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Bankenverband: „EU-Vorschlag birgt Gefahren“

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Strukturreform des Bankensektors stößt beim deutschen verband auf Kritik.

31.01.2014 | 13:01 Uhr von «Patrick Daum»

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Strukturreform des Bankensektors vom vergangenen Mittwoch stößt beim Bundesverband deutscher Banken auf Kritik: „Die deutsche Wirtschaft braucht und will Universalbanken“, sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. „Der Kommissionsvorschlag birgt nun die Gefahr, dass Kreditinstitute ihren Kunden die gewohnten Dienstleistungen nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher anbieten können.“ Dies sei nicht im Interesse der deutschen Wirtschaft.

„Kreditinstitute und Gruppen müssen strukturell so aufgestellt sein, dass sie ohne Gefahren für die Finanzmarktstabilität saniert und gegebenenfalls auch abgewickelt werden können“, so Kemmer. „Dieses wird bereits mit der Sanierungs- und Abwicklungsplanung im Rahmen der Banking Recovery ans Resolution Directive (BRRD) sichergestellt.“ Die EU-Mitgliedstaaten müssten die Vorgaben der BRRD, die der deutsche Gesetzgeber bereits im Vorgriff mit dem sogenannten Trennbankengesetz eingeführt habe, bis 2014 in nationales umsetzen. Ab dem 1. Januar 2015 werden sie angewandt. „Daher sind zusätzliche Maßnahmen zur Lösung des sogenannten ‚too-big-to-fail‘-Problems nicht notwendig.“

Barnier: Maßnahmen führen zu größerer Finanzstabilität

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hingegen verteidigte den Plan der Kommission: „Die heutigen Vorschläge sind der letzte Baustein des gestalteten Regulierungsrahmens für das europäische Bankenwesen“, sagte er. „Die Vorschriften betreffen die wenigen Großbanken, für die immer noch ‚too-big-to-fail‘ gelten könnte, das heißt die zu groß sind, um sie in die Insolvenz zu entlassen, deren Rettung zu teuer ist oder die aufgrund ihrer komplexen Struktur nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können.“ Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen würden für größere Finanzstabilität sorgen und sicherstellen, dass nicht die Steuerzahler für die Fehler von Banken einstehen müssen.

Der Vorschlag zur Strukturreform des Bankensektors in der EU gilt nur für die größten Banken sowie für Institute mit besonders komplexer Struktur und signifikantem Handelsgeschäft. Er umfasst folgende Elemente:

1. Das Verbot des Eigenhandels in Finanzinstrumenten und Waren. Der Handel für eigene Rechnung zum ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung einer Bank ist somit untersagt. Die Kommission sieht hierbei zahlreiche Risiken, die weder dem Anleger noch der Wirtschaft Vorteile bringen.

2. Die Aufsichtsbehörden erhalten die Befugnis – und in bestimmten Fällen die Pflicht – die Übertragung anderer hochsensibler Tätigkeiten (z.B. Market-Making, Handel mit komplexen Derivaten und Verbriefungen) auf separate Handelsunternehmen innerhalb der Gruppe zu verlangen (sogenanntes Trennbankensystem). Dies soll die Gefahr bannen, dass Banken das Verbot bestimmter Handelsgeschäfte durch versteckte Eigenhandelsgeschäfte umgehen. Solche Geschäfte könnten ein zu hohes Gewicht erhalten oder zu stark gehebelt werden und damit die gesamte Bank und das Finanzsystem insgesamt gefährden. Können die Institute gegenüber der Aufsicht jedoch glaubhaft nachweisen, dass die durch solche Geschäfte entstehenden Risiken auf anderem Weg gemindert werden können, müssen die Tätigkeiten nicht abgetrennt werden.

3. Bestimmungen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Verbindungen sowie die Verbindungen im Bereich der Unternehmensführung zwischen dem abgetrennten Handelsunternehmen und dem Rest der Bankengruppe.

Ein Video zum Thema Universalbanken

(PD)

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