TiAM FundResearch blickt auf die Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: die kurzfristige Aussetzung der Förderung von Wärmepumpen.
13.07.2026 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»
Am Freitag hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungs-Gesetz beschlossen. Schlechte Erinnerungen an das Heizungsgesetz der Ampelregierung sollten damit getilgt werden. Das ist wohl gelungen. Allerdings vermutlich nicht so, wie es sich die schwarz-rote Koalition vorgestellt hat. Im Gegenteil. Der Reihe nach...
Mittwoch, 8. Juli, 12 Uhr mittags. Pünktlich zum Gongschlag hat das KfW-Portal für die Förderung von Wärmepumpen seine Pforten geschlossen. Angeblich wegen technischer Probleme. Faktisch, weil die Regierung die Förderung kürzen will und stante pede keine neuen Genehmigungen mehr für die alte Förderung erteilen möchte. Wer geplant hat, sein Haus mit einer Wärmepumpe auszustatten und einen Antrag auf Förderung stellen möchte, steht seit Mittwochmittag also vor verschlossener Tür. Ein kleiner Spalt bleibt noch offen für Immobilienbesitzer, die zwar noch keinen Förderantrag eingereicht, aber von ihrem beauftragten Fachunternehmen bereits eine „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) erhalten haben. Sie können bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr noch einen Antrag zu den bisherigen Förderbedingungen stellen. Neue Anträge sind aber erst ab dem 21.07.2026 möglich, dann aber zu den ab diesem Tag geltenden neuen, schlechteren Bedingungen.
Wer dazu Fragen hat, sollte sich diese aufschreiben. Die KfW hat ihre Berater-Telefone für diese Woche erst einmal abgeschaltet. Zu sprechen sind die Beraterinnen und Berater wieder ab dem 20. Juli, heißt es auf der Website der KfW.
Hintergrund: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch überraschend eine schrittweise Senkung der Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen beschlossen, gültig ab dem 21. Juli. Das KfW-Förderportal sollte am Donnerstag, also nur einen Tag später, ab 12 Uhr für Neuanträge geschlossen werden. Das hatte sich schnell herumgesprochen – nicht zuletzt deshalb, weil Firmen, die Wärmepumpen installieren, ihre Kunden flugs informierten und sie aufforderten, schnell noch die alte Förderung zu beantragen. Den erwarteten Ansturm wollten sich Politik und KfW offensichtlich ersparen. Und so fiel die Förderschranke de facto schon am Mittwoch. Jaja, die Technik. Da könne man nichts machen. Die Folge: Auch viele Kunden mit bereits unterschriebenen Verträgen müssen nun mit mehreren Tausend Euro an Mehrkosten rechnen.
Wer bisher gedacht hatte, das Heizungsgesetz der vormaligen Ampelregierung sei schlecht gemacht und noch schlechter kommuniziert worden, muss nun erfahren, dass es noch mieser geht. Die neuerliche Volte in der vergangenen Woche ist ein Paradebeispiel dafür, wie man Politik genau nicht betreiben sollte.
Da sind zum einen die neuen Förderbedingungen an sich. Die Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe wird für Familien mit einem Haushaltseinkommen bis zu 30.000 Euro von 30 auf 40 Prozent steigen. Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 soll der Bonus von 30 Prozent bestehen bleiben. Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro ist ein Bonus von nur noch zehn Prozent geplant. Zum Vergleich: Bisher übernahm der Staat für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Nun könnte man, wie es die SPD tut, argumentieren, man müsse eine Förderung grundsätzlich einkommensschwächeren Familien zugutekommen lassen. Das sei sozial gerechter. Im Falle der Wärmepumpe ist dieses Argument – mit Verlaub – Mumpitz. Denn es geht hier nicht um soziale Gerechtigkeit, sondern ums Klima und um mehr Unabhängigkeit Deutschlands von Gas und Öl. Wer diese Ziele vor Augen hat, sollte alle Eigenheimbesitzer motivieren, eine Wärmepumpe einzubauen. Und nicht explizit eine Einkommensgruppe, bei der die wenigsten überhaupt ein Haus besitzen und noch weniger davon sich den Einbau einer Wärmepumpe mit allen ihren Folgekosten leisten können. Förderung hin oder her. Denn selbst unter den aktuell theoretisch noch geltenden Förderbedingungen bleibt in der Regel je nach Projekt und Zustand der Gebäude immer noch ein fünfstelliger Betrag an Kosten bei den wärmepumpenwilligen Eigenheimbesitzern hängen. Wer schon einmal mit einem Energieberater einen Sanierungsfahrplan zur energetischen Verbesserung seines Hauses erstellt hat, kann ein Lied davon singen.
