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Brexit: Noch nicht alles klar beim Clearing

Die EU muss für die Zeit nach dem Brexit eine zentrale EU-Aufsicht über Clearingstellen gewährleisten.
Brexit

Der Großteil des Derivatehandels wird in London über die Clearingstelle LCH.Clearnet abgewickelt. Das Problem: Nach dem Brexit hat die EU-Finanzaufsicht kaum noch Möglichkeiten, den Handel zu überwachen.

21.11.2018 | 08:13 Uhr von «Matthias von Arnim»

In der Europäischen Union hat man sich nach der Finanzmarktkrise viele Gedanken darüber gemacht, wie man mithilfe einer ausgeklügelten Regulierung für einen stabilen Finanzmarkt sorgt. So schreibt etwa die sogenannte EMIR-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation) vor, dass das Clearing von Derivaten bei zentralen Gegenparteien (CCPs) erfolgen muss. Zudem müssen die Geschäfte, die dort abgewickelt werden, an ein Transaktionsregister gemeldet werden. Überwacht werden die Clearingstellen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Ziel ist es, eine möglichst hohe Markttransparenz zu erzeugen und den Handel durch die Überwachung durch eine europäische Aufsichtsbehörde, die die Regulierung durchsetzt, sicherer zu machen.

Woran die Parlamentarier und die Kommission damals nicht gedacht haben, war die Möglichkeit, dass ausgerechnet das Land, in dessen Hauptstadt der Löwenanteil der Derivategeschäfte in der EU abgewickelt wird, die EU einmal verlassen könnte. Am 29. März 2019 ist es nun so weit. Das Vereinigte Königreich tritt aus der EU aus. Ob es ein „weicher“ oder „harter“ Brexit wird, wagt immer noch Niemand vorauszusagen. Und so sind auch wichtige Fragen zur Behandlung des Derivatehandels nach dem Tag X weiterhin ungeklärt.

In London schlägt das Herz der Finanzindustrie

Pikant an der Sache: Es gibt neben einigen unbedeutenden Claeringstellen für Derivate eigentlich nur die Eurex Clearing AG in Frankfurt und die LCH.Clearnet in London. Wobei in London das Herz der Finanzindustrie schlägt. So werden etwa 97% der auf Euro lautenden Zinsderivate in London bei LCH Ltd. gecleart. Bei anderen Derivaten sieht es ähnlich aus. Für die EU-Aufsicht ist das ein Problem. Denn die EMIR-Verordnung verlangt grundsätzlich ein Clearing bei einer in der EU zugelassenen zentralen Gegenpartei. Der Hintergrund ist einfach: Die ESMA hat als Aufsichtsbehörde keinen vollen Durchgriff auf Institutionen in Nicht-EU-Ländern. Deshalb stehen die EU und mit ihr die ESMA derzeit vor einem Dilemma: Die EU hat zur Wahrung der Finanzmarktstabilität ein Eigeninteresse daran, die  Clearingfähigkeit europäischer Gegenparteien auch nach dem Brexit aufrecht zu erhalten. Doch ohne Nutzung des Clearingstandortes London wird das kurzfristig nicht möglich sein.

Die ESMA fordert Durchgriffsrechte

Erschwerend für die Erstellung eines runden Pakets an Maßnahmen kommt hinzu: Es ist noch immer offen, ob zum Zeitpunkt des Brexit noch die bestehende EMIR-Verordnung oder bereits die überarbeitete EMIR-2.2-Verordnung in Kraft sein wird. Das hängt nicht zuletzt davon ab, wie rasch sich die EU-Gesetzgeber über den Text der EMIR 2.2 einigen können. Beide Rechtsakte enthalten eine Drittstaatenregelung, die ein Clearing bei einem Drittstaaten-CCP ermöglicht. Gilt EMIR 2.2, werden laut einer Analyse des cep (Centrum für europäische Politik) die Regeln strenger: Drittstaaten-CCPs müssen demnach dauerhaft alle organisatorischen und regulatorischen EU-Anforderungen erfüllen. Sie müssen sich darüber hinaus verpflichten, bei der Europäischen Zentralbank ein Zentralbankkonto zu eröffnen und sich bereit erklären, in Krisenzeiten die liquiditätsunterstützenden Anordnungen der EZB zu befolgen, zum Beispiel bei Margenerfordernissen oder bei der Abwicklung von Zahlungen in Zentralbankgeld. Und sie müssen der ESMA jederzeit Zugang zu ihren Geschäftsräumen gestatten.

Vor allem: Eine CCP, über die ein EU-Derivatehandel abgewickelt werden soll, kann ihre Dienstleistungen nur mit einem Sitz in der EU anbieten. Die Kommissionsentscheidung kann eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren vorsehen, während der Dienstleistungen der CCP aus dem Drittstaat heraus weiter angeboten werden können.

Die Briten und die EU müssen einen Kompromiss finden

Es ist eine Gratwanderung. Sowohl für die stolzen Briten, die durch den Brexit ja nach mehr Unabhängigkeit streben, als auch für die EU, die an einem reibungslosen Funktionieren des Finanzmarktes Interesse haben muss. Immerhin zeichnet sich bereits ein Kompromiss ab: Die EU-Kommission hat britische CCPs, insbesondere LCH.Clearnet, dazu aufgefordert, Anträge auf Anerkennung bei der ESMA einzureichen. Zudem berät die Kommission noch über Änderungen in der EMIR-2.2-Verordnung.

Angesichts der verbleibenden kurzen Zeitspanne bis zum endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU wird es aber vermutlich erst einmal zu einer Übergangslösung mit Zeitbefristung kommen.

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