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BaFin

Aufsicht: Sonderbeauftragte dringend gesucht

Gerät ein Finanzinstiitut in Schieflage, darf die BaFin das Management des Unternehmens einem Sonderbeauftragten übertragen. Die BaFin sucht derzeit offensichtlich nach geeigneten Bewerbern für den Job.

06.02.2019 | 09:53 Uhr von «Matthias von Arnim»

In ihrem aktuellen BaFin-Journal hat die BaFin nicht nur auf eine der schärfsten Klingen in ihrem Instrumentenkasten hingewiesen, sondern erstaunlicherweise im gleichen Atemzug auch gleich ein Anforderungsprofil für Bewerber hinterlegt. Offensichtlich ist die BaFin dringend auf der Suche nach geeigneten Kandidaten.

Es geht um den Job als Sonderbeauftragter. Und dessen Aufgabe hat es in sich.

Hintergrund: Wenn die BaFin einem Unternehmen einen Sonderbeauftragten ins Haus schickt, muss dort in der Regel ein Vorstand oder ein Aufsichtsrat gehen. Denn die BaFin kann, wenn sie es für angebracht hält, Firmen-Organe teilweise oder komplett entmachten und deren Befugnisse auf Sonderbeauftragte übertragen. Geht es dabei um eine Versicherung, wendet die Aufsichtsbehörde § 307 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) an, für Kreditinstitute  kommt § 45 c KWG zur Anwendung, und laut § 40 KAGB kann die BaFin bei Kapitalverwaltungsgesellschaften die Abberufung der verantwortlichen Geschäftsleiter verlangen. Die Organbefugnisse überträgt die BaFin dann so lange auf einen geeigneten Sonderbeauftragten, bis das betreffende Unternehmen über geeignete neue Geschäftsleiter verfügt. Dort, wo er bestellt ist, hat dieser Sonderbeauftragte volle Entscheidungsgewalt.

Hohe Hürden für die Anwendung

Welche Wirkkraft das Gesetz hat, war dessen Autoren durchaus klar. Deshalb muss die BaFin die Verhältnismäßigkeit solch einer drastischen Maßnahme berücksichtigen. Die Aufsichtsbehörde weist in ihrem Report darauf hin, dass Sonderbeauftragte nur in solchen Unternehmen eingesetzt werden sollen, die eine bestehende Organ-Krise nicht aus eigener Kraft beheben können. Außerdem muss die Aufsicht die Interessen und Rechtsgüter des Unternehmens sorgfältig gegen den Nutzen des Einsatzes eines Sonderbeauftragten abwägen. Zudem dürfen nur Befugnisse und keine Schlüsselfunktionen eines Organs übertragen werden. So hat etwa die Compliance-Funktion keine Organqualität und kann deshalb nicht auf einen Sonderbeauftragten übertragen werden.

Der Sonderbeauftragte ist nicht der verlängerte Arm der BaFin

Die BaFin darf zwar Geschäftsführer oder Vorstände abberufen und einen Sonderbeauftragten an ihre Stelle platzieren. Doch die Aufsicht hat nicht das Recht, über diese Rochade in die Unternehmen hineinzuregieren. Denn das Gesetz verpflichtet den Sonderbeauftragen der Aufsichtsbehörde gegenüber zwar „zur Auskunft über alle Erkenntnisse im Rahmen seiner Tätigkeit“, doch der Beauftragte handelt – das stellt die BaFin klar – nicht im öffentlichen Interesse, sondern im Interesse des Unternehmens.

Offene Türen für Sonderbeauftragte

Wichtig: Dem eingesetzten Sonderbeauftragten müssen alle Türen offen stehen und alle Dokumente zugänglich sein. Hintergrund: Wer als Interimskrisenmanager in ein Unternehmen kommt, dessen Situation und Geschäftslage er zunächst nicht kennt, ist darauf angewiesen, in vollem Umfang über die Geschäftslage und das Handeln aller verantwortlichen Personen informiert zu werden.

Was müssen Interessenten mitbringen

Wenn die BaFin Sonderbeauftragten Vorstandsaufgaben überträgt, müssen die beauftragen Personen die Anforderungen des § 24 VAG erfüllen: Sie müssen berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen, „die eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens gewährleisten. Aufgrund der großen Bandbreite an möglichen Situationen, die einen Sonderbeauftragten-Einsatz erforderlich machen können, sind daher grundsätzlich alle Fachrichtungen als Berufshintergrund denkbar, die nach der aufsichtsrechtlichen Praxis für ein Vorstandsamt qualifizieren. Mitnichten sind also nur Juristen angesprochen“, schreibt die BaFin. Besonders wichtig seien Erfahrungshorizont und Persönlichkeit der Kandidaten.

Mehr zu der ungewöhnlichen Stellenausschreibung sowie die Kontaktadresse für Bewerber im aktuellen BaFin-Journal.

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