehenden Ruhestand nach und nach veräußern. Jetzt habe ich von einem latent bestehenden Risiko gehört, dass diese Immobilienverkäufe vom Fiskus als "gewerblicher Grundstückshandel" gewertet werden könnten. Im Internet finde ich dazu teilweise widersprüchliche Angaben. Und auch bei mehreren von mir befragten Steuerexperten wichen die Aussagen teilweise voneinander ab. Sie waren sich allerdings in der Einschätzung einig, es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür, sondern die Prinzipien seien von der Rechtsprechung entwickelt worden. Als Laie in puncto Steuerrecht fühle ich mich etwas überfordert . Gibt es Hinweise, welche Herangehensweise sich in der Besteuerungspraxis der Finanzämter herausgebildet hat?

Wann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist tatsächlich nicht gesetzlich definiert. "Damit Immobilienverkäufer die Voraussetzung der für sie steuerschädlichen Gewerblichkeit erfüllen, müssen sie die Objekte bereits unter Gewinnerzielungsabsicht erworben haben und auch die weiteren Merkmale für eine Gewerblichkeit, also eine selbstständige und nachhaltige Tätigkeit als Immobilienverkäufer oder Bauträger, erfüllen", erklärt der Rosenheimer Steuerberater Anton-Rudolf Götzenberger.

Ein Indiz dafür ist gegeben, wenn mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren seit deren Anschaffung wieder verkauft werden. Immobilien, die zum Veräußerungszeitpunkt schon länger als zehn Jahre Eigentum des Verkäufers waren, scheiden jedoch bei der Zählung der Finanzämter für die Drei-Objekte-Grenze aus.

Dieser Artikel erschien zuerst am 13.02.2022 auf boerse-online.de

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