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Trennbanken: Einig in Uneinigkeit

Inkrafttreten des Trennbankensystems verzögert sich.
Banken

Das Europäische Parlament kann sich nicht auf einheitliche Regelungen zum Trennbankensystem einigen. Verhandlungen werden sich um Monate verzögern.

27.05.2015 | 16:09 Uhr von «Teresa Laukötter»

Das europäische Bankenstrukturgesetz, in ähnlicher Form in Deutschland seit 2013 in Kraft und unter dem Namen Trennbankengesetz bekannt, soll eine nachhaltige Stabilität des europäischen Bankensystems und der Finanzmärkte sichern sowie die Solvenz von Kreditinstituten absichern. Damit möchte der Gesetzgeber Sparer vor zu riskanten Geschäften ihrer Bank schützen. Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, betroffenen Instituten das sogenannte Eigengeschäft, das heißt Geschäfte, die ein Kreditinstitut ohne Kundenbezug mit dem ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung führt, zu verbieten. Solche spekulativen und risikoreichen Geschäfte müssten dann in einer separaten Einheit des Kreditinstitutes betrieben werden. 

Der Vorschlag der Europäischen Kommission beinhaltet zurzeit jedoch noch einige Interpretationsspielräume für erlaubte und verbotene Geschäfte. Diese zu konkretisieren ist zurzeit Aufgabe des Europäischen Parlamentes und des Ministerrates – beide sind sich aktuell jedoch alles andere als einig darüber, was genau wie gemeint und geregelt werden soll. Strittig ist beispielweise die Definition von Handelsaktivitäten. 

Hinzu kommen starke Befürchtungen einiger Kreditinstitute, dass die neue Verordnung erhebliche Verluste auf ihrer Seite nach sich ziehen könnte. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte im Zuge der Diskussion um das Trennbankengesetz bereits 2013 in der „Financial Times“ deutlich gemacht: „Ich will die Arbeit von Banken zum Wohl der Wirtschaft und Industrie nicht bestrafen.“ 

Dieser Einstellung folgt vor allem der konservative Flügel des EU-Parlamentes: Aufsehern soll eine breitere Palette an Aufsichtsinstrumenten zur Verfügung stehen, um Banken mit zu risikoreichen Geschäftsmodellen zu kontrollieren, berichtet die „Börsen-Zeitung“.

Als Verfechter von strengeren Vorgaben für große Finanzkonzerne ist für Jakob Weizäcker und die Sozialdemokraten dagegen klar: „Nicht die Aufsicht, sondern die Großbank soll belegen, dass das Risiko ihrer Handelsgeschäfte beherrschbar ist. Gelingt ihr das nicht, dann sollen die Aufsichtsbehörden die Abspaltung risikoträchtiger Sparten verlangen oder auf einer deutlichen Aufstockung des Eigenkapitals bestehen dürfen“, erklärt er dem Blatt.

Gestritten wird zusätzlich über das Thema Hedgefonds. Die Sozialdemokraten würden Kredite an Hedgefonds am liebsten limitieren, die Christdemokraten dagegen zeigen sich weit weniger radikal. Einig sind sie sich darin, dass Banken über den Umweg einer Beteiligung an einem Hedgefonds keinen Eigenhandel beitreiben können sollen. 

Vor diesem Hintergrund sind die Vorschriften zur Abtrennung risikoreicher Geschäfte im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlamentes am gestrigen Abend Bestand eingehender Diskussionen geworden – „viele Kompromisse sind nur mit hauchdünner Mehrheit angenommen worden, einige wurden auch abgeschmettert“, heißt es in der „Börsen-Zeitung“ weiter. Konservative und Liberale erhielten schließlich für ihren Vorschlag zu großzügigeren und flexibleren Vorgaben keine Mehrheit, sodass der Gesetzentwurf nicht zum Votum ins Plenum weitergereicht werden konnte, sondern zurück in den Ausschuss geschickt wurde: „Den Durchmarsch der Bank-Lobbyisten haben wir vorerst gestoppt“, so Weizäcker.

Aus diesem Grund werden sich die Verhandlungen wohl noch um Monate verzögern – geplant war eigentlich ein Beschluss in 2015, mit einem in Krafttreten der Regeln in 2017 und 2018.

Uneinigkeit herrscht zudem auch unter den nationalen Regierungen. Der Ministerrat diskutiert vor allem über die Kategorien der Risikoklassen, in welche Großbanken einsortiert werden sollen („zoning“). Dies ist besonders interessant, da diese Klassen darüber entscheiden werden, wie stark die Aufsicht eine Abtrennung von Geschäften fordern muss. Zudem fühlen sich einzelne Länder von der geplanten Regelung besonders stark angegriffen: Großbritannien möchte beispielweise aufgrund seines bereits bestehenden Schutzes für das Einlagengeschäft eine Ausnahmeregelung erhalten, Frankreich dagegen fürchtet, dass die Regelungen für seine von Großbanken geprägte Bankenstruktur zu stark sein könnten. 

(TL)

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