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BaFin

Bundeskabinett beschließt einheitliche Aufsicht für Anlagevermittler

Banken und Verbraucherschützer haben die geplante einheitliche Aufsicht für Finanzanlagevermittler begrüßt.

11.03.2020 | 15:35 Uhr

Es sei sinnvoll, dass künftig die Finanzaufsicht Bafin Anlagevermittler kontrolliere und nicht mehr Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter, erklärten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Deutsche Kreditwirtschaft am Mittwoch in Berlin. Diese vertritt als Dachverband die deutschen Banken und Sparkassen.

"Eine einheitliche Bafin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird", erklärte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Es gebe aber weiter verschiedene Anforderungen für Anlagenvermittler. Hier müsse nachgebessert, so der Verband, der derzeit die Federführung bei der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) hat.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch beschlossen, die Aufsicht über die rund 38 000 zugelassenen Anlagevermittler in Deutschland ab 2021 bei der Bafin zu bündeln. Anlagevermittler beraten Verbraucher beim Abschluss etwa von Lebensversicherungen, Fonds und anderen privaten Altersvorsorgeprodukten. DK und vzbv hatten schon lange kritisiert, die Doppelrolle von Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Vertreter gewerblicher Berufe bringe Interessenkonflikte.

Quelle: dpa-AFX

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