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Bankenabgabe als Flatrate

Der Vorschlag zur Bankenabgabe kommt den Großbanken entgegen.
Banken

Ein fixer Prozentsatz der Passiva in der Bankbilanz soll dem Abwicklungsfonds zufließen. Nachteil für kleinere Banken.

26.05.2014 | 10:46 Uhr von «Patrick Daum»

Offenbar gibt es jetzt erste Ideen, wie die EU-Bankenabgabe aussehen soll.  Das berichtet das „Handelsblatt“. Demnach soll die Abgabe hauptsächlich aus einer „Flatrate“ bestehen. Heißt: Ein fixer Prozentsatz der Passiva in der jeweiligen Bankbilanz soll in den Fonds einfließen. In einem zweiten Schritt soll der so berechnete Beitrag entsprechend dem Risikoprofil der Bank angepasst werden. Details der Berechnung seien zwar noch offen. Eine Zusammensetzung des Beitrags über die Flatrate scheine aber wahrscheinlich. Die EU-Kommission habe deutlich gemacht, dass die Anpassung der Risikokomponente nicht wichtiger sein könne als die Basis. 

Zur Erinnerung: Die Finanzminister der Eurostaaten hatten kürzlich die EU-Kommission beauftragt, eine Berechnungsmethode für die Bankenabgabe auszuarbeiten. Ab 2015 sollen die Banken innerhalb von neun Jahren insgesamt 55 Milliarden Euro in den Abwicklungsfonds einzahlen. Das Geld dient der Abdeckung von Kosten möglicher Bankpleiten, ohne den Steuerzahler zu belasten. Im September dieses Jahres will die Kommission ihren Vorschlag präsentieren, wie die Beitragslast auf die einzelnen Banken verteilt werden soll.

Mit dem jetzt bekannt gewordenen  Vorschlag käme die Kommission in erster Linie den großen Banken entgegen: Ihre Investmentbanker gehen an den Märkten deutlich höhere Risiken ein als kleine Banken. Auch die französische Politik dürfte sich freuen: In Frankreich sind fast ausschließlich Großbanken beheimatet. Sparkassen, Volksbanken und kleine Privatbanken in Deutschland hingegen werden weniger erfreut sein: Anders als von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gefordert, werden kleine Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu 500 Millionen Euro wohl nicht aus der Beitragspflicht ausgenommen. „Kein Institut sollte von dem Beitrag befreit werden“, heißt es in einem entsprechenden Papier des zuständigen EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier. Seine Beamten sind der Ansicht, dass selbst kleine, risikoarme Sparkassen ihren Beitrag leisten müssen. „Finanzstabilität ist ein öffentliches Gut: Da alle Institute davon profitieren, sollten auch alle Institute zu der Finanzierungsvereinbarung beitragen“, so die Begründung. 

(PD)

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