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Wohnimmobilen: Neues Gesetz zur Kreditvergabe

Die Kreditvergabe für Eigenheime soll vereinfacht werden. (Bild: pixabay)
Finanzaufsicht

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Vergabe von Wohnimmobilienkrediten beschlossen. Es sieht zahlreiche Ausnahmen vor. Das Gesetz wird jetzt den Landesparlamenten vorgelegt.

15.05.2017 | 14:20 Uhr von «Dominik Weiss»

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat in Berlin ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienrichtlinie beschlossen. Das Gesetz war als Reaktion auf die spanische Immobilienkrise 2008 von der EU-Kommission initiiert worden. Eine erste Umsetzung wurde sowohl von Seiten der Finanzinstitute als auch von Verbänden der Immobilienunternehmer als zu eng gefasst und nicht rechtssicher genug beklagt.

Umsetzung der EU-Richtlinie führte im ersten Entwurf zu Unsicherheiten

Die EU-Fassung sieht für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten vor, dass die Rückzahlung der Darlehen durch den Kreditnehmer sicher gestellt sein muss. Nach Meinung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Antje Tilmann, habe die deutsche Umsetzung die Vorgabe zu strikt ausgelegt. Das habe „bei Banken zu Unsicherheiten geführt“. Sie kritisierte die Formulierung, Finanzhäuser dürften sich bei der Kreditvergabe „nicht ausschließlich“ auf eine zu erwartende Wertsteigerung der Immobilie verlassen. Banken hatten ihre Kreditentscheidung daraufhin vornehmlich auf wahrscheinliche Einkommensprognosen gestützt.

Im Kalenderjahr 2016 hatten Immobilienunternehmer von massiven Umsatzeinbrüchen berichtet, und einen Zusammenhang mit den im März 2016 von der Regierung eingeführten verschärften Haftungsregeln bei der Kreditvergabe gesehen.

So hätten nach einer Umfrage des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) vier von zehn Unternehmern geklagt, die Verschärfung habe zu Absagen von Kunden geführt, deren Kredite in letzter Instanz nicht bewilligt werden konnten. Besonders betroffen seien junge und ältere Klienten gewesen. Die Unternehmerverbände BFW und IVD ebenso wie Vertreter der Banken forderte daraufhin diese Benachteiligung rückgängig zu machen und diese Regelungen zu lockern.

Das neue Gesetz sieht zahlreiche Ausnahmen vor

Die jetzt verabschiedete Novellierung trägt dieser Kritik Rechnung und sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen vor. So kann die Finanzaufsicht Freikontingente an die Banken vergeben, über die die Banken ohne Beachtung der neuen Richtlinie Kredite vergeben können. Außerdem wird es den Finanzhäuser ermöglicht, über Kleinkredite mit Bagatellgröße frei zu entscheiden.

Ausnahmen sieht das Gesetz ferner für Kredite vor, die der altersgerechten Sanierung der Wohnung dienen, sowie für Kredite, die der Anschlussfinanzierung dienen. Auch der soziale Wohnungsbau soll durch entsprechende Deregulierung gefördert werden. Das Finanzministerium hält sich darüber hinaus die Möglichkeit offen, die Bewilligung von Kreditvergaben im Einzelfall zu prüfen.

Das Gesetz ist noch nicht vom Bundespräsidenten unterschrieben und wird zur Ratifizierung den einzelnen Länderparlamenten vorgelegt.


(DW)

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