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Streit um Gebühren: Der BGH kippte die Zustimmungsklausel der Postbank - Was Sie jetzt wissen müssen

Postbank
Gebühren

Banken sollen ungerechtfertigte Gebühren erstatten, Betroffene müssen aber selbst aktiv werden. Mitunter drohen Institute mit Kündigung.

04.10.2021 | 16:00 Uhr von «Simone Gröneweg»


Banken haben zu Unrecht höhere Gebühren für ihre Girokonten kassiert und müssten laut höchstrichterlichem Urteil von April eigentlich Geld an Kunden zurückzahlen. Die meisten Institute halten sich jedoch zurück und warten, ob Kontoinhaber sich melden. Viele Verbraucher fürchten offenbar den Aufwand. Kunden, die aktiv werden und zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern, riskieren mitunter die Kündigung.

Dabei war die Freude bei den Verbraucherschützern groß, als der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen die Postbank Klauseln zur schweigenden Zustimmung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für unwirksam erklärte (Az. XI ZR 26/20). Bis dahin informierten Geldhäuser Kunden meist zwei Monate vorher schriftlich, wenn sie die Bedingungen änderten. Reagierten die nicht, wurde das als stillschweigende Zustimmung gewertet. Nach dem Urteil müssen Banken Gebührenerhöhungen von Kontoinhabern ausdrücklich genehmigen lassen und bisher zu Unrecht gezahlte Entgelte auf Anforderung rückerstatten.

Es geht um viel Geld

Die Finanzaufsicht Bafin warnte nach dem Urteil, dass es für die Banken hierzulande teuer werden könnte. Und nun? Es zeichne sich ab, dass die Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend sein würden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen.

Dabei geht es eigentlich um viel Geld, wie das Finanzportal Biallo vorrechnete. Biallo kommt auf Ansprüche in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro. Im Schnitt bekäme jeder Kunde schätzungsweise 120 Euro, heißt es. Seit 2018 habe man die Preisverzeichnisse aller Banken und Sparkassen gespeichert und verfolge die Preisentwicklungen.

Melden sich einzelne Kunden mit Ansprüchen auf Rückforderungen bei ihren Banken, reagieren die mitunter recht harsch. "Vereinzelt wird mit Kündigung des Kontos gedroht, wenn die Kunden Rückzahlungsansprüche geltend machen", berichtet Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Betroffene sollten sich an die Verbraucherzentralen wenden. "Die meisten Banken schreiben ihre Kunden an und fordern explizit für die Zukunft ihre Zustimmung", erklärt er. Das sei in Ordnung. "Künftige Gebührenerhöhungen wird man nicht verhindern, damit müssen sich die Verbraucher abfinden", sagter.

Wieder andere Geldhäuser würden beides vermischen und die Zustimmung auch nachträglich einfordern, berichtet der Verbraucherschützer. Falls die Bank ihre Kunden auffordere, rückwirkende Erstattungen auszuschließen, solle man darauf nicht eingehen und den Passus gegebenenfalls streichen, rät Sascha Straub.

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