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Robomania – kein Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Im Internet müssen Geldgeschäfte besonders reguliert werden – Foto: Pixabay
FinTech

Gefühlt wöchentlich eröffnet ein neuer Robo-Advisor seine virtuellen Pforten im Netz. Die Insolvenz des Internet-Beraters Cashbord wirft einen Schatten auf die Wachstumsbranche. Die Aufsichtsbehörden machen sich Gedanken zum Thema Sicherheit.

18.05.2017 | 16:11 Uhr von «Matthias von Arnim»

Digitale Vermögensverwalter, sogenannte Robo-Advisor, sind das derzeit wohl am stärksten prosperierende und gleichzeitig am meisten diskutierte FinTech-Segment. Die Anbieter haben es in nur wenigen Jahren geschafft, die sehr konservative Branche der Vermögensverwalter aufzurütteln.

In Deutschland bieten derzeit rund zwanzig Robo-Advisor ihre Geldanlagedienste an, darunter Venture-finanzierte Newcomer wie Scalable Capital, Ginmon, vaamo oder LIQID. Aber auch etablierte Finanzinstitute sind auf den Robo-Markt aufgesprungen und buhlen beispielsweise unter Adressen wie fintego, quirion oder Sina um Kunden.

Jüngster Zugang im Club der digitalen Berater ist cominvest, ein Robo-Advisor des Online-Brokers comdirect. Der Robo-Advisor ahmt bekannte und etablierte Modelle nach: Fünf verschiedene Anlagestrategien stehen hier zur Verfügung. Aus mehr als 4.500 Wertpapieren wird dabei das für den Kunden passende Portfolio erstellt, darunter aktiv gemanagte Fonds, ETCs und ETFs. Die Geldanlage ist bereits ab 3.000 Euro möglich. Zur Auswahl stehen drei verschiedene Betreuungsangebote. Eine Version ist für Kunden gedacht, die eine Unterstützung bei ihrer Geldanlage wünschen, die endgültige Entscheidung aber gerne selber treffen. Version zwei richtet sich an Kunden, die sich um nichts kümmern wollen. Die dritte Variante entspricht dem bisherigen comdirect AnlageAssistenten, es handelt sich hier nicht um Anlageberatung im rechtlichen Sinne. Die Nutzer erhalten kostenlose Tipps für die Finanzplanung – entweder für eine Einmalanlage oder als Sparplan. Die Entscheidung und Umsetzung liegt beim Kunden, eine laufende Überwachung findet nicht statt.

Eine Frage der Haftung

Die drei cominvest-Angebote sind punktgenau auf der Line genäht, die klassische Vermögensverwalter und –berater von derzeitigen Robo-Advisors trennt. Das ist kein Zufall. Denn die Haftungsfrage wird dabei immer wichtiger, gerade angesichts der Insolvenz des Berliner Finanz-Startups Cashboard. Das Portal war als computer­gestützte Vermögensverwaltung angetreten und kämpft nun ums eigene Überleben. Immerhin: So wie es derzeit aussieht, müssen Kunden nicht um ihr Geld bangen. Cashboard tritt nur als Vermittler auf und hat keine Banklizenz. Das in Fonds investierte Kapital der Anleger gilt als Sondervermögen und wird von der Fondsbank Ebase verwaltet.

Zwar ist das Vermögen der Kunden vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, doch die drohende Pleite des Startups wirft einen Schatten auf die Branche und dürfte für neuen Diskussionsstoff sorgen. In den vergangenen Wochen haben die Aufsichtsbehörden bereits klar Stellung zum Thema Regulierung bezogen. So betont Frederik Knobloch, verantwortlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management: „Für eine Finanzportfolioverwaltung, egal ob klassisch oder digital, gilt: gleiches Geschäft, gleiches Risiko, und deshalb auch die gleichen Aufsichtsregeln.“

Dabei soll es jedoch nicht bleiben. Das EU-Parlament will einen Schritt weiter gehen und neue Gesetze auf den Weg bringen, die für noch mehr Klarheit sorgen. So hat das Parlament kürzlich die EU-Kommission aufgerufen, einen Legislativvorschlag im Bereich Robotik und künstliche Intelligenz (KI) sowie generell zu Fintechs zu erarbeiten. Eine Idee darin: eine Pflichtversicherung für Schäden autonomer Systeme. Ein anderer Entwurf sieht vor, den rechtlichen Status für Roboter so zu ändern, damit sie Schäden selbst ausgleichen könnten. In diesem Rahmen könnte auch der  Programmierer respektive Entwickler einer intelligenten Software stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Damit eröffnet das EU-Parlament eine interessante Diskussion: Wer ist in welchem Maße verantwortlich und haftbar zu machen, falls ein Schaden eintritt? Der Anbieter der Website? Der Programmierer? Das Finanzinstitut, das eventuell hinter der Website steht? Offensichtlich gibt es Klärungsbedarf. Im Zweifel öffnet sich hier ein neues Vertriebs-Fenster für die Assekuranz: Robo-Versicherungen. Die könnten vielleicht sogar online angeboten werden.

(MvA)

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