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Finanzaufsicht

Existenzgefährdende Aufsicht – Worauf sich Berater 2021 einstellen müssen

Als ob Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise noch nicht genug wären – Im kommenden Jahr müssen Finanzanlagen-Vermittler mit strengerer Regulierung und deutlich höheren Kosten rechnen.

24.04.2020 | 14:05 Uhr von «Christian Bayer»

Prüfung und kein Ende

Ab 1. Januar 2021 übernimmt die BaFin die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach §34f und die Honorarberater nach §34h Gewerbeordnung (GewO). Bislang lag die Aufgabe in den Händen der Gewerbeämter und der IHKs. Mittlerweile wurden Details über die Abwicklung der Prüfungen bekannt. Anlass war eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt von den Grünen und weiteren Abgeordneten seiner Fraktion. Neu ist, dass die Finanzaufsichtsbehörde nicht mehr turnusmäßig, sondern „risikoorientiert“ und „anlassbezogen“ prüfen wird. Geplant ist, dass die Finanzdienstleister jährlich Selbstauskünfte an die BaFin übermitteln, die Angaben über die vermittelten Finanzinstrumente, das Volumen der Anlagegelder und die Anzahl der Anleger enthalten sollen. Auch Beschwerden über die Vermittler sind ein möglicher Prüfungsgrund. Grundsätzlich kann die BaFin für die Umsetzung Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragen. Laut Bundesregierung soll darauf allerdings weitgehend verzichtet werden: „Um einen möglichst unmittelbaren und im Hinblick auf den Prüfungsansatz einheitlichen Einblick zu erhalten, sollen die Prüfungen in der Regel durch die BaFin selbst erfolgen.“ Zur Bewältigung der Aufgabe sind bei der BaFin 100 neue Stellen für die Prüfungsverfahren eingeplant.

Kostenkaskaden

Der geplante Regulierungs-Exzess lässt naturgemäß auch die Kosten in die Höhe schießen. Geplant sind mehrere Finanzierungstöpfe. „Die Finanzierung der Aufsicht durch die BaFin soll durch die drei Bestandteile Umlage, Gebühren und gesonderte Erstattung von Prüfungskosten erfolgen“, so die Bundesregierung. Bei der genauen Bezifferung der Kosten, die bei rund 36,4 Millionen Euro liegen sollen, wurde auf Zahlen des Regierungsentwurfs zurückgegriffen, der im März im Kabinett beschlossen wurde. Abzüglich der Gebühren und der gesonderten Erstattungen errechnet sich eine Umlage in Höhe von rund 18,9 Millionen Euro. Der Regierungsentwurf geht von 37000 Vermittlern und Beratern aus, auf die die knapp 19 Millionen Euro aufgeteilt würden. Das würde eine jährliche Belastung in Höhe von 510 Euro ergeben. Doch damit nicht genug. Für eine Erlaubniserteilung rechnet der Bund mit einer Gebühr von 1590 Euro, für eine Erlaubniserweiterung 790 Euro. Die insgesamt zu tragenden Kosten für die Aufsicht sollen nach Angaben der Bundesregierung bei einmalig rund 140 Euro und jährlich bei 985 Euro je Berater und Vermittler liegen.

Scharfe Kritik vom Branchenverband

Die Bundesregierung gibt allerdings zu, dass die genaue Höhe der Umlagekosten von der Anzahl der umlagepflichtigen Erlaubnisträger abhängt. Nicht selbst umlagepflichtig sind an Vertriebsgesellschaften angegliederte Finanzdienstleister. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. sieht jedenfalls deutlich höhere Kosten auf die Betroffenen zukommen. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4000 Euro“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Der Branchenverband weist auf einen Teufelskreis hin. Laut AfW-Umfrage erwägen rund die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber wegen der drohenden Kostenexplosion eine Rückgabe der Zulassung. Das reduziert die Anzahl der Umlagepflichtigen und erhöht für den einzelnen Betroffenen die Kosten. Die mögliche Folge: Noch mehr Berater und Vermittler müssen aufgrund von Kostenbelastungen kapitulieren. Insgesamt rechnet der AfW mit maximal rund 11000 Erlaubnisinhabern, auf die die Kosten umgelegt würden. Der Branchenverband will den Kampf gegen den Regulierungs-Wahnsinn allerdings noch nicht verloren geben. „Die Katze ist endgültig aus dem Sack! Keine Rede mehr von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel!“ so Wirth. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern.“

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