Und dann wäre da noch die Sache mit der Kommunikation. Mittwochs ein hastiger Sparbeschluss mit nur eintägiger Frist bis zur Umsetzung, faktisch die Einstellung der alten Förderung noch am selben Tag. Kommunikation an die Öffentlichkeit: null. Viele Betroffene erfahren von ihren Heizungsinstallateuren davon, dass sie nun mehrere Tausend Euro mehr selbst bezahlen müssen. Man wünscht sich Robert Habeck zurück. Dessen Gesetzesentwurf geriet schon Monate vor der endgültigen Umsetzung in die Diskussion. Nicht erst im Nachhinein.
Fazit: Durch die überhastet beschlossene Gesetzesnovelle und ihre blitzartige Umsetzung hat die Regierung allem und allen geschadet. Zunächst sich selbst und der Demokratie. So schafft man kein Vertrauen in Politik. Ausgerechnet die AfD, erklärte Klimawandelleugner-Partei mit Hang zu russischem Gas und natürlicher Abneigung gegen Wärmepumpen, dürfte sich einmal mehr ins Fäustchen lachen.
Auch die Erreichung der im Grundgesetz verankerten Klimaziele wird erneut ausgebremst. Denn wer bisher noch unsicher war, ob eine Wärmepumpe für ihn Sinn macht, dürfte sich das nun noch mindestens zweimal überlegen. Schließlich weiß man jetzt, dass Förderzusagen von der Regierung jederzeit wieder einkassiert werden können, selbst wenn man schon eine neue Heizung bestellt hat.
Und dann wäre da noch der Schaden für die Wirtschaft. Lieferverträge, Produktion, Finanzierungszusagen… Die Scherben des Porzellans, das der Haushaltsausschuss des Bundestags am vergangenen Mittwoch zerschlagen hat, dürfen jetzt Kunden, Installateure, Hersteller, Vertriebsmitarbeiter, Banken und KfW-Berater aufkehren.
Schade. Wirklich schade. Mit ihrem großen Reformpaket für Rente und Soziales – und endlich, endlich mit der Einführung der Kapitalrente – hätte die Regierung vor der Sommerpause ein positives Signal für ihre Handlungsfähigkeit setzen können. Und dann dies... Man hätte die Förderung von Wärmepumpen auch gleich komplett streichen können. Der Effekt wäre nicht weniger fatal gewesen.
Am Dienstag stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin seine neue Studie zur Bedeutung von Risikolebensversicherungen vor. Untersucht wurde, wie Hinterbliebene in Deutschland finanziell abgesichert sind und welche Rolle die Risikolebensversicherung dabei spielt.
Am Mittwoch urteilt das EU-Gericht in Luxemburg im Markenrechtsstreit von OpenAI. Das Tech-Unternehmen, bekannt für sein KI-Modell ChatGPT, beantragte beim EU-Markenamt die Eintragung der Wortmarke OPENAI für verschiedene Waren und Dienstleistungen. Die Behörde lehnte das teilweise ab, etwa für Software und Cloud-Computing-Dienste, weil der Begriff für viele eine frei zugängliche Leistung beschreibe und nicht unterscheidungskräftig sei. Sie wies darauf hin, dass sie später prüfen werde, ob die angemeldete Marke möglicherweise durch Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe. OpenAI hat dagegen vor dem erstinstanzlichen Gericht der EU geklagt. (Rechtssache T-555/25).
Am Donnerstag legt Italien seine Schlussanträge am EuGH zur Klage gegen Österreich wegen Lkw-Einschränkungen am Brenner vor. Hintergrund: Italien hat Österreich wegen Einschränkungen für Lkws auf der Inntal- und der Brennerautobahn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verklagt. Es macht geltend, dass bestimmte Maßnahmen den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union in unzulässiger Weise beschränkten. Insbesondere setzt sich Italien gegen die umstrittene Blockabfertigung von Lastwagen in Tirol zur Wehr. (Rechtssache C-524/24).
Am Freitag entscheidet der Bundesgerichtshof darüber, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf Split-Klimaanlagen haben. Sogenannte Klima-Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: Im Inneren wird die Luft gekühlt, außen wird die Energie abgegeben. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin II haben die Kläger in dem aktuellen Verfahren einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus auf dem zu ihrer Wohnung gehörenden Balkon. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hatte den Einbau abgelehnt. (Az. V ZR 162/25).
